Hallo muss ich bei Kündigung und Auszug die Deckenplatten abreißen. obwohl der Vermieter uns damals dazu geraten hat weil in der Decken über 100 Löcher waren.?

6 Antworten

Ja, es sei denn Du kannst Deinen Vermieter davon überzeugen, dass es sich um eine Wertverbesserungsmaßnahme handelt, Eure Styroporplatten.

Eine Zustimmung des Vermieters zur Durchführung der Einbauten führt nicht in jedem Fall dazu, dass der Mieter nicht mehr zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden kann. Die Zustimmung zu den Einbauten beinhaltet noch keinen Verzicht des Vermieters, bei Vertragsende den Rückbau zu erlangen (vergleiche zum Beispiel eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg, Urteil vom 11. September 2006 – 644 C 248/04).

Grundsätzlich entfällt die Pflicht zum Rückbau, wenn es sich bei den eingebrachten Einbauten, etc. um dauerhafte, über das Mietverhältnis hinausreichende Wertverbesserungsmaßnahmen handelt, die nur mit erheblichem Aufwand an Kosten wieder zu entfernen wären und deren Beseitigung die Mietsache in einem schlechteren Zustand versetzt. Als Wertverbesserungsmaßnahmen in dem vorgenannten Sinne gelten zum Beispiel der Einbau eines „Kachelvollbades“ und die Verlegung hochwertiger Teppichböden (vgl. z. B. Urteil des OLG Frankfurt vom 19. Dezember 1991, 6 U 108/90):

Woher ich das weiß:Recherche

Ich vermute mal, Ihr habt die Styroporplatten mit irgend einem Styroporkleber an die Decke geklebt. Dann fallen sie doch sowieso fast von alleine runter. Nur die Entsorgung bedeutet dann noch etwas Aufwand und Kleberreste sollten möglichst auch nicht an der Decke zurück bleiben, aber die Löcher dürfen logischerweise bleiben.

Euer Vermieter hat Euch damals als eine Möglichkeit von mehreren, die es gibt, geraten und das war sicher nicht verkehrt. Alternativ hättet Ihr auch alle Löcher zuspachteln und dann streichen können oder aber mit Gipskartonplatten dauerhaft verkleiden. Alles entweder recht aufwändig oder auch noch teuer.

Was Ihr eingebracht habt, auch wenn es auf den guten Rat des Vermieters hin geschehen ist, müsst Ihr auch wieder entfernen. Dazu muss nichts im Mietvertrag vereinbart werden.

Habe noch alle Bilder der Decken wie sie bei Einzug gewesen sind.

Dann habt Ihr für die spätere Abnahme den Beweis, wie Euch die Wohnung übergeben wurde, sodass er nicht mehr verlangen kann, als nötig ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wurde nichts Schriftlich festgehalten müsst ihr den Originalzustand der Wohnung wieder.
Am besten wendet ihr euch an den Mieterschutz.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was steht denn im Mietvertrag?

korbie 
Beitragsersteller
 14.01.2019, 14:19

Im Mietvertrag steht nicht über Wohnungszustand der Wohnung bei Kündigung. Die Styroporplatten hat der Vermieter sogar bezahlt.

Wenn Sie die Deckenplatten angebracht hatten, dann sind Sie leider verpflichtet, diese bei Auszug auch wieder zu entfernen, wenn der Vermieter das verlangt.