50 jahre alter Mietvertrag?
Hallo,
meine Großmutter kann nicht mehr allein in ihrer Wohung leben und zieht in eine betreute Wohngruppe. Wir müssen uns darum kümmern ihre Wohung aufzulösen. den Mietvertrag habe ich gefunden und nun stellt sich uns die Frage, in wie weit der Mietvertrag, der vor über 50 Jahren geschlossen wurde noch rechtskräftig ist.
Im Mietvertrag steht dass die Wohnung besenrein und ungezieferfrei übergeben werden muss. Das erklärt sich von selbst. Desweitern steht dass die Wohnung im Originalzustand übergeben werden muss. Das ist eigentlich der Knackpunkt, keiner von uns weiß wie die Wohnung im Originalzustand ausgesehen hat, es gab uns ja alle noch nicht. Irgendwann wurde mal erwähnt das unsere Großeltern das Bad selbst neu gefließt haben und Holzdecken angebracht haben. Meine Großmutter ist mir ihrer Demenz keine große Hilfe und Großvater können wir leider nicht mehr Fragen. Hat einer Erfahrung damit und kann ein Paat Tips geben wie wir am besten mit der Auflösung und den Renovierungen (wenn nötig) verfahren sollen?
Danke schonmal
7 Antworten
besenrein + vielleicht einmal durchstreichen - aber DAS würde ich mit dem Vermieter abklären
Desweitern steht dass die Wohnung im Originalzustand übergeben werden
muss. Das ist eigentlich der Knackpunkt, keiner von uns weiß wie die
Wohnung im Originalzustand ausgesehen hat, es gab uns ja alle noch
nicht.
Sei beruhigt, auf der Vermieterseite wird es nicht anders aussehen. Es gibt ein paar Punkte, an denen ihr Euch orientieren könnt:
Die Fliesen wurden bestimmt in Absprache und Einverständnis mit dem Vermieter erneuert. Egal, ob die dann nach so langer Zeit bleiben oder ausgetauscht werden sollen, hier wird man nichts von Euch verlangen.
Die Holzdecken werden wohl zweifellos von den Großeltern eingebaut worden sein. Diese müssen restlos runter und entsorgt werden, es sei denn, die Gesellschaft sagt auch hier "können bleiben", was ich mir allerdings nicht vorstellen kann.
Ihr braucht nichts streichen und auch keine Fußböden erneuern oder raus reissen. Vermutlich wird niemand mehr wissen, ob die Wohnung damals mit oder ohne Böden vermietet wurde.
Tapeten: Ist die Wohnung mit einer Lage Tapeten tapeziert, könnt ihr diese bestimmt lassen. Sind aber mehr als zwei oder gar drei Lagen übereinander, müsst ihr sie entfernen, denn das war sicher nicht Originalzustand und ist als Sachbeschädigung zu werten.
Ich denke, das ist zu schaffen. Sicher wird Euch Oma mal was vererben und damit kann man das dann auch in Kauf nehmen. Oder es ist sogar noch genügend Geld auf dem Konto, um die Entsorgungskosten direkt zu bezahlen.
Erstmal bezweifel ich, dass ihr da überhaupt etwas fliesen müsst. Guck dir da mal aktuelle Rechtssprechungen zu an. Und ich bezweifel auch ganz stark, dass wenn tatsächlich gefliest werden müsste, dass der aktuelle Vermieter dann nicht mit aktuellen Fliesen einverstanden wäre. Aber vermutlich müsst ihr da gar nichts machen.
Du hast Glück, der Vermieter weiss das auch nicht mehr.
Natürlich gilt so ein Vertrag, es wird doch sicherlich auch Miete bezahlt.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und die selbst vorgenommenen Einbauten müssen entfernt werden, so lese ich die Spielregeln, wenn es denn der Vermieter so möchte.
Viel Glück.