Mängel nach Wohnungsübergabe (Wasserschaden)
Hallo!
Mein Mietvertrag lief noch bis zum 30.09. Nun hat mich der Nachmieter gefragt, ob er auch schon vorher einziehen kann. Am besten so schnell wie möglich. Nun habe ich mit dem Nachmieter vereinbart, dass er zum 3.9. schon in die Wohnung kann, mir dann aber keine Zeit mehr zur Renovierung bleibt.
Es wurde also vereinbart, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wird. Der Nachmieter hat also ein Übernahmeprotokoll unterzeichnet, in dem keine Mängel festgehalten wurden und er angibt, die Wohnung in einem renoviertem Zustand erhalten zu haben.
Nun habe ich einen Anruf von einem Juristen bekommen, der mir schilderte, dass bei dem ersten Duschen erhebliche Mängel festgestellt wurden. Und zwar sollen die Fugen der Duschfliesen undicht sein, dadurch soll ständig Wasser ausgetreten sein und die eine Badezimmerwand durchnässt haben. Somit sammelt sich nach seinen Angaben Schimmel an der Wand. Nun soll das Wasser auch unter dem Laminat im Wohnzimmer gekommen sein, was auch beginnt zu schimmeln. Zudem vermutet er, dass auch die untere Etage davon betroffen sein könnte.
Mir bleibt ja noch fast eine Monatsmiete aus. Da hat der Jurist vorgeschlagen, dass der Nachmieter einen Betrag von 50€ zahlt anstatt der gesamten verbleibenden Monatsmiete, dadurch wäre ich "aus dem Schneider" mit dem Nachmieter. Mir schwebten die gesamten Renovierungskosten vor, also schien ich erst nicht abgeneigt.
Aber nach einem Anruf bei dem Vermieter bin ich jetzt etwas verwirrt, denn dieser bestätigte nur eine defekte Fuge, durch die Wasser trat. Das wurde aber vom Vermieter sofort repariert. Mit dem Laminat hätte ich nach seiner Aussage nichts zu tun.
Nun meine Fragen: In wiefern kann ich für den Schaden belangt werden nach der Übergabe? Bin ich da jetzt vielleicht dran schuld, dass sich da Schimmel gebildet hat und muss ich dafür aufkommen? Mir war der Schaden bei Übergabe definitiv nicht bekannt.
Der Jurist meinte zudem, dass er das Übernahmeprotokoll so wie es unterschrieben wurde, widerruft. Kann er das überhaupt? Habe ich noch Anspruch auf die ausbleibende Miete?
Vielen Dank schonmal im vorraus für eure Meinungen.
5 Antworten
NICHTS unterscheiben. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Sonst versuche Rat beim Mieterbund zu kriegen-für mich klingt das nach Abzocke (wer sagt eigentlich, dass der der angerufen hat wirklich Anwalt war-Juristen schreiben meiner Erfahrung nach immer Briefe). Ausserdem fallen die aufgelistet Schädne nach meiner Einschätzung gar nicht in deinen Verantwortungsbereich (und wenn das sogar dein ehemlaiger Vermieter bestätigt...). Da will dich wer über den Tisch ziehen! Beim Übergabeprotokoll kommt es wohl drauf an wie es formuliert ist- ich musste mal eins des Vermieters beschreiben, das war "unter Vorbehalt das nciht sichtbare Mängel später aufgedeckt würden" seitens des Vermieters. Aber wenn sowas bei dir nicht drin steht. Aber versuch Rat von kompetenter Seite zu kriegen (ich ewar nur selbst Mieter und hatte hier und da Ärger- ich bin kein Anwalt oä) . Mach bei deinem Nachmieter mal deinerseits vorsichtig ein bisschen Druck (erstmal noch ´freundlich!) und sage das du gerne mal dein Geld hättest und dass du dir notfalls rechtliche Schritte vorbehälst!
Also, der Vermieter hat zugestimmt, daß der Nachmieter übernimmt und kennt das Rückgabeprotokoll. Damit bist Du komplett aus dem Schneider. Binde ggf. Deine private Haftpflichtversicherung mit ein, wenn Forderungen auf Schadenersatz kommen sollten. Für den Zustand der Duschwanne ist der Vermieter zuständig. Für Abwasserschäden leistet er sich meist eine Wohngebäudeversicherung, die dann ggf. auch das Giftzeugs Laminat (Sondermüll) ordnet. Alles eigentlich ganz einfach. Schwer vorstellen kann ich mir, daß ein Jurist angerufen haben soll. Lasse Dich nicht kirre machen und fordere ihn auf, zu schreiben, wenn denn der Vermieter so reagiert.
Dann schreib dem Jurist einen netten Brief: dass du mit dem Vermieter gesprochen hast, diesem lediglich eine defekte Fuge gemeldet wurde, die er sofort repariert hat. Es ist demnach kein Schaden entstanden.
Da die Wohnung mängelfrei übergeben wurde, war demnach bei Übergabe kein Mangel vorhanden und für Schäden, die nach deinem Auszug auftreten, bist du nicht verantwortlich.
Da dem neuen Mieter lt. Aussage des Vermieters kein Schaden entstanden ist, siehst du keine Veranlassung irgendwelche Kosten zu übernehmen.
Was der Jurist vermutet oder nicht geht dich nichts an. Ein Wasserschaden durch undichte Fugen wäre dem Mieter nur dann anzulasten, wenn er den Schaden verursacht hätte oder den Mangel dem Vermieter nicht gemeldet hat.
Da dein Vermieter keinen Schaden feststellen kann und er dir das auch bestätigt hat, wäre die Angelegenheit daher für dich erledigt.
Also das riecht ganz stark nach Vetternwirtschaft. Hast du dich mal informiert, wer der Jurist ist? Vielleicht dem Nachmieter sein Bruder der von Hartz 4 lebt???
Zunächst einmal wäre es sicher sinnvoll gewesen, das Übergabe/nahmeprotokoll mit dem Vermieter zu machen! Was hast du mit dem Nachmieter zu tun???
Auf solche Einschüchterungsversuche würde ich garnicht reagieren und du wirst sehen, es kommt nix mehr. Ich denke, es ist ein Fake.
Nimm dir einen Anwalt. Wenn der Nachmieter ein Übergabeprotokoll unterschrieben hat, kann er nicht jetzt mit Ansprüchen kommen. So wie ich das sehe, will dich hier jemand über den Tisch ziehen.