Mietwohnung - Mängel im Nachgang rügen?
Ich wohne jetzt seit einigen Monaten in einer neuen Wohnung. Leider konnte ich damals nicht selbst bei der Wohnungsübergabe anwesend sein aufgrund beruflicher Engpässe. Damals wurde die Wohnung dann einfach so übernommen wie sie eben war. Nun waren meine Vormieter allerdings nicht die... saubersten. Nach mehrmaligen Versuchen die betroffenen Stellen selbst zu reinigen gebe ich es langsam auf. z. B. riecht das gesamte Badezimmer nach Gulli, wenn ich Wasser in die Wanne lasse riecht es nach Kot, das Toilettenbecken ist Raben schwarz, der Isolierring (?Hinten die Verdichtung?) fehlt und wurde mit Zellstoff ausgestopft. Ich halt das nicht mehr aus. Habe ich, auch ohne das die Mängel bei der Übergabe bekannt waren eine Chance das man dort noch etwas macht?
6 Antworten
Wenn du bei der Wohnungsübergabe nicht anwesend bist. ist das deine eigene Schuld. So wichtig kann etwas anderes gar nicht sein.
Wenn es nach Gully riecht, ist wohl der Geruchsverschluss trocken gefallen. Wahrscheinlich ist da dann ein Loch in der Krümmung. Genau deswegen gibt es den ja.
Da wäre allerdings ein Mangel. den du dem Vermieter melden MUSST. Das wird dann über die Gebäudeversicherung repariert. Es handelt sich ja um bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser.
Es sind bei der Wohnungsübergabe viele Mängel gar nicht offensichtlich,fallen einem später Mängel auf dann kann man dem Vermieter eine Mängelmeldung schicken und ihn auffordern diese zu beseitigen.Fülle einmal etwas Waschpulver in den Badewannenabfluss und lasse es so rund 1 Stunde stehen,dann giesst Du einen Wasserkocher voll kochendes Wasser in den Abfluss,das sollte den Gestank ersteinmal beseitigen.
Du bist vom Mietrecht her sogar verpflichtet, dem Vermieter Mängel mitzuteilen, ganz egal wann sie auftreten. Denn es kann Schäden geben, die sich mit der Zeit weiter verschlimmern und den Schaden größer werden lassen. Hierfür wärst du dem Vermieter dann evtl. schadenersatzpflichtig.
Du hast für Schäden aber nicht aufzukommen, die durch übliche alltägliche Abnutzung entstehen. Daher hast du bei dem meisten Dingen keinen Nachteil. Allerdings könnte es sein, dass in deinem Vertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart ist. Dann würde es etwas anders aussehen.
Du kannst dem Vermieter natürlich sagen, dass die Schäden schon vor deinem Einzug vorhanden waren. Aber du bist zum Teil dann vielleicht damit konfrontiert, dass der Vermieter der Meinung ist, das wäre erst durch dich in dem Zustand in dem es jetzt ist. Du hättest im Streitfall die Nachweispflicht. Daher sprich erst mal mit dem Vermieter und höre, was er zu den Dingen sagt. Dann kannst du immer noch weiter sehen was du machst.
Leider konnte ich damals nicht selbst bei der Wohnungsübergabe anwesend sein aufgrund beruflicher Engpässe.
Das ist aber nicht das Problem des Vermieters.
Aber normalerweise bemängelt man derart offensichtliche Dinge doch direkt bei der Besichtigung oder bei/kurz nach Einzug und nicht einige Monate später. Da käme ich mir als Vermieter veräppelt vor.
Jedoch musst du dem Vermieter die Mängel mitteilen, dazu bist du eh verpflichtet. Sprich mit deinem Vermieter und warte ab, wie er reagiert.
Sprich mit deinem Vermieter. Oft sind die froh, wenn Mängel gemeldet werden. Selbst sind sie nicht in der Wohnung und haben daher gar keine Ahnung