Versicherungen für Haus und Grundstück bei Erbengemeinschaft?


12.06.2021, 23:14

Alle Versicherungen laufen jetzt auf eine Person, die nicht Teil der Erbengemeinschaft ist und die auch nicht dort lebt.

Ein Mitglied der Erbengemeinschaft lebt in dem Haus.

7 Antworten

In solchen Fällen schreiben die Kunden die Verträge eigentlich immer auf eine Erbengemeinschaft um. Hier ist ein zahlender bestimmt

Zunächst gehen mal alle Versicherungen des Verstorbenen auf die Erben über. Teilweise ergibt sich hier ein Sonderkündigungsrecht.

Die Wohngebäude hängt meines Wissens am Objekt- hier sollte man sich mit dem Versicherungsnehmer auseinandersetzen.

Und welche Versicherungen für das Haus interessant sind - hängt doch eher an der Nutzung. Leerstand, Vermietet.....Ein oder mehrere Eigennutzer wären für mich zB diejenigen die sich um Hausrat kümmern würden.

uweuwe63 
Beitragsersteller
 13.06.2021, 00:16

Alle Versicherungen wurden auf einen Nichterben überschrieben.

schleudermaxe  13.06.2021, 06:35
@uweuwe63

Und wer hatte diesen aberwitzigen Plan?

PaulPeter44  14.06.2021, 17:15
@uweuwe63
Alle Versicherungen wurden auf einen Nichterben überschrieben.

Da zahlt einer Versicherungen, für ein Haus, dass ihm noch nicht einmal teilweise gehört?

Hierfür solltest du einen Experten vor Ort heranziehen. Also eine Versicherungsmakler deines Vertrauens.

In deinem Fall können gleich mehrere Besonderheiten zusammenkommen .

Rechtsschutz:

Hiermit haben die Erben nichts zu tun. Der Vertrag verbleibt beim Versicherungsnehmer .

Ausnahme: Sofern einer der „Erben“ auch zu Lebzeiten des Verstorbenen als versicherte Person in dem Vertrag versichert war, hat diese Person die Möglichkeit den Vertrag zu übernehmen. Zudem würde diese Person noch bis zum Ende der „Versicherungsperiode“ Versicherungsschutz genießen .

Hausrat:

Auch hiermit haben die Erben nichts zu tun. Der Vertrag verbleibt beim aktuellen Versicherungsnehmer.  

Gebäudeversicherung:

Diesen Punkt verstehe ich nicht so ganz. Wird das Haus nun vererbt oder nicht? 

Sofern das Haus in das Eigentum der Erben wechseln soll, geht auch der Versicherungsvertrag auf die Erben über . ACHTUNG: Sofern dies der Fall sein sollte, entsteht den Erben kein Sonderkündigungsrecht und der Vertrag muss bis Ablauf weitergeführt werden.  

uweuwe63 
Beitragsersteller
 13.06.2021, 14:19

Der Vertrag wurde auf den Nichterben übertragen. Die Erben haben keine Versicherung.

Muss sich das ändern und besteht hier jetzt überhaupt Schutz?

HoiZusammen  13.06.2021, 16:06
@uweuwe63

Schutz sollte bestehen.

Egal ob Erbe oder nicht, der Vertrag geht nach Grundbucheintrag auf den „Erwerber“ über. Der einzige Unterschied ist nur das Erben kein Sonderkündigungsrecht zusteht .

In solch einem Fall sollte man immer die Versicherungssumme überprüfen. Man weiß laut Statistik: .... In Deutschland sind ca. 50% der Häuser falsch versichert sind :/

Die Rechtsschutz- und die Hausratbersicherung sind für die Erben nicht relevant. Die Gebäudeversicherung geht auf die Eigentümer (Erbengemeinschaft) über.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
uweuwe63 
Beitragsersteller
 13.06.2021, 10:39

Die Gebäudeversicherung läuft momentan auf einen Nichterben. Ist das ein Problem?

wattdennnu2  13.06.2021, 11:20
@uweuwe63

Ja, das ist ein Problem. Bei Eigentumswechsel geht der bestehende Vertrag gemäß §95 VVG auf den Erwerber (Erbe) über. Somit muss der Vertrag auf die Erbengemeinschaft umgeschrieben werden.

Die Gebäudeversicherung muss auf die Erbengemeinschaft laufen, alles andere ist nicht notwendig.

uweuwe63 
Beitragsersteller
 13.06.2021, 10:42

Nicht notwendig, aber kein Problem?

sassenach4u  13.06.2021, 17:46
@uweuwe63

Wozu? Eine Hausratversicherung schließt man für den eigenen Hausrat ab. Wem gehört der jetzt? Ist er es wert versichert zu sein? Wird der Haushalt nicht aufgelöst? Dann ist diese Versicherung entbehrlich. Rechtsschutz? Ist personalisiert, kann nicht für ein Objekt abgeschlossen werden. Also kündigen, da der Policeninhaber verstorben ist, genau wei Hausrat. Gebäude ist Pflicht, geht auf die Erbengemeinschaft über, also die Personen, denen das Haus gehört- denn die gehört zum Haus.