Wohnungsrenovierung nach Todesfall?
Hallo.
Bei uns ist im Mai letzten Jahres eine Tante verstorben. Da es sich um eine Erbengemeinschaft handelt haben zwei davon diese Angelegenheit unnötig in die Länge gezogen und erst jetzt die Geburtsurkunde beim Amtsgericht abgegeben. Nun wurde die Wohnung endlich geräumt und diese zwei Erben sind der Meinung, dass die Wohnung, in der meine Tante fast 40 Jahre wohnte, komplett renoviert werden müßte und diese Kosten von der Erbengemeinschaft zu übernehmen sind.
Ich bin der Auffassung, dass diese Wohnung vom Vermieter zu renovieren ist, da hier seit vierzig Jahren nichts mehr dran gemacht wurde. Damit meine ich die Erneuerung von Stromleitungen, sanitären Einrichtungen, usw. Ich bin auch der Auffassung, dass hier keine Tapeten von der Wand entfernt werden müssen. Teppich liegt keiner mehr.
Gekündigt wurde die Wohnung zum Ende April`2012 wegen der Kündigungsfristen. Diese Mehrkosten der Miete wurde nun auch der Erbengemeinschaft auferlegt.
Was meint ihr dazu??
3 Antworten
Hier kommt es erst mal auf den Mietvertrag an. Vor 40 Jahren war es noch üblich, das man die Wohnung besenrein übergeben musste, da man beim Einzug selber renovieren musste. Wenn dem so ist, dann muss die Wohnung halt nur besenrein übergeben werden. Räumen müßt ihr sie auf jeden Fall selber. Hier heißt es Angebote einholen. Meist ist es so, wenn man Freunde und Nachbarn durch die Wohnung führt und die dürfen sich mitnehmen was sie wollen, das der ein oder andere Kubikmeter von allein verschwindet.
Wenn nicht besenrein, dann braucht ihr nicht das renovieren, was der Vermieter sowieso sanieren muss. Bad und Küche ist draußen. Bei meiner Mutter war es so, dass ich aber die Streichung der Türen und Fußleisten leisten musste. Da pro Zimmer aber nur zwei Steckdosen waren, musste die Vermieterin alle Wände schlitzen und damit war ich aus der Nummer raus. Es blieben aber die Decken.
Kurzum, ich habe mich mit der Vermieterin zusammen gesetzt und vernünftig gesprochen. Ich habe mich mit Bargeld an der Rechnung beteiligt und sie hat die Wohnung vorher vermieten können, was sie nicht hätte müssen. Ich hatte damit die Kosten der Räumung, keinen Ärger und heute noch einen netten Kontakt, denn wir schreiben uns zu Weihnachten. Ein Anwalt kostet 250 Euro für die Beratungsstunde. Ob man den Prozess ganz gewinnt, ist fraglich und dann bleiben anteilig noch Anwaltskosten über. Suche das Gespräch.
Hätte, könnte, wollte - ein Blick in den Vertrag und: Klarheit :-)
Das war doch bestimmt noch ein alter Mietvertrag. Wenn dem so ist, braucht ihr gar nichts machen. Klopf das doch auch mal vorsichtig beim Vermieter ab.
Ich denke auch, dass der nach vierzig Jahren bestimmt ne Modernisierung vornehmen will, um die zukünftige Miete deutlich höher ansetzen zu können.
Der Mietvertrag der Anfang 1970 abgeschlossen wurde liegt bereits beim Anwalt und ich habe ihn aufgefordert dieses genau zu prüfen. Die Stromleitungen und die Sicherungen sind veraltet. Von den sanitären Anlagen gar nicht erst zu reden.
Hätte, könnte, wollte: ein Blick in den Vertrag und: Klarheit :-)
Wenn ihr diese Kosten vermeiden wolltet, hättet ihr das Erbe ausschlagen müssen. Dazu ist es jetzt zu spät.
Ob, und in welchem Unfang die Wohnung renoviert werden muss, bestimmt alleine der Mietvertrag, den habt ihr mit geerbt.