Muss ich als Betreuerin eine Steuererklärung für meine Tante machen?
Meine Tante (79, ledig, keine Kinder) musste nach einer missglückten OP vor drei Jahren ins Altenheim. Ich bin ihre Betreuerin mit Generalvollmacht. Nachdem klar war, dass sie nicht mehr alleine leben kann, haben wir ihre Eigentumswohnung geräumt, renoviert und neu möbliert (auf meine Kosten) und dann möbliert vermietet. Die Mieteinnahmen und ihre Rente decken jetzt den Pflegeplatz und die Kosten für die Wohnung wie Grundsteuer, Heizungswartung, Rücklagen, Versicherungen, gesetzliches Taschengeld etc. Zur Info: Sie hat erst seit einem halben Jahr Pflegestufe 1, weil er ihr besser geht. Vorher hatte sie 2,5 Jahre lang Pflegestufe 2. Wir konnten so die Kosten etwas senken. Mit PS 2 und ohne Vermietung wurde ihr Sparguthaben drastisch reduziert, weil die Ausgaben ihre Einnahmen deutlich überstiegen haben.
Meine Tante musste früher keine Steuererklärung machen, jetzt bin ich aber unsicher, ob das nicht meine Aufgabe als Betreuerin ist, da sie ja Mieteinnahmen hat, auch wenn sie die komplett für das Pflegeheim und zum Erhalt der Wohnung (als Basis für die Mieteinnahme) benötigt.
Ich will keine Pferde scheu machen, aber auch keine Probleme mit dem Finanzamt erzeugen, die dann teuer werden. Wer hat eine Info für mich?
Danke vorab!
6 Antworten
Steuerpflicht besteht wegen der Mieteinnahmen. Befugt zur Fertgung einer Steuererklärung sind aber nur in der Abgabenordnung benannte Personen wie Steuerberater, Anwälte, Lohnsteuerverein, Verwandte ersten Grades usw. Macht es jemand anders, könnte es Ärger mit der Finanzdirektion geben. Also vorher gut informieren.
Es kommt darauf an:
Grundsätzlich ist die Tante zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, da sie Mieteinkünfte hat.
Sofern sie geschäftsfähig ist, trifft sie die Pflicht selbst.
Du schreibst, daß Du die Betreuerin bist - wenn Du nicht vom Betreuungsgericht dazu bestellt wurdest, dann bist Du keine gesetzliche Betreuerin sondern Du hast eine Vollmacht, für die Tante Rechtsgeschäfte durchzuführen - damit hast Du aber keine Steuererklärungspflicht.
Du kannst und solltest diese aber mit oder für die Tante machen - die Steuererklärung muß von der Tante unterschrieben werden oder dem Finanzamt ist die schriftliche Generalvollmacht im Original vorzulegen (in diesem Fall kannst Du die Steuererklärung unterschrieben).
Bist Du gesetzliche Betreuerin, dann bist Du gesetzliche Vertreterin - dann tritt eine Doppelzuständigkeit ein (Steuererklärungspflicht der Tante und auch Du bist verpflichtet, die Steuererklärung für die Tante abzugeben) - für die Folgen einer nicht abgegebenen Steuererklärung haftest Du; auch Unkenntnis über die Pflicht oder über die Vermögenslage befreien nicht von der Pflicht, da der gesetzliche Betreuer verpflichtet ist, sich umfänglich über die Vermögensverhältnisse zu informieren.
Mein Dad war füherbetreuer für einen herren. Offiziell hatte das Amtsgericht eine Anwältin benannt, diese wiederum beauftragte (AG wusste bescheid) offiziell meinen Dad.
Da es Einnahmen aus vermietung und Verpachtung gab, hatten sie immer eine LStE zu amchen- ich weiss es noch, weil ich als Teenie immer helfen "durfte", die Belege zu sortieren.
Ist bei Euch die Betreuung auch irgendwie über ein Amtm gelaufen, dort hinterlegt/ abgesprochen wirden?
Vielleicht könntest Du dann dort mal fragen?
Im Endeffekt müsste bei einer Erklärung ja eigentlich rauskommen.. diese Einnahme.. jene Ausgaben durch Pflege, Heim usw.. gleich.. ist nichts, denn Pfelege usw. muüßte (ich bin Laie, korrigiert ich wenn falscher gedanke) über außergewöhnliche Belastungen wieder fast oder ganz ausgeglichen sein.
Au´ßergewöhnliche Belastungen,d a kommt genau das rein,w as an Koste durch Krankheit verursacht wird. Da müßte Pflege dann doch auch reinfallen?
Die Betreute ist zweifellos steuerpflichtig und der Betreuer hat daher die Pflicht zur Steuererklärung. Wozu Einkünfte verwendet werden ist grundsätzl unerhebl.
Ob der Steuerpflicht eine Zahlungspflicht folgt ist spekulativ, da die Frage keine Angabene dazu enthält.
Da würde ich beim Finanzamt oder per Steuerberater eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" beantragen. Wenn die jährlichen Einkünfte unter dem mindest Satz sind muss selbst bei Mieteinkünften und normaler Rente keine Erklärung gemacht werden. die NV Bescheinigung wird für 3 Jahre ausgestellt.
Viel Erfolg
Strippe