Vor Wochen bin ich aus meiner vorherigen Wohnung ausgezogen.

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:) klar hast du dich theoretisch strafbar gemacht.. ob nun dein name auf der post steht oder nicht.. mit deinem auszug, also der kündigung des vertrags und somit der einstellungen der mietzahlungen, gehört der briefkasten wieder deinem vermieter bzw dem anscheinend noch nicht vorhandenen nachmieter.. aber gedanken würde ich mir jetzt mal keine machen.. es gibt noch niemanden der ernsthaftes interesse an seinem postgeheimnis haben könnte weil der bk momentan nicht in benutzung ist.. in dem fall würde auch eine strafe sehr gering ausfallen.. es ist also keinesfalls problemlos erlaubt einen fremden bk zu öffnen.. du hättest dich an den neuen mieter bzw vermieter wenden müssen.. auch amtsbriefe sind hier kein wichtiger grund da du selbst dafür sorgen musst das du für solche post erreichbar bist.. zB per nachsendeauftrag.. sollte man drauf achten da hier auch wichtige fristen verstreichen könnten!

Strafbar gemacht hast du Dich nicht, denn die Post war ja für Dich und wurde in den mit Deinem Namensschild versehenen Briefkasten zugestellt. Du hättest jedoch rechtzeitig vor Deinem Umzug, wo auch immer du hingezogen bist, einen sogenannten Postnachsendeauftrag bei Deinem zuständigen Postamt stellen müssen. Dann wäre die Post automatisch zu Deiner neuen Adresse gesendet worden.

Ohne rechtliches Hintergrundwissen: die Post war an Dich adressiert, Du hast sie aus einem Briefkasten mit Deinem Namen gezogen. Soweit IMO alles in Ordnung.

Dennoch würde ich das Briefkastenschild abmontieren oder überkleben und der Hausverwaltung Bescheid geben, daß Briefkasten- und Klingelschild entfernt werden sollen. Außerdem ist ein Nachsendeantrag bei der Post sinnvoll. Kostet ein paar Euro, aber so bekommst Du die Post immer pünktlich an die neue Adresse.

leckerlecker 
Beitragsersteller
 03.05.2012, 16:37

Eigentlich vernünftige Antwort!!! Aber rein rechtlich gesehen scheinbar nicht okay. Verstehe ich auch nicht so recht. Aber interessant ist die Problematik.

pilot350  05.05.2012, 08:08
@leckerlecker

Es handelt sich hier nicht um eine Probelematik. Jeder der umziehen muss, sind diese Regeln hinlänglich bekannt. Wenn diese Kenntnissen nicht vorhanden sind, wäre eine Nachfrage vor dem Umzug beim Postamt hilfreich gewesen und Deine Frage hätte sich erübrigt.

Wenn Dein Name noch am Briefkasten steht, kann Dein Postbote nicht wissen, dass Du gar nicht mehr da wohnst. Stell sofort einen Nachsendeantrag, damit Du Deine Post an die neue Adresse bekommst. Das kannst Du bei jeder Agentur machen oder auch online. Dann sieh zu, dass Dein Name wegkommt, aber möglichst erst, wenn der Nachsendeantrag läuft, sonst wird alles zurückgeschickt.

Nachsendeauftrag bei der Post erteilen