Wir genau läuft die Abwicklung beim Schrebergartenverkauf nach Todesfall?
Meine Großmutter ist verstorben und hat einen Schrebergarten hinterlassen (gehört zum Landschaftverbad Westfalen-Lippe). Sie war Alleinpächterin, außer ihr ist auch niemand Mitglied im Gartenverein. Laut Stadtverband endet das Pachtverhältnis automatisch zum 31.3. und der Garten geht zur Pflege und Wartung an den Gartenverein. Geräumt haben wir auch.
Jetzt kommt nächste Woche der Wertermittler und der Vorstand wird uns direkt auch einem Kaufinteressenten vorstellen. Ich habe aber so das Gefühl, daß der 1. Vorsitzende demjenigen gegenüber - genauso wie uns - angedeutet hat, er könne den Garten fast umsonst haben und er sei eh nichts mehr wert. M.E. wird bei der Schätzung eher ein Wert zwischen 1000 und 2000 Euro herauskommen.
Ich konnte bisher noch nicht ermitteln, was nun passiert, wenn wir uns mit dem Interessenten nicht einig werden. Mangels Pachtvertrag haben wir ja streng genommen ab dem 1.4. nicht einmal mehr Zutritt dort. Sicherlich sind wir bereit, finanziell auch Abstriche zu machen, möchten den Garten aber sicher nicht für 100 Euro abgeben, wenn er 2000 wert ist. Muss der Gartenverein den Garten dann ankaufen oder muss ich ihn ohne Pachtvertrag weiter pflegen oder was ist dann? Die vom Landschaftsverband schien mir nicht allzu firm im Thema und hat mir nur mehrfach gesagt, daß wir ab dem 1.4. da nichts mehr tun müssen, außer eventuelle Mängel im Schätzbericht zu beheben. Und nun? Wer hat Erfahrung damit? Meine Mutter - als Erbin - ist durch Beerdigung etc finanziell eh schon am Limit und hat da kein Geld zu verschenken. Der Landschaftsverband hat mir ernsthaft nahe gelegt, den Garten doch einfach dem Verein zu schenken und damit die Sache ohne Ärger los zu haben...
2 Antworten
Hallo fluffy1008,
ich werde aus Deiner Frage nicht ganz schlau, wenn der Garten gepachtet ist/war, kannst Du ihn sowieso nicht verkaufen, sondern der Vorsitzende wird sich mit dem neuen Pachtinteressenten den Garten besichtigen und über eine Ablösesumme verhandeln wollen!
Alles andere macht keinen Sinn, so wie ich das sehe!
Möglicherweise wirst Du den Garten in seinen Urzustand versetzen "müssen", das müsste aber eigentlich im Pachtvertrag stehen!
MfG
Norina
Moin.
Warte einfach das Schätzprotokoll ab. In diesem wird alles genau aufgeschlüsselt. Vom eigentlichen Wert bis hin zu eventuellen Auflagen. ( z.B. Abrißmaßnahmen)
Die Summe X, die unter dem Strich übrig bleibt, ist bindend. Sollten die Kosten der Auflagen den eigentlichen Wert übersteigen, ist es in der Tat besser den Garten für lau abzugeben. Meist findet sich da eine Lösung.
Und ein kleiner Tip noch.
Inventar wie Möbel, Gartengeräte, Fernseher..usw. gehört nicht zum schätzbaren Gut. Wenn ein möglicher Nachpächter daran Interesse haben sollte, muss das privat verhandelt werden.