Wir genau läuft die Abwicklung beim Schrebergartenverkauf nach Todesfall?

2 Antworten

Hallo fluffy1008,

ich werde aus Deiner Frage nicht ganz schlau, wenn der Garten gepachtet ist/war, kannst Du ihn sowieso nicht verkaufen, sondern der Vorsitzende wird sich mit dem neuen Pachtinteressenten den Garten besichtigen und über eine Ablösesumme verhandeln wollen!

Alles andere macht keinen Sinn, so wie ich das sehe!

Möglicherweise wirst Du den Garten in seinen Urzustand versetzen "müssen", das müsste aber eigentlich im Pachtvertrag stehen!

MfG

Norina


Moin.

Warte einfach das Schätzprotokoll ab. In diesem wird alles genau aufgeschlüsselt. Vom eigentlichen Wert bis hin zu eventuellen Auflagen. ( z.B. Abrißmaßnahmen)

Die Summe X, die unter dem Strich übrig bleibt, ist bindend. Sollten die Kosten der Auflagen den eigentlichen Wert übersteigen, ist es in der Tat besser den Garten für lau abzugeben. Meist findet sich da eine Lösung.

Und ein kleiner Tip noch. 

Inventar wie Möbel, Gartengeräte, Fernseher..usw. gehört nicht zum schätzbaren Gut. Wenn ein möglicher Nachpächter daran Interesse haben sollte, muss das privat verhandelt werden.