Wohnungsrenovierung nach Tod der Eltern

12 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke , das nach 46 Jahren Miete ALLES neu , nicht nur renoviert sondern auch saniert werden muss. So sollten neue Fenster, Fussboden oder auch elekriche Leitungen erneuert werden. Dieses ist aber ein Gespräch mit der Hausverwaltung nötig. Also Ansprechen, gut agomentieren oder sich vorher mal bei einem Architekten erkundigen. Die geben im normalfall auch kleine Auskünfte. Auch bei einem Anwalt, kann man sich informieren , oder Mieterbund.

Einfach mal vorher anfragen! Wo ist das Problem? Als Mieter hast du ein Anrecht darauf, bestimmte Dinge erneuert zu bekommen, wenn sie abgewohnt sind. Wenn also das Linoleum meinetwegen älter als 12 Jahre ist, muss der Vermieter so wie so renovieren. Dann braucht man das auch nicht zu ersetzen. Veränderungen, die einst genehmigt worden sind (und heute vielleicht nicht mehr), müssen auch nicht zurückgenommen werden.

Der Mietvertrag sagt eigentlich alles. Mitunter sind Vermieter auch großzügig, wenn man vernünftig mit ihnen redet. Entweder haben sie ohnehin eine Komplettsanierung vor oder die Umbaumaßnahmen haben den Wert der Wohnung erhöht...

rabzab 
Beitragsersteller
 26.05.2013, 12:31

danke für die antwort.

da hab ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt.

den linoleum boden habe die eltern selber verlegt. auch die deckenplatten und die falttür wurden von den eltern angebracht.

ich habe eine seite mit u.a. folgender information gefunden:

*Folgende Klauseln sieht der BGH mittlerweile als unwirksam an:

  • Insbesondere hat der Mieter bei seinem Auszug die Räume zu reinigen, die von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Bodenbeläge sowie Wand- und Deckentapeten zu beseitigen und die durch die Anbringung oder Beseitigung verursachten Schäden an Unterböden sowie Wand- oder Deckenputz zu beheben. VIII ZR 109/05

*

Die Einbauten (Styropor, Linoleum, Holz, Falttür) müssen in jedem Fall entfernt und durch die Entfernung entstandene Beschädigungen beseitigt werden...

Dass darüber hinaus noch etwas renoviert werden muss, ist eher unwahrscheinlich...

albatros  28.05.2013, 02:23

Es kommt drauf an, was diesbezüglich seinerzeit dazu vereinbart wurde.

Berichte hier, was genau im Mietvertrag zu der Problematik Schönheitsrep. etc. drin steht. Auch welche Kündigungsfrist. Erst danach kann hier auch richtig geantwortet werden. Ist es eine Wohnung in der ehem. DDR?

Da könnt ihr alles bei der Vorbesichtigung erfahren bzw. erfragen.

anitari  26.05.2013, 11:54

Ist aber knapp 2 Wochen vor Mietende ziemlich eng.