Wie lange muss ich auf Wohnungsräumung warten?
Ich habe ein Haus, der Mieter ist gestorben bereits vor 4 Monaten. Die Erben ( eine Erbengemeinschaft ) ist total zerstritten und schafft es nicht auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen was die Wohnungsauflösung betrifft. Sie werden sich einfach nicht einig wer was bekommt was verkauft bzw. verschrottet wird. Ich als Hauseigentümer bin somit der Arsch an der Sache. Denn ich kann weder weiter vermieten bzw. die Wohnung renovieren. Gibt es da eine Frist in der so eine Wohnung geräumt werden muss?
6 Antworten
Zu welchem Zeitpunkt haben die Erben denn gekündigt?
Dann würde ich Miete fordern.
... was ist das denn für ein Eigentümer, der keine Rechnung an die Erbengem. verschickt wegen deren Nutzung und diese Forderung dann auch nicht einmal durchsetzt?
Wie soll ich denn eine Rechnung schreiben. Miete kann ich keine verlangen da der Mieter Nießbraucher war und dieses mit seinem Tod endet. Also wird kein Mietverhältnis weitergeführt. Die Möbel.der Erben stehen trotzdem drin da keine Einigung gefunden wird. Darum die Frage wie lange die Frist zur Wohnungsräumung ist. Ich denke eine durchaus berechtigte Frage .... gerade auf dieser Plattform die ja für fragen eventueller Leihen gedacht ist.
... wer spricht denn von Miete?
Im Kommentar hast du geschrieben, dass der Bewohner Nießbraucher war. Das ist wichtig. Denn dies bedeutet, dass du sofort mit dem Tod über das Haus verfügen kannst. Das Besitzrecht an den Räumen geht nicht auf die Erben über, wie es bei der Miete der Fall wäre.
Das hat zur Folge, dass du das Haus sofort betreten darfst und keinen Räumungstitel brauchst. Somit kannst du nun in Erwägung ziehen, dass du der Erbengemeinschaft schriftlich eine Frist setzt, bis wann das Haus zu räumen ist. Nach der Frist würdest du alles bei einer Spedition einlagern und die Kosten von der Erbengemeinschaft ersetzt verlangen.
Weshalb sollte jemand als Erbe in zerstrittener Geminschaft ein ungekündigte Wohnung räumen?
Marschieren Sie zum Anwalt. Der soll dann die Erbengemeinschft als Solidarhafter zur Zahlung auffordern, indem er sich den finaziell potentesten als Ersten rauspikt.
Beim Geld hört dann der Spaß für die Erbengemeinschaft auf!
Das gibt ein "lustiges Hauen und Stechen", dem Sie anwaltlich vertreten, in aller Ruhe zuschauen dürfen.
Sie lehnen sich derweil als nicht "Gearschter" zurück und warten in aller Ruhe auf die vom Anwalt erstrittene "Kohle" samt Verfahrenkosten, bis die Wohnung ordentlich gekündigt und vertragsgemäß zurückgegeben wurde.
Nein, solange sie die Miete weiter zahlen hast du keine Handhabe.
Sollten sie allerdings die Miete nicht zahlen, darfst du nach 2 fehlenden Mieten fristlos kündigen und mit Räumungsklage auch Räumen lassen.
du mußt die Sachen allerdings lagern, darfst nichts entsorgen. Die Lagerkosten darfst du dann aber der Erbengemneinschaft abrechnen.
Keine Verwandtschaft
der mieter war Nießbraucher... dieses Endet mit seinem Tod. Also weder Miete ect. nur ich bin ja keine Lagerhalle
Dann würde ich einen Anwalt bemühen.
Ein Nießbraucher ist kein Mieter!
Mit dem Tod ist das Nießbrauchrecht im Grundbuch löschbar, soweit es nicht vererblich wäre.
Wie standen Sie denn zum dem Nießbrauchberechtigten, bevor weitere Überraschungen auftauchen.
der Mieter war Nießbraucher das mit seinem Tod endet. also wird kein Mietverhältnis weitergeführt. Aber die ganzen Möbel.gehören den Erben und diese stehen seit 4 Monaten in meinem Haus