Guten Tag, weiß jemd, wer neue Armatur in der Küche zahlen muss, ich als Mieter od. der Eigentümer meiner Wohnung, wenn keine Armatur bei meinem Einzug da war?
Ich zog 2009 ein als Mieter in Eigentumswohnung und es war gar Nichts in der Küche, nicht mal ein Wasserhahn. Den ließ ich neu installieren plus Spüle und jetzt ist diese Armatur in der Küche kaputt und muss erneuert werden. Im Mietvertrag steht eine Klausel, daß an sich der Mieter die Kosten für Kleinreaparaturehn an den seinem häufigen Zugriff ausgesetzten Einrichtungen des Mietobjekts wie z.B. Heizthermermen, WC- Anlagen, Wassch,- Abflusbecken und sonstigen sanitären Einrichtungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 90,- € im Einzelfall, jährlich bis zu einem Höchstbetrag von 8 % der Jahresgrundmiete zu tragen hat, unabhängig davon, wer den Reparaturauftrag erteilt. Den Rest darüber hinaus müsste Vermieter zahlen. Wie ist es aber, wenn anfangs in der Küche keine Armatur war und ich sie einbauen ließ? Muss ich dann jetzt die Erneuerung der Armatur in der Küche alleine bezahlen, wenn sie mehr als € 90,.- kostet? Oder gilt trotzdem diese Klausel oben? Mein Vermieter hat die die Verantwortung an die Hausverwaltung abgegeben und diese meint, ich müsse ganz alleine diese Reparatur oder Erneuerung des Wasserhahns, der Armatur nun bezahlen? Wie ist das die Rechtslage? Wäre für Antworten dankbar?
5 Antworten
Da ohne Armatur gemietet, bist du selbst für einen Ersatz finanziell und materiell zuständig. Das hat mit der sog. Kleinreparaturklusek absolut nix zu tun.
Wie ist es aber, wenn anfangs in der Küche keine Armatur war und ich sie einbauen ließ?
Warum sollte der Vermieter Reparaturen oder Ersatz deines Eigentums bezahlen?
Natürlich musst du die Reparatur bzw. den Austausch der Armatur allein bezahlen. Das ist doch deine....oder hast du sie nur einbauen lassen und der Vermieter hat gezahlt? Wenn nicht, dann hast du eine Wohnung ohne Wasserhahn gemietet und nur das. Du hast einen auf deine Kosten einbauen lassen und kannst den aber bei Auzug wieder mitnehmen. Dann kann dein Vermieter die Wohnung wieder ohne Wasserhahn vermieten.
Wenn der Vermieter dir diese Installation nicht abkauft, ist es deine und du musst alles zahlen.
Ihre Armatur - ihre Kosten!
Eine solche Klausel kann nicht Dinge betreffen, die wie hier erklärt, von Anfang an Eigentum des Mieters sind.
Solche Klauseln betreffen Einrichtugnen die der Vermieter gestellt hat.
laut der Klausel jedoch nicht laut dieser muss der Mieter nur 90€ zahlen