"Kalte Räumung", welche Rechte habe ich?
Ich habe eine Frage bezüglich einer sogenannten "Kalten Räumung". Mein ehemaliger Vermieter hat mir aufgrund ausbleibender Mietzahlungen zu Recht gekündigt. Ich suchte mir eine neue Wohnung und beließ all mein Gut in der alten Wohnung, mit dem Vorsatz sie zu räumen, sobald ich gesundheitlich dazu imstande bin.
Inzwischen erging eine gerichtliche Verfügung, wonach für das Mietobjekt eine Anwaltskanzlei als Zwangsverwalter bestellt wurde. Diese Kanzlei erhob nun Klage gegen mich (völlig ok), wobei eine gerichtliche Entscheidung noch aussteht. Ich habe jetzt alles für eine rasche Räumung abgeklärt, doch als ich dort war stellte ich fest, dass die Wohnung bereits geräumt wurde!
Was muss ich nun unternehmen?
Wenn die Zwangsverwalter diese Räumung veranlasst haben ist es rechtlich bestimmt anders zu betrachten, als wenn es die Eigentümergesellschaft, welche laut Beschluss keine Befugnisse mehr hatte, war.
Wäre prima, wenn ich Antworten bekommen könnte, - fundiert. Danke!
edit am 09.12.2017:
Habe am Donnerstag meine Rechtsberatung aufgesucht. Mir wurde nahegelegt vorerst von einer Anzeige abzusehen und die Zwangsverwalter werden angeschrieben um den Verbleib meiner Wohnungseinrichtung zu erfragen. Dennoch habe ich das für die anhängige Räumungsklage zuständige Amtsgericht über die willkürliche kalte Räumung informiert,- zum einen um evtl. auferlegte Kosten zu reduzieren, zum anderen um das Gericht davon in Kenntnis zu setzen, dass es Leute gibt die Klage erheben und dann doch glauben, das Gesetz in die eigene Hand nehmen zu dürfen.
Ich bedanke mich aber für all euer Interesse und Beiträge wie Kommentare. GFrey.
4 Antworten
"Kalte Räumung", welche Rechte habe ich?
- BGH-Urteil: VIII ZR 45/09
- http://lexetius.com/2010,6321
- http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=52646&linked=pm
Grundsätzlich steht dir in diesem Fall Schadenersatz zu. Das gilt auch für die dir zum Räumungsversuch entstandenen Kosten.
Die Beweislast liegt übrigens beim Vermieter bzw. dessen Beauftragten. Für alles "Verschwundene" und nicht Nachweisbare kannst du also Schätzungen zum Wert abgeben.
Dieser Schadenersatzanspruch kann (und wird) allerdings mit gegnerischen Ansprüchen aufzurechnen sein.
Möglich. Aber egal. Erst einmal gilt, dass der Vermieter in Zugzwang gesetzt wird. GFrey kann sich also entspannt zurücklehnen, dem Vermieter eine Schadenersatzforderung schicken und bei Verzögerungen ggf. einen Titel durchsetzen.
Der Vermieter wird sich schon rühren. Schließlich ist wohl kaum davon auszugehen, dass er die Möbel zum Eigenbedarf "eingesackt" hat. ;)
Danach wird es ein rein formaler Weg, den man mit einer Checkliste abhaken kann.
Danke für die Mitteilung und die Verlinkungen. Habe heute Nacht gelesen ohne Ende - und suche morgen die Rechtsberatung auf. Was Gesetze angeht bin ich ein gebranntes Kind, habe vor langer Zeit bereits den Glauben ans Recht verloren...
Du solltest bei der Anwalts-Kanzlei anrufen und fragen wo man deinen Hausrat hingebracht hat.
Auch Ihnen vielen Dank. Eine Anfrage wurde nicht beantwortet und per E-Mail habe ich ebenfalls keine Antwort erhalten. Ich gehe nicht davon aus, dass die Kanzlei (also der Zwangsverwalter) die Räumung veranlasst hat - die wissen ja um die Folgen.
Bei telefonischer Anfrage, bzw. per Email würde ich einem Fremden auch keine Auskunft erteilen.
Aber du kannst telefonisch einen Termin vereinbaren und die Kanzlei dann aufsuchen. Bitte dazu deinen Personalausweis mitnehmen.
Eine Bitte um ein persönliches Gespräch wurde mir im Vorfeld bereits versagt. Kommunikation unmöglich. Via Strafanzeige sollte ich zumindest erfahren wer letztlich die Räumung veranlasst hat. Dann kann ich eine rechtlich korrekte Strafanzeige stellen und irgendwann meine Schadensersatzansprüche zivilrechtlich versuchen durchzusetzen.
die werden doch den räumungstitel gehabt haben, ansonsten räumen so welche dich doch nciht einfach
aber das ist bei denen genau so, wie bei jedermanns
wenn die das nciht durften, sind sie schadenspflichtig für all deinen unbill
Hi, danke für die Mitteilung. Es liegt bisher kein Räumungstitel vor, das Verfahren läuft noch. Daher auch "Kalte Räumung". Leider weiß ich ja nicht wer die Räumung letztlich veranlasst hat.
die Möbel müssen verwahrt werden, die Kosten für die Lagerung zahlst du...und die müssen dir das mit teilen
Ansonsten ist das Aneignung fremden Eigentums, mach mal eine diesbezügliche Anzeige gegen unbekannt....
Auch Ihnen vielen Dank. Ich habe mich bereits belesen und was passieren hätte müssen ist mir soweit bekannt. Morgen gehe ich zur Rechtsberatung und frage dort nach. Mein Problem ist ja, dass ich nicht weiß wer die Räumung veranlasst hat und je nachdem sind andere (mir nicht bekannte Schritte) notwendig.
Anzeige gegen unbekannt.. verdächtig ist gesichert der Vermieter
Eine Anzeige setzt ein Delikt voraus. Aber um herauszufinden wer verantwortlich ist, werde ich Anzeige wegen Wohnungseinbruch Diebstahl gegen Unbekannt stellen. Danke für die Mitteilung von Ihnen.
Hätte die Räumung stattgefunden nachdem ein Gericht die Räumung mit Beschluss sozusagen für rechtens erklärt hat, dann müsste ich sicher für alle Kosten aufkommen - inklusive einer Einlagerung meines Hausstands. Diese Räumung wurde jedoch ohne Beschluss durchgeführt und mir damit u.a. die Möglichkeit genommen selbst tätig zu werden. Entstandene Kosten sollte man mir daher nicht in Rechnung stellen können. Aber dazu erfahre ich hoffentlich morgen bei der Rechtsberatung mehr.
Vor allem besorge dir im Freundeskreis Fotos deiner ganzen Schmuckstücke..die sind bestimmt weg...
Ich vermute, dass die Wohnung ausgeräumt wurde und der Hausrat in einen Container eingeräumt wurde.
Dies ist die normale Vorgehensweise.