Stellplatz unrechtmässig benutzt
hallo Leute, wir haben eine ETW erworben. Zu dieser Wohnung gehört auch ein Stellplatz. Der Mieter hat kein Fahrzeug und deswegen auch nichts unternommen, als ein Nachbar sein 2. Auto drauf geparkt hat und das schon ein paar Jahre. Der hat diesen Parkplatz ungefragt mit Beschlag belegt, indem er einfach ein Schild mit seiner Autonummer angebracht hat. Zahlen tut er nichts dafür. Ich finde es nicht in Ordnung, wenn man nach dem Prinzip Frechheit siegt, einfach fremdes Eigentum belegt. meine Fragen hierzu:
Gibt es für so einen Fall ein Gewohnheitsrecht?
Was wäre, wenn wir den Stellplatz vermieten? Ich will ,dass mein Mieter für seinen mitgemieteten Stellplatz auch etwas dafür bekommt, wenn er duldet, dass andere auf dem Stellplatz stehen.
ich will nur nicht, dass hierfür ein Unter-Mietvertrag verfasst wird Käme dann die Eigenbedarfsregelung in Frage, wenn wir einen neuen Mieter hätten oder wir die Wohnung verkaufen würden? Das Problem ist ja , dass ein neuer Eigentümer die alten Mietverträge übernehmen muss.
Wäre es besser, wenn man sich "unter der Hand" einigen würde?
Ansonsten möchte ich mich nicht in diese Sache einmischen. ich will nur sicher gehen, dass keine Nachteile entstehen, wenn ich dulde, dass er weiter diesen Platz nutzt.
7 Antworten
Das ist schon echt heiß.
Der Stellplatz ist Ihr Eigentum, aktuell in Besitz Ihres Mieters. Der kann aber damit machen, was er will, so lange er Ihr Eigentum nicht beschädigt. Gewohnheitsrecht ist nicht so einfach und ein Geschäft (Untervermietung zwischen Nachbar und Mieter) zu Lasten Dritter (Ihnen) ohnehin nicht zulässig. Das Einfachste ist also ein Schreiben von Ihnen an den Nachbarn, dass er bitte sein Fahrzeug und das Schild unverzüglich entfernen möge, da es sich dabei um Ihr Eigentum handelt. Wenn Ihr Mieter dann den Nachbarn dort gegen Entgelt parken lassen möchte, ist das zwar mit Ihrer Einwilligung möglich, sollte aber schriftlich abgefasst und zeitlich an das bestehenden Mietverhältnis gekoppelt werden. Ansonsten kann Ihr Mieter auch auf den Stellplatzanspruch aus dem Mietvertrag verzichten und Sie können de Platz direkt an den Nachbrarn vermieten. Aber anektieren geht halt nicht.
Grundsätzlich können natürlich einvernehmliche Nebenabreden getroffen werden, die vom restlichen Vertragswerk abweichen. In diesem Fall sogar noch einfacher, da es ja noch gar keine Vereinbarung zum Mietgegenstand "Stellplatz" gibt. Problematisch wird es nur, wenn die Vereinbarung gegen die guten Sitten oder Treu und Glauben verstößt. Eine verkürzte Kündigungsfrist läuft da aber sicher nicht darunter. Also machen.
das ist eine unverschämte Frechheit, wenn sich jemand auf solche Art und Weise einen Stellplatz "einverleibt"!! Ich würde so vorgehen:
- Meinen Mieter ganz klar fragen ob er diesen Stellplatz benötigt oder nicht
- Wenn ja, das unrechtmäßig angebrachte Nummernschild abmachen, und dem Eigentümer übergeben
- Wenn nein, für den nicht benötigten Stellplatz die Miete verringern
- zum derzeitigen Benützer des Stellplatzes gehen und klar sagen, er könne den Platz für z.B. 50 Euro anmieten, oder er soll den Platz räumen...
- wenn er für den Platz bezahlt, ist es in Ordnung, wenn nicht, Schild abmachen, freundlich übergeben und den Platz an einen anderen Bezahlenden vermieten...
- wenn es Probleme gibt, leg dich nicht mit ihm an, geh zur Polizei und frag nach, was zu tun ist...
Dem Mieter gehört der Stellplatz. Wenn er einem Nachbarn erlaubt dort unentgeltlich zu parken,dann darf der Nachbar das auch.
Der Mieter muss sich an den Halter eines Fahrzeuges wenden,wenn der unberechtigt dort parkt.
Da der Mieter für den Stellplatz bezahlt,würde ich Ihm vorschlagen,den Platz an Sie zurückzugeben und sie mindern die Miete um den Stellplatz-Anteil.
Natürlich schriftlich festhalten.Dann können Sie den Platz vermieten oder auch unberechtigte Fahrzeuge entfernen lassen.
Was der Mieter mit seinem Stellplatz macht, ist eigentl. seine Sache. Bei Neuvermeitung der Wohnung sieht es allerdings anders aus und der Nachbar muss den Platz samt seines Schildes räumen. Es gibt kein Gewohnheitsrecht und hat es auch noch nie gegeben im Mietrecht. Im Übrigen wird der Stellplatz in der Teilungserklärung aufgeführt sein. Deshalb gibt es auch nichts unter der Hand zu regeln. MfG
Das ist nicht in Ordnung. Am sinnvollsten ist es mit dem Mieter der den Anspruch auf diesen Platz hat das zu besprechen. Eventuell haben sich die beiden Mieter schon geeinigt. Ansonsten auf jeden Fall nicht dulden das der Platz von unbefugten benutzt wird. Es sei denn sie mögen den Mieter so gerne.
Stellvertretend für die anderen hilfreichen Antworten ein herzliches Dankeschön. ich möchte aber noch eine Frage nachschieben.
nach Durchsicht des alten Mietvertrages den ich ja übernehmen muss (Kauf bricht nicht Miete) haben der Mieter und ich festgestellt, dass der Stellplatz garnicht Bestandteil der Mietsache ist. Das hat der aber nicht gewusst. Wurde nur nie relevant, weil die kein Auoto haben. ich kann also diesen Stellplatz selber vermieten. Jetzt meine Frage: ich müsste einen neuen Stellplatz-Mietvertrag aber so verfassen, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht gelten. Ist das möglich, wenn beide (Mieter und Vermieter) einverstanden sind, dass dieser Mietvertrag für den Parkplatz nur so lange gilt bis ein evt. Mieterwechsel oder Eigentümerwechsel stattfindet. Denn der neue Mieter könnte ihn ja selber brauchen oder ich könnte ja die Wohnung schlechter wiederverkaufen, wenn ich einen Mietvertrag als Klotz am Bein habe. Wäre es evtl. dann doch erlaubt wegen Eigenbedarf zu kündigen ???
Ist es rechtlich also zulässig, dass man die ordentliche Kündigung durch Vereinbarung einfach ausser Kraft setzt, indem man etwa schreibt: "der Mietvertrqg kann von beiden Teilen zum 1. des Nachmonats gekündigt werden."
Oft sind ja bestimmte Klauseln hinfällig, wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen.
Ein zeitlich befristeter Mietvertrag würde das Problkem ja auch nicht lösen.