Möbliertes, befristetes WG Zimmer, welche Kündigungsfrist zählt?
Hi allerseits,
ich hab mich jetzt mal ein wenig schlau gemacht, konnte mir die Frage aber aus juristischer Sicht nicht selbst beantworten.
Ich wohne seit 3 Wochen in einer WG (Zimmer als Mietraum, inkl. Bad und Küche als Gesellschaftsnutzraum). Der Vermieter macht Mietverträge mit den einzelnen Parteien in der Wohnung, d.h. Es ist nicht so, dass es einen Hauptmieter gibt und dazu Untermieter.
Jetzt meine Frage. Ich habe ein möbliertes Zimmer mit einer Frist von 1 Jahr.
Welches Kündigungsrecht gilt hier?
Im Vertrag ist das Kündigungsrecht von 3 Monaten, beim Eingang der Kündigung zum Anfang des Monats geschrieben. Aber in wie fern gilt hier die außerordentliche Kündigung?
Könnte ich zum 15. des Monats kündigen und zum Ende des Monats raus?
Oder zählt tatsächlich die Frist von 3 Monaten? Wenn ja, gibt es einen Anfechtungsgrund des Mietvertrages, da dieser tatsächlich vor 3 Wochen unterschrieben wurde?
Hintergrund ist einfach. Die WG Leute sind mehr oder weniger Anonym, man kennt sich nicht und Hygiene ist einfach nicht machbar. Also ein wohlfühlen ist hier nicht drin. Deswegen will ich so schnell wie möglich hier raus. Zudem kommt noch, dass der Vermieter mir keinen Briefkastenschlüssel zur Verfügung stellt, da sein Name mit drauf steht und er es mitbenutzt. Aber in der WG wohnt er nicht mit drin.
Wäre nett, falls jemand sich auskennt, nicht nur einfach die Meinung zu schreiben, sondern es auch irgendwie juristisch zu belegen.
Vielen Dank im Voraus
6 Antworten
Die Kündigungsfrist, die im Regelfall gem. § 573c Abs.1 S.1
BGB für den Mieter drei Monate beträgt, ist jedoch im Falle des § 549
Abs.2 Nr.2 BGB auch für den Mieter verkürzt. Es gilt die gleiche Frist, wie sie auch der Vermieter beachten muss, so dass auch der Mieter das Mietverhältnis zum Ende eines Monats kündigen kann, wenn die Kündigungserklärung dem Vermieter spätestens bis zum 15. dieses Monats zugeht.
Auch für den Mieter gilt das Schriftformerfordernis des § 568 Abs.1 BGB.
http://www.mietrecht.org/kuendigung/moeblierter-wohnraum-kuendigungsrecht-kuendigungsfrist/
Ja, richtig. Das gilt für möbliert Zimmer.
Aber ist das nicht eher bei einem unbefristeten Mietvertrag? Zumindest hab ich das so verstanden. Vielen Dank für deine Mühe
Ja, richtig. Das gilt für möbliert Zimmer.
Nicht (ganz) richtig. Das gilt für Zimmer die der Vermieter überwiegend mit Möbeln ausgestattet hat, nur an eine Einzelperson vermietet und der Vermieter selbst mit in der Wohnung wohnt.
Trifft auch nur eine der 3 Kriterien nicht zu gilt Abs. 1 § 573c.
Dann wäre auch eine Befristung ohne zulässigen Grund unwirksam.
Nachdem nun geklärt ist, dass dein Mietvertrag wegen fehlender Begründung der Befristung als unbefristeter Mietvertrag gilt, bleibt leider die Tatsache, dass du nicht wie im Disput mit @TrudiMeier erklärt den Mietvertrag nach § 549 BGB abgeschlossen hast. Du wohnst nicht zusammen mit dem Vermieter in einer abgeschlossenen Wohnung. Damit entfällt der Status "Mieter" nach §549 und deine ordentliche Kündigungsfrist währt 3 Monate. Heute könntest du zum 30.11.2016 ordentlich kündigen.
Andere von dir gelistete Gründe reichen aktuell nicht aus den Mietvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen.
Mängel in der Mietsache solltest du dem Vermieter nachweislich anzeigen. Der fehlende Briefkasten für dich persönlich war bei Übernahme der Mietsache bereits bekannt, du hast die Miete nicht unter Vorbehalt bezahlt. Somit ist eine Mietminderung ausgeschlossen.
Eine vermutlich fehlende Benutzungsordnung in der Wohnung, die du gemeinsam mit anderen Mietern inne hast, führt zu den von dir benannten unhygienischen Verhältnissen. Regeln werden nur eingehalten, wenn sie aufgestellt und bekannt sind. Fordere den Vermieter auf die Missstände zu beenden.
Wenn du schnell aus der Wohnung ausziehen willst, biete dem Vermieter die Auflösung des MV an und lass deine Bereitschaft zu einer angemessenen Abstandszahlung erkennen. Die Möglichkeit eines Nachmieters ist auch diskutabel.
Moment, aber reicht es rein aus juristischer Sicht nicht auch aus, wenn der Vermieter hier noch gemeldet ist oder muss es die Tatsache sein, dass er hier lebt bzw. anwesend ist?
Denn er ist hier gemeldet, hat noch alle Schlüssel, und sein Name steht am klingelschild.
Das würde mich jetzt interessieren.
Danke
Solange der Vermieter eine postalische Anschrift mit der vorliegenden Adresse für Dritte angibt, kann er auch einen Briefkasten an seinem Haus unterhalten. Er muss diesen Briefkasten nicht mit anderen Personen teilen.
Du hast ein Recht auf einen eigenen Briefkasten (30€) - Der Vermieter muss dir gestatten diesen Briekasten am/im Haus anzubringen. Bei Auszug kannst du den Briefkasten entfernen oder Dritten überlassen.
Ich konnte aus deinem Kommentar nicht die Antwort aus meine Frage rausfiltern. Ist er denn jetzt auch Teil der Wohnung? Denn das würde ja bedeuten, dass er hier mit drin lebt und dementsprechend meine Kündigungsfrist auf 2 Wochen verringert.
Sry, falls du es doch beantwortet hast, ich es aber nicht rausgelesen habe.
Danke
Der von dir geschilderte Sachverhalt : Vermieter wohnt nicht in der Wohnung ist aber beim Einwohnermeldeamt gemeldet, führt nicht zu dem von dir erhofften Ziel: Kündigungsmöglichkeit zum Monatsende bis zur Monatsmitte, weil der Vermieter ja nicht in der Wohnung mit dir zusammen wohnt. Ich vermute, dass alle Einzelzimmer der Wohnung an Einzelmieter vermietet sind, die alle nicht den Status Untermieter haben. Unbeschadet dessen kann der Vermieter diese Adresse auch als Zweitwohnsitz nutzen.
Der Vermieter wohnt nicht selbst mit in der Wohnung.
Dann gilt das Mietrecht, für Vermieter und Mieter, in vollem Umfang.
Das bedeutet:
1. Befristung ohne Angabe eines von 3 zulässigen Gründen unwirksam.
2. Kündigungsfrist für den Mieter, da der Vertrag unbefristet ist, 3 Monate. Im Moment also zum 30.11.2016.
Es ist doch eine "ganz normale" Wohnung in einem "ganz normalen" Haus mit Mietwohnungen und nicht ein Studentenwohnheim?
Auch hier nochmal die Frage,
reicht es rein aus juristischer Sicht nicht auch aus, wenn der Vermieter hier noch gemeldet ist oder muss es die Tatsache sein, dass er hier lebt bzw. anwesend ist?
Denn er ist hier gemeldet, hat noch alle Schlüssel, und sein Name steht am klingelschild.
Das würde mich jetzt interessieren.
Danke
Würde der Vermieter tatsächlich mit in der wohnen, wäre die Befristung wirksam.
Wenn er seinen Hauptwohnsitz dort hat, ist davon auszugehen das die Wohnung sein Lebensmittelpunkt ist. Auch wenn er selten anwesend ist.
Und wie sieht´s bei einem Zweitwohnsitz aus? Also zählt hier das tatsächliche wohnen/leben und nicht die Eintragung beim Bürgerbüro/Amt?
Denn er hat ja eine 2. Wohnung, in der er lebt. Aber gemeldet ist er auch hier
Die Befristung ist aus formellen Gründen unwirksam. Die KF beträgt deshalb drei Monate. Da das Zimmer, obwohl möbliert, nicht innerhalb der Wohnung des Vermieters liegt, ist eine Kündigung bis 15. des Monats zum Monatsende nicht möglich. Wer Anderes schreibt, liegt falsch.
Ist die Befristung deines Mietvertrages überhaupt wirksam? Welche Begründung wurde für die Befristung im Mietvertrag angegeben?
Du hast was entscheidendes überlesen Trudi. Der Vermieter nicht mit in der Wohnung.
Ach du Sch......... ja, das habe ich tatsächlich erfolgreich übersehen. Ich entschuldige mich bei Hadi für die falsche Antwort.
Ok, gut, dass ich das noch nicht durchgezogen hab. Hätte ziemlich schräg da gestanden :/
Ich hab dir mal den Paragraphen hier reinkopiert.
§4 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am xx. Juli xxxx und
Endet am xx. Juli xxxx. Die Miete ist ab Juli xxxx zahlbar.
Eine Begründung ist nicht mit angegeben.
Eine Befristung ist nur mit Begründung wirksam. Da hier keine Befristung angegeben ist, hast du automatisch einen unbefristeten Mietvertrag. Dieser ist bei einem möblierten Zimmer mit 2 Wochen zum Monatsende kündbar. (siehe Antwort herja)
Ok, das heißt jetzt für mich im Klartext. Ich habe, da keine Begründung im Mietvertrag steht, einen unbefristeten Mietvertrag. Möbliert und bezogen auf einen Zimmer.
Rein juristisch gesehen könnte ich am 15. diesen Monats kündigen und zum Ende des Monats raus, sehe ich das richtig?
Fast. Die Kündigung muss spätestens am 15.ten den Monats beim Vermieter eingegangen sein.
Schriftlich - also per Brief mit Unterschrift, nicht per Fax, sms oder Whats App. Und vorausgesetzt, du hast tatsächlich ein Zimmer gemietet, das überwiegend mit Möbeln des Vermieters ausgestattet ist. (die Gemeinschaftsräume zählen nicht dazu. Dies nur um Missverständnisse zu vermeiden.)
Genau, so meinte ich das auch. Die Kündigung sollte bei ihm eingegangen sein.
Ja, das Zimmer ist möbliert, Möbel & Gegenstände vom Vermieter, d.h. keine Übernahme vom Vormieter etc. Alles Eigentum des Vermieters. Zudem wäre mir neu, dass Kündigungen per Whatsapp oder SMS machbar wären :D
Ne, das ist schon klar. Aber ich danke dir vielmals für deine Mühe und für die Links, die auch sehr weitergeholfen haben.
Zudem wäre mir neu, dass Kündigungen per Whatsapp oder SMS machbar wären :D
Mir auch. Aber das taucht so häufig hier in den Fragen auf, dass ichs vorsichtshalber mal dazu schreiben wollte. :-)
Verstehe ich das dann richtig, dass ich die Kündigungsfrist von 2 Wochen (15. des Monats -> Auszug am Ende des Monats) nutzen kann?