Einsteller geht nicht trotz Kündigung. Was tun?
Hallo.
Hab ja oben schon geschrieben was die frage ist. Wir sind wirklich ratlos. Meine Freundin hat einen Stall gepachtet und vor knapp 1 Jahr eine einstellerin genommen (nur ein mündlicher Vertrag, nichts schriftliches) Sie hat Von Anfang an gelogen, betrogen, die stallmiete so bezahlt wieviel sie wollte etc...
Der letzte oberhammer war als sie meine Freundin um 500 Euro betrügen wollte.
Nun will sie die Werte Dame endgültig aus dem Stall bekommen.
Wir haben also erstmal einen schriftlichen einstellvertrag geschrieben indem 400 Euro standen. (Für 2 pferde, heu und Stroh Mit dabei)
Ja den unterschreibt sie nicht... okay. Also Am nächsten tag eine schriftliche Kündigung geschrieben die sie aber ebenfalls mit Gebrüll nicht angenommen hat.
Polizei können wir nicht holen weil uns dann der verpächter den Kopf abrupft ^^ (der mischt sich übrigens bei dieser Angelegenheit auch nicht ein)
Anwalt, gute Idee, dennoch auch nicht unbedingt möglich denn: die einstellerin ist psychisch nicht so ganz gesund, eins unserer Pferd ist Kolikanfällig und wir haben schlicht und einfach angst dass sie unseren Pferden was antut..
Was also tun? Für eine fristlose Kündigung fehlen uns Beweise..
Und es ist ein offenstall.. selbst mit Kameras wären wir nicht schnell genug am stall wenn irgendwas wäre..
Übrigens Kündigung mit einschreiben/Rückschein bringt ebenfalls nichts weil sie das einschreiben nicht annehmen wird und nach wie vor das Problem ist sass sie eben den Pferden was tun könnte..
Nen neuen Stall kann sich die einstellerin leider nicht suchen da sie 1. Bekannt ist Wie Ein bunter Hund und zum 2ten kann sie sich eben keinen anderen Stall leisten...
Ich hoffe ihr könnt helfen...
Lg
2 Antworten
Tia, da muss man durch als Stalleigentümer.
Geht nur über Gericht.
Mal ehrlich,
Einschreiben Rückschein, Gerichtsverfahren anstreben und gut ist.
Das Dir mal ein Kunde Zäune zerschneidet, Pferde vergiftet kommt doch eher selten vor und mit dem Restrisiko muss man einfach leben.
jepp.
ich würde vermutlich mal zum gericht gehen und mir eine einstweilige verfügung besorgen.
oder die dame mal darauf aufmerksam machen, welche rechte man als stallbesitzer durch die inobhutnahme bei nichtzahlung der stallmiete hat.
Zu viel Aufwand und Ärger.
Pfandrecht ist immer zweischneidig, ich würde ja auch für den Erhalt des Wertes des Pferdes geradestehen müssen.
Immer Locker bleiben, das Gericht soll in Ruhe darüber befinden, im Zweifel auch in der nächsten Instanz.
Darum müssen unsere Bewerber um einen Einstallvertrag, so einiges an Unterlagen beibringen. Erspart mir Arbeit und meinen Angestellten Nerven. Schont auch das Portemonnaie der andern Einstaller, diese müssen ja schlussendlich die Mehrkosten tragen.
zur erklärung für die fragestellerin:
das einschreiben gilt als zugestellt, wenn der postbote es versucht hat zuzustellen. die frist läuft mit der versuchten zustellung.
Wenn ihr euch nicht helfen könnt, die Technik euch nicht helfen kann, dann bleibt euch nur der Weg über den Verpächter.., denn ob der do eine Psychopathin in seinem Stall will sei mal dahingestellt
Ja der kann nur Pächter rauswerfen. Er darf sich gar nicht einmischen. Da er keine Vertragsverbindung zum Einstaller hat.
Nach einem Jahr schon so ein Theater? Da würde ich das Pachtverhältnis kündigen.
AMEN