Kündigung Zeitarbeitsfirma Fristen, Anwalt was soll Ich tun?
Guten Tag,
Vorab möchte Ich darum Bitten nur Fachbezogene Antworten zu geben und auf dass ganze Thema einzugehen und nicht nur auf ein Teil. Danke dafür :)
Folgende Situation:
Ich bin seit dem 16.09.2014 bei einer Zeitarbeitsfirma Tätig.
Am 11.06.2020 habe Ich, Persönlich, eine Kündigung (in 3 Facher ausführung) dort abgegeben zum 15.07.2020.
So Ich habe mich dort auf den Arbeitsvertrag bezogen und zwar so:
"hiermit Kündige Ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis, dsas wir am 16.09.2014 geschlossen haben, ordentlich und Fristgerecht unter Berücksichtigung der Vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum 15.07.2020."
So im Arbeitsvertrag steht drin:
"Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats"
Diese habe Ich zweimal dort gelassen und mir diese einmal mit Unterschrift und Stempel wiedergeben lassen sozusaghen als bestätigung das die ZAFirma diese erhalten hatt.
So nun war Ich von 01.07 - 10.07 Krankgeschrieben und habe die Arwa darum gebeten das Ich dann mein Resturlaub sowie meine Überstunden abbummeln möchte. Ich hatte noch 6 Tage und es wären ja nur noch 3 gewesen.
So nun hatt mich die Chefin angerufen, am 13.07 ob Icxh auf Arbeit bin... Ich meinte nein da Ich doch darum gebeten habe die restlichen Tage Urlaub zu nehmen sind doch nur noch die 3. Sie meinte dann das die Kündigung ungültig wäre. Ich fragte wieso und bezog mich auf den Arbeitsvertrag. Sie meinte Sie meldet sich nochmal... So Heute hatte Ich eine abmahnung im Briefkasten...Die ganze Zeit keine Information und zack Abmahnung...
Ein Freund hatt jetzt gesagt das die Kündigungsfrist sich nach 2 Jahren in der Firma automatisch verlängert auf 2 Monate...
Das die Zeitarbeitsfirma mich jetzt durch wiederholtes Abmahnen einer Fristlosen Kündigung aussetzen möchte und somit dann mein letzten Bruttolohn einbehalten können.
Fragen die Ich mir jetzt stelle:
1: Ist die Kündigung jetzt Rechtskräftig oder nicht?
2: Hätte die Zeitarbeitsfirma mir nicht schriftlich erklären müssen das die Kündigung nicht rechtskräftig ist bzw. hätte diese irgendwie ablehnen müssen etc?
3:Ich sollte eigentlich ab 16.07 in der neuen Firma anfangen ist die Kündigung dann trotzdem gültig auch wenn Ich jetzt noch 1 Monat wartten muss oder muss Ich eine neue Kündigung schreiben die dann wieder 2 Monate in anspruch nimmt?
4: Was kann Ich jetzt tun?
4 Antworten
1. In den Tarifverträgen sowohl der BAP wie auch der iGZ mit dem DGB wird, von der Probezeit abgesehen, die gesetzliche Regelung vereinbart. Die Kündigung ist aus meiner Sicht rechtskräftig.
1a. Nach 2 Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber auf einen Monat zum Monatsende.
2. Wenn ein Grund vorgelegen hätte ja. So nein.
3. Irrelevant.
4. In der neuen Firma anfangen.
5. Beim nächsten Mal nicht um Urlaub bitten, sondern diesen beantragen. Dem Antrag muß in der von dir geschilderten Situation im Regelfall stattgegeben werden. Eine Bitte ist irrelevant (du solltest über die Antragserfordernis belehrt worden sein), daher ist vermutlich die Abmahnung gerechtfertigt, auch wenn sie ins Leere geht.
die haben ja nicht schriftlich widerspruch eingereicht und du hast eine unterschrift auf dem dokument das denen auch vor liegt. Da hat jemand wohl zu schnell hin genommen was du denen geschrieben hast ohne zu rechnen. Ich würde denen jetzt einen widerspruch auf die abmahnung schicken - man muss sowas nicht annehmen - dann vorschlagen das du das mit dem lohn durch einen vergleich ohne arbeitsgericht regeln würdest - in so fern die frage nach den 3 Tagen urlaub geklärt wird - die können ja ausgezahlt werden, wenn die cheffin ein problem mit der buchhaltung hat und der rest vom lohn abgezogen, den du gefehlt hast. Dafür fällt das arbeitszeugnis um so wohlwollender aus das die dir noch schulden, nebst der bestätigung das die abmahnung aus der personalakte gelöscht wurde - und insgesamt haben dich angerufen, da erkennt man doch schon wie gut informiert die dort sind in dem "office". Der fehler den du gemacht hast ist, das du keinen schriftlichen urlaubsantrag eingereicht hast. Das bleibt einzig umstritten aus meiner sicht. Zumal das der firma ja nur zu gute kommt dir überstunden nicht aus zu zahlen sondern sie ab bummeln zu lassen. Der betrieb hat sogar das recht und u.U die pflicht dich überstunden abfeiern zu lassen. also das würde ich vor gericht niemals als streitpunkt betrachten.
- ja
- nein
- ist gültig
- nix, einfach da anfangen zu arbeiten
das einzige ist, dass du nicht einfach urlaub nehmen kannst
den hätte sie genehmigen müssen
du hättest dir schein bis ende holen sollen und urlaub auszahlen oder scheiß drauf
Würde einen Anwalt fragen. Sowas ist schwierig ohne den Arbeitsvertrag zu sehen.