Vermieter lässt vereinbarten Besichtigungstermin platzen...

4 Antworten

Du entscheidest, wann die Besichtigung möglich ist, da du das Hausrecht hast und Besitzer der Wohnung. Nun muss der Vermieter mit dir einen neuen Termin vereinbaren den du auch erfüllen kannst.

Das vereinbarte Wochenende war das einzig freie was wir noch hatten, alle kommenden sind mit Schulpflichtterminen, Dienstreisen, nicht verschiebbare Termine etc verplant.

Das mag sein, verpflchtet euch aber dennoch, zeitnah auch unter der Woche Besichtigungstermine zu gewähren. Auch wenn man damit jemanden (kostenpflichtig) vertretungsweise beauftragen müsste. Eure Vermietrin muss es nicht wochenlang, gar bis Mietvertragsende hinnehmen, keinem Mietinteressenten die Wohnung vorstellen zu können :-(

Was mache ich jetzt also wenn zb. nächsten Samstag jemand von der Gesellschaft mit Nachmietern bei mir klingelt und rein will ich aber schon früh mit meinen Kindern zu einem Pflichttermin unterwegs sein muss (mein Mann ist beruflich unterwegs ist also keiner da) und darauf besteht die Wohnung dann zu besichtigen?

Wenn es möglich wäre, Besichtigung dann dulden. Etwa Kind mit dem Taxi vorschicken. Andernfalls sind Termine aber mindestens 24 Stunden vorher telefonisch anzukündigen und natürlich übereinstimmen zu vereinbaren - andernfalls müssen Vermieterin und Besucher damit rechen, unangemeldet eben unverrichteter Dinge abzuziehen, wenn man schon auf dem Sprung wäre :-O

G imager761

Butterfly123 
Beitragsersteller
 23.11.2014, 17:50

Besichtigungstermine unter der Woche macht die Gesellschaft nicht, da das ja für die Nachmieter immer schlecht wäre wegen frei nehmen etc, das hatte mir die Dame so gesagt.

Jemanden auf meine Kosten hin fremde Leute in meiner Abwesenheit durch meine Wohnung laufen zu lassen sehe ich nicht ein, wenn sie die Herrschaften nicht an Termin halten

Der vereinbarte Termin ist ja durch die Gesellschaft in keinster Weise abgesagt worden und ich finde das schon keine anständige Vorgehensweise seitens der Wohnungsgesellschaft

Besichtigungstermine unter der Woche macht die Gesellschaft nicht, da das ja für die Nachmieter immer schlecht wäre wegen frei nehmen etc, das hatte mir die Dame so gesagt.

Die ist ja lustig, sie meint wohl sie kann über deine Zeit einfach verfügen, das kann sie vergessen-

Schau mal hier rein, da steht alles was zu Besichtigung wichtig ist:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

MfG

johnnymcmuff

Butterfly123 
Beitragsersteller
 23.11.2014, 20:41

Das denke ich mir auch, vor allem kommen wir uns hier auch langsam ziemlich verarscht vor.

Habe mir den Link angesehen und war sehr informativ, nur leider geht die Rechtssprechung immer davon aus das der Mieter den Termin nicht einhält, nicht öffnet, absagt etc und nicht wie die Sache aussieht wenn der Vermieter (Wohnungsgesellschaft) nicht erscheint ohne abzusagen :-(

johnnymcmuff  23.11.2014, 20:49
@Butterfly123

Der Vermieter muss sich rechtzeitig ankündigen. und kann nicht einfach über die zeit des Mieters bestimmen.

Man muss sich halt absprechen. Wenn Du die Termine des Vermieters nicht wahrnehmen kannst, gebe selber Terminvorschläge und Du hast Deine Pflicht erfüllt.

Ihr habt etwas vereinbart und Du kannst Dich daran halten. Die Vermieterin kennt doch Deine Termine zum nächsten WE.

Vielleicht kannst Du für abends noch einen Termin zusammen basteln. Wenn die dann nicht können ist das deren Bier. --> siehe Satz 1