Grundstück vor Erbe überschreiben oder doch Schenkung?
Meine Schwiegermutter will uns ihr abbruchbereites Haus überschreiben, damit wir es abreißen und ein neues Haus für uns bauen können. Jetzt sind wir uns nicht sicher wie es rechtlich und finanziel ideal wäre. Da sie noch zwei weitere Kinder hat, die wir im Sterbefall auszahlen müssten, wollen gleichzeitig das Vorkaufsrecht für das Haus nebenan. Und was brauchen wir für die jeweilige Urkunde? Hat jemand Erfahrung?
5 Antworten
Ein abbruchreifes Haus hat den Grundstückswert minus der Abrisskosten. Wenn Euch dass geschenkt, oder "überschrieben" (ist nichts anderes als schenken, wenn es keine Gegenleistung gibt) wird, gibt es ja nur dann einen Pflichtteilergänzungsanspruch, wenn die Schenkende innerhalb von 10 Jahren stirbt, oder wenn in der Schenkungsurkunde gesagt wird, dass ihr einen Ausgleich zu zahlen habt.
Abwicklung: zum Notar gehen, der veranlasst alles.
Das Vorkaufsrecht für das Haus nebenan ist ja Sache zwischen Euch und dessen Besitzer. Oder gehört das auch der Schwiegermutter.
Da sie noch zwei weitere Kinder hat, die wir im Sterbefall auszahlen müssten,
Langsam langsam, grundsätzlich gelten die mit den Erblasser getroffenen Vereinbarungen. Dieser kann Ihnen zu Lebzeiten das Grundstück auch schenken.
Die Kinder haben u.U. Pflichtteilsansprüche. Das hängt davon ab, wie viel Zeit zwischen der Schenkung und den Erbfall liegt und wieviel Vermögen noch vererbt wird.
Der Pflichtteil berechnet sich aus den Gesamtnachlass zuzüglich Schenkung. Die Schenkung wird pro Jahr um 10% abgeschmolzen. Er ist primär vom Erben aufzubringen. Nur wenn das Erbe nicht reicht, muß der Schenker nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung aufkommen.
Wenn das Erbe reicht, also mindestens so viel Wert ist wie das abgeschmolzene Geschenk, müssen Sie als Beschenkter nicht für den Pflichtteil aufkommen.
wollen gleichzeitig das Vorkaufsrecht für das Haus nebenan.
Was bringt ihnen das, wenn Sie ohnehin kein Geld haben ? Vorkaufsrecht heißt, das Sie in den Kaufvertrag mit einen Dritten an dessen Stelle eintreten können, sprich das Haus zu den mit den Dritten vereinbarten Preis kaufen können.
Klingt kompliziert. Frag mal einen Steuerberater oder sogar einen Rechtanwalt für Erbrecht.
eine schenkung zu lebzeiten auch an ein eigenes kind verursacht keinen erbanspruch der übrigen geschwister auf den gesetzlichen pflichttteil, wenn nach der eigentumsübertragung der schenkende verstirbt.
die steuerfreibeträge bei schenkungen sind bei eigenen kindern relativ hoch. lasst euch von einem notar beraten
Hab gehört Notare haben da auch nicht so ne Ahnung
Das kann man nur beurteilen, wenn man die Situation von allen Beteiligten kennt.
Ich würde mir das sehr wahrscheinlich nicht "persönlich" überschreiben oder "schenken" lassen ...