Ist der Vermieter verpflichtet, Rollos an Dachfenster anzubringen?
Wir haben eine Dachgeschoßwohnung mit insgesamt 5 Dachfenstern in drei Zimmern. Im Schlafzimmer haben wir auf eigene Kosten ein Verdunklungsrollo angebracht. Da unsere Wohnung im Sommer unerträglich heiß wird, haben wir uns gefragt, ob der Vermieter nicht die anderen Dachfenster mit einem Rollo ausrüsten muß. Wie ist hier die Rechtslage?
10 Antworten
Nein, muss er nicht, es sei denn es wurde dir mietvertraglich zugesichert. Abgesehen davon hast du die Wohnung ohne Rollos gemietet, das kannst du jetzt nicht bemängeln. Du kannst auf eigene Kosten selbst Rollos anbringen, darfst aber nicht in den Fensterrahmen bohren. Aber Vermieter fragen kostet auch nichts.
Aber Du hast auch im Winter gesehen, daß keine Rollos an den Fenstern sind.
Und dass es in einer DG-Wohnung im Sommer heiß wird, sagt einem der gesunde Menschenverstand.
Dass es im Sommer auch mal werden kann, damit muss man ja nicht rechnen. Es hätte ja auch sein können, dass du vorher wieder ausziehst.
vermutlich steht es nicht im Mietvertrag, aber wer weiß, wenn Du den Vermieter nett frägst... Also es gibt recht viele Vermieter, die Verdunkelungsrollos oder aber Außenmarkisen in solchen Fällen montieren lassen... Optimal wäre natürlich noch ein Rollladen... Erfahrungsgemäß bringt übrigens eine Außenmarkise mehr gegen die Hitze als ein Verdunkelungsrollo, preislich ist die Außenmarkise auch günstiger...
Ich fräche meine Mieter nicht, ob sie ein Rollo brauchen. Aber du solltest das Netz mal durchforsten, wo es eine Außenmarkise für ein schrägeingebautes Dachfenster günstig gibt. Wenn du dann fündig geworden bist, dann solltest du dem Fragenden hier dein Suchergebnis mitteilen.
nein, der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet.
Ihr habt die Wohnung so gemietet.
Ihr könntet den Vermieter natürlich fragen ob er Fenster mit Verdunklungsmöglichkeit einbaut. Aber das wäre dann eine Modernisierung und er könnte 11% der Kosten auf eure Jahresmiete anrechnen.
Erkundige dich mal beim Mieterschutzbund, oder einer Verbraucherzentrale,ich bin mir nicht sicher, daß er es machen muß!
Im Internet gibt es ein "Mieter Lexikon", die haben evtl. auch Informationen darüber?
Nein, welchen "Fensterschmuck" du benutzt, bleibt dir überlassen. Kein Vermieter ist verpflichtet, Jalousien, Gardinen, Plissee, Rollo oder sonst was anzubringen. Zumal die Geschmäcker sehr unterschiedlich sind.
Nun, wir haben die Wohnung im Winter angemietet und hatten keine Ahnung, wie heiß es im Sommer werden würde ...