Meine Schwester erbt das Elternhaus, muss ich ihr den Schlüssel geben?
Im Grundbuch ist bisher die Erbengemeinschaft eingetragen( Sie und ich) aber sie wird das Haus bekommen(Testament). Sie hat nie im Haus gelebt und ich möchte ihr den Schlüssel noch nicht geben aus diversen Gründen. Nun droht sie mit der Polizei. Sie ist aber noch nicht als alleinige Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Die Erbauseinandersetzung ist noch im Gange. Ich würde ihr Eintritt gewähren aber wenn sie den Schlüssel bekommt sehe ich den nie wieder.
6 Antworten
Sie hat einen rechtlichen Anspruch auf den Schlüssel. Lass´ eine Kopie davon machen und gibt ihn ihr. Wenn Du dich weiter weigerst, riskierst Du rechtlichen Ärger und Kosten.
Ja. Als rechtmäßiger Teil der Erbengemeinschaft hat sie Anspruch auf den Schlüssel. Unabhängig davon, wer das Haus dann letztendlich bekommt
Dann mach einen Zweitschlüssel für sie. Bevor du ihr den gibst, geh durchs Haus und mache Fotos. Viele Fotos
Ihr werdet doch mehr als einen Schlüssel haben...
Wohnst Du in dem Haus?
Dann lass einen nachmachen.
Wenn Du nicht darin wohnst, hast Du kein Recht ihr das zu verweigern.
Mach einfach einen zweit schlüssel dann hat sie ein und du ein
Ein Schlüssel und nein