"Kalte Räumung", welche Rechte habe ich?

4 Antworten

"Kalte Räumung", welche Rechte habe ich?

Grundsätzlich steht dir in diesem Fall Schadenersatz zu. Das gilt auch für die dir zum Räumungsversuch entstandenen Kosten.

Die Beweislast liegt übrigens beim Vermieter bzw. dessen Beauftragten. Für alles "Verschwundene" und nicht Nachweisbare kannst du also Schätzungen zum Wert abgeben.   

Dieser Schadenersatzanspruch kann (und wird) allerdings mit gegnerischen Ansprüchen aufzurechnen sein.    

Apolon  06.12.2017, 12:36

Ich vermute, dass die Wohnung ausgeräumt wurde und der Hausrat in einen Container eingeräumt wurde.

Dies ist die normale Vorgehensweise.

Unsinkable2  06.12.2017, 12:43
@Apolon

Möglich. Aber egal. Erst einmal gilt, dass der Vermieter in Zugzwang gesetzt wird. GFrey kann sich also entspannt zurücklehnen, dem Vermieter eine Schadenersatzforderung schicken und bei Verzögerungen ggf. einen Titel durchsetzen. 

Der Vermieter wird sich schon rühren. Schließlich ist wohl kaum davon auszugehen, dass er die Möbel zum Eigenbedarf "eingesackt" hat. ;)

Danach wird es ein rein formaler Weg, den man mit einer Checkliste abhaken kann.

GFrey 
Beitragsersteller
 06.12.2017, 12:38

Danke für die Mitteilung und die Verlinkungen. Habe heute Nacht gelesen ohne Ende - und suche morgen die Rechtsberatung auf. Was Gesetze angeht bin ich ein gebranntes Kind, habe vor langer Zeit bereits den Glauben ans Recht verloren...

Du solltest bei der Anwalts-Kanzlei anrufen und fragen wo man deinen Hausrat hingebracht hat.

GFrey 
Beitragsersteller
 06.12.2017, 12:30

Auch Ihnen vielen Dank. Eine Anfrage wurde nicht beantwortet und per E-Mail habe ich ebenfalls keine Antwort erhalten. Ich gehe nicht davon aus, dass die Kanzlei (also der Zwangsverwalter) die Räumung veranlasst hat - die wissen ja um die Folgen.

Apolon  06.12.2017, 12:34
@GFrey

Bei telefonischer Anfrage, bzw. per Email würde ich einem Fremden auch keine Auskunft erteilen.

Aber du kannst telefonisch einen Termin vereinbaren und die Kanzlei dann aufsuchen. Bitte dazu deinen Personalausweis mitnehmen.

GFrey 
Beitragsersteller
 06.12.2017, 12:44
@Apolon

Eine Bitte um ein persönliches Gespräch wurde mir im Vorfeld bereits versagt. Kommunikation unmöglich. Via Strafanzeige sollte ich zumindest erfahren wer letztlich die Räumung veranlasst hat. Dann kann ich eine rechtlich korrekte Strafanzeige stellen und irgendwann meine Schadensersatzansprüche zivilrechtlich versuchen durchzusetzen.

die werden doch den räumungstitel gehabt haben, ansonsten räumen so welche dich doch nciht einfach

aber das ist bei denen genau so, wie bei jedermanns

wenn die das nciht durften, sind sie schadenspflichtig für all deinen unbill

GFrey 
Beitragsersteller
 06.12.2017, 12:18

Hi, danke für die Mitteilung. Es liegt bisher kein Räumungstitel vor, das Verfahren läuft noch. Daher auch "Kalte Räumung". Leider weiß ich ja nicht wer die Räumung letztlich veranlasst hat.

die Möbel müssen verwahrt werden, die Kosten für die Lagerung zahlst du...und die müssen dir das mit teilen

Ansonsten ist das Aneignung fremden Eigentums, mach mal eine diesbezügliche Anzeige gegen unbekannt....

GFrey 
Beitragsersteller
 06.12.2017, 12:26

Auch Ihnen vielen Dank. Ich habe mich bereits belesen und was passieren hätte müssen ist mir soweit bekannt. Morgen gehe ich zur Rechtsberatung und frage dort nach. Mein Problem ist ja, dass ich nicht weiß wer die Räumung veranlasst hat und je nachdem sind andere (mir nicht bekannte Schritte) notwendig.

MKausK  06.12.2017, 12:27
@GFrey

Anzeige gegen unbekannt.. verdächtig ist gesichert der Vermieter

GFrey 
Beitragsersteller
 06.12.2017, 12:34
@MKausK

Eine Anzeige setzt ein Delikt voraus. Aber um herauszufinden wer verantwortlich ist, werde ich Anzeige wegen Wohnungseinbruch Diebstahl gegen Unbekannt stellen. Danke für die Mitteilung von Ihnen.

GFrey 
Beitragsersteller
 06.12.2017, 14:38

Hätte die Räumung stattgefunden nachdem ein Gericht die Räumung mit Beschluss sozusagen für rechtens erklärt hat, dann müsste ich sicher für alle Kosten aufkommen - inklusive einer Einlagerung meines Hausstands. Diese Räumung wurde jedoch ohne Beschluss durchgeführt und mir damit u.a. die Möglichkeit genommen selbst tätig zu werden. Entstandene Kosten sollte man mir daher nicht in Rechnung stellen können. Aber dazu erfahre ich hoffentlich morgen bei der Rechtsberatung mehr.

MKausK  06.12.2017, 14:41
@GFrey

Vor allem besorge dir im Freundeskreis Fotos deiner ganzen Schmuckstücke..die sind bestimmt weg...