Mängel nach Wohnungsübergabe (Wasserschaden)

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

NICHTS unterscheiben. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Sonst versuche Rat beim Mieterbund zu kriegen-für mich klingt das nach Abzocke (wer sagt eigentlich, dass der der angerufen hat wirklich Anwalt war-Juristen schreiben meiner Erfahrung nach immer Briefe). Ausserdem fallen die aufgelistet Schädne nach meiner Einschätzung gar nicht in deinen Verantwortungsbereich (und wenn das sogar dein ehemlaiger Vermieter bestätigt...). Da will dich wer über den Tisch ziehen! Beim Übergabeprotokoll kommt es wohl drauf an wie es formuliert ist- ich musste mal eins des Vermieters beschreiben, das war "unter Vorbehalt das nciht sichtbare Mängel später aufgedeckt würden" seitens des Vermieters. Aber wenn sowas bei dir nicht drin steht. Aber versuch Rat von kompetenter Seite zu kriegen (ich ewar nur selbst Mieter und hatte hier und da Ärger- ich bin kein Anwalt oä) . Mach bei deinem Nachmieter mal deinerseits vorsichtig ein bisschen Druck (erstmal noch ´freundlich!) und sage das du gerne mal dein Geld hättest und dass du dir notfalls rechtliche Schritte vorbehälst!

Also, der Vermieter hat zugestimmt, daß der Nachmieter übernimmt und kennt das Rückgabeprotokoll. Damit bist Du komplett aus dem Schneider. Binde ggf. Deine private Haftpflichtversicherung mit ein, wenn Forderungen auf Schadenersatz kommen sollten. Für den Zustand der Duschwanne ist der Vermieter zuständig. Für Abwasserschäden leistet er sich meist eine Wohngebäudeversicherung, die dann ggf. auch das Giftzeugs Laminat (Sondermüll) ordnet. Alles eigentlich ganz einfach. Schwer vorstellen kann ich mir, daß ein Jurist angerufen haben soll. Lasse Dich nicht kirre machen und fordere ihn auf, zu schreiben, wenn denn der Vermieter so reagiert.

Dann schreib dem Jurist einen netten Brief: dass du mit dem Vermieter gesprochen hast, diesem lediglich eine defekte Fuge gemeldet wurde, die er sofort repariert hat. Es ist demnach kein Schaden entstanden.

Da die Wohnung mängelfrei übergeben wurde, war demnach bei Übergabe kein Mangel vorhanden und für Schäden, die nach deinem Auszug auftreten, bist du nicht verantwortlich.

Da dem neuen Mieter lt. Aussage des Vermieters kein Schaden entstanden ist, siehst du keine Veranlassung irgendwelche Kosten zu übernehmen.

Was der Jurist vermutet oder nicht geht dich nichts an. Ein Wasserschaden durch undichte Fugen wäre dem Mieter nur dann anzulasten, wenn er den Schaden verursacht hätte oder den Mangel dem Vermieter nicht gemeldet hat.

Da dein Vermieter keinen Schaden feststellen kann und er dir das auch bestätigt hat, wäre die Angelegenheit daher für dich erledigt.

Also das riecht ganz stark nach Vetternwirtschaft. Hast du dich mal informiert, wer der Jurist ist? Vielleicht dem Nachmieter sein Bruder der von Hartz 4 lebt???

Zunächst einmal wäre es sicher sinnvoll gewesen, das Übergabe/nahmeprotokoll mit dem Vermieter zu machen! Was hast du mit dem Nachmieter zu tun???

Auf solche Einschüchterungsversuche würde ich garnicht reagieren und du wirst sehen, es kommt nix mehr. Ich denke, es ist ein Fake.

Nimm dir einen Anwalt. Wenn der Nachmieter ein Übergabeprotokoll unterschrieben hat, kann er nicht jetzt mit Ansprüchen kommen. So wie ich das sehe, will dich hier jemand über den Tisch ziehen.