Gültiger Vertrag trotz Demenz?
Hallo, ich habe folgende Frage:
Meine Eltern besitzen eine Wohnung,die über 20 Jahre an den gleichen Mieter vermietet ist.
Jetzt kam ein Schreiben zu Tage,in dem sich der Mieter schriftlich bestätigen ließ,dass er bis zum Tod meiner Mutter (sie ist eingetragene Eigentümerin und Vermieterin) keine Mieterhöhung zahlen muss.
Meine demente Mutter und mein Vater haben diese Vereinbarung unterschrieben...
Jetzt stellt sich die Frage,ob diese Vereinbarung überhaupt rechtskräftig ist,da die Mutter zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bereits dement war und mein Vater nicht der Vermieter ist...
Ergänzend dazu..die Mieter hatten bisher noch nie eine Mieterhöhung...
Danke für einen Rat...
5 Antworten
Wenn die Eltern, Vater, Mutter zu dem Zeitpunkt als der Vertrag geschlossen wurde, aufgrund der Demenz geschäftsunfähig waren, dann ist der Vertrag unwirksam.
Das muß dann aber zum damaligen Zeitpunkt von anderer Stelle festgestellt worden sein. Und wenn jemand als geschäftsunfähig bekommt er in der Regel einen Betreuer zur Seite gestellt, sofern nicht vorher schon jemand als gesetzlicher Verteter agiert. Das kann dann auch ein Familienmitglied sein.
Es kommt also meines Erachtens darauf an, wie zum damaligen Zeitpunkt der Status der Eltern, Vater, Mutter gewesen ist.
Danke für deine Antwort!
nein, wenn sie dement sind, zählt das nicht
aber das musst du beweisen, have fun, deine eltern werden das nicht wollen
dem mieter würde ich spass machen, das geht gar nicht um das geld, der greift in meine familie ein, nutzt die demenz meiner eltern?
ok, er hat die waffen gewählt, ich lasse keinen fehdehandschuh aus
Danke für deine Antwort...ich fand es auch unverschämt...Kontakt mit den Mietern steht noch aus...habe das Schreiben erst gefunden! Das geht gar nicht...
3 minutenregel^^
ich hab das wort letzte mal vor 30 jahren gesehen, ich dacht eimmer, das hieße federhandschuh, es kam mir aber jetzt selbst komisch vor^^
aber dem würde ich zunder geben, das könnte mir auch passieren, meinermutte rund mir gehören immos, sie verwaltet die, weil sie da wohnt
ich gebe ihr den schlüssel zum heizungskeller, sage ihr, dass sie ihn keinesfalls mieter x gibt und sie gibt ihm den 3 tage später und er macht ihn weg...
nein, natürlich hat er ihn einfach in seine schublade gelegt...
Fehdehandschuh ;-)
Hm. Du müsstest natürlich nachweisen, dass die Demenz bereits so weit fortgeschritten war, dass deine Mutter nicht mehr geschäftsfähig war.
Je nachdem, wie alt das Schreiben ist, stelle ich mir das sehr schwer vor.
Ps..sie ist schon Jahre in Behandlung deswegen...
Das Schreiben war vor einem Jahr aufgesetzt,kurz vor meine Eltern ins Altersheim gezogen sind...da waren sie eh durcheinander kurz vor dem Auszug....aber wir lassen das prüfen...
1 Ertsmal ist die frage sind deine eletern bzw deine mutter überhaupt noch geschäftsfähieg bzw liegt der bereich nicht zb bei einem betreuer zb
2 So eine Schreiebn vom mieter sagt das er sich die krankheit deiner eltern zu nutzen machen wollte !
3 Selbst bei einer Sozialwohnung gibt es mieterhöhung wen man einen höheren verbrauch zb hat wegen dem harten winter!
4 Nimdir einen anwalt den das das so nicht stimen kann zeigt das schreiben ja schon den sonst wären da nicht beide aufgefürt!
5 Lass deinen Anwal deine Eltern für den bereich als nicht mündieg erklären oder wie das hesit!
Danke!
Hallo,
eine Demenz ist nicht zwangsläufig mit einer Geschäftsunfähigkeit verbunden! Diese Geschäftsunfähigkeit muss durch das Amtsgericht festgestellt werden und zudem wird dann ein rechtlicher Betreuer bestellt, dass kann ein Familienmitglied sein oder ein BerufsBetreuer. Alternativ können auch bereits Generalvollmachten von den später erkrankten Personen zugunsten eines Kindes oder anderen Verwandten ausgestellt worden sein. Diese Vollmachten beginnen ab der eingetretenen Geschäftsunfähigkeit. Das muss dann nicht mehr zwangsläufig dem Amtsgericht gemeldet werden. Meine Mutter war nicht mehr in der Lage sich selbst zu versorgen, irrte in der Wohnung rum und suchte das Klo , konnte nicht mehr selbständig ein Essen ( Frühstück) erkennen und verlief sich in der Umgebung. Ging aber immer noch zielstrebig zur Bank und holte sich regelmäßig Geld ab um einkaufen zu gehen, was sie aber dann schon nicht mehr tat. Erst da übernahm ich die betreuende Funktion für meine Mutter.
Das von dir gefundene Schreiben kann auch das Original sein, nicht die Durchschrift/Kopie, welches aufgrund der Demenz NICHT zum Mieter weitergeleitet wurde. Ich habe z.b. Angefangene Überweisungsträger bei meiner Mutter entdeckt, wo sie noch etwas überweisen wollte und das dann doch nicht abgegeben hatte.
Warte also ab, ob der Mieter überhaupt auf dieses Recht, bis zum Tode deiner Mutter keine Mieterhöhung zahlen zu müssen, pocht. Soweit ich weiß, dürfen Vereinbarungen und Verträge nicht sittenwidrig sein ( also eine Übervorteilung deiner Mutter, weil sie auf Einnahmen verzichten soll, die den Bedarf des Unterhaltes der Wohnung nicht decken), ob das hier zuträfe müsste ein Anwalt klären.
Andererseits kann es auch sein, dass eben jener Mieter diesen Verzicht als Gegenleistung erhält, weil er bestimmte Aufgaben oder auch Ausgaben für die Wohnung getätigt hatte und deine Mutter sich hiermit erkenntlich zeigen wollte. Vielleicht weiß dein Vater da mehr zu berichten.
zusammengefasst: wenn es keine Feststellung der Geschäftsunfähigkeit gibt und d er Mieter dieses Schreiben hat, dann ist es gültig. Eine Mieterhöhung der Grundmiete sollte dann ausgeschlossen sein und die Erhöhung der Betriebskosten sind in meinen Augen keine Mieterhöhung, dass solltest du aber anwaltlich klären lassen.
Wichtig ist noch zu wissen: eine Generalvollmacht kann jeder für alle Bereiche des Lebens ( Gesundheit ( Patientenverfügung), Finanzen, Wohnort, Ankauf Verkauf von Gegenständen, andere Verträge etc) einer wirklich vertrauenswürdigen Person ( Angehörigem) ausstellen, ohne dass ein Amtsgericht eingeschaltet werden muss. Wenn jedoch Eigentum an Immobilien vorhanden ist, kann diese Vollmacht nicht für Veräußerungen der Wohnungen \ Häuser etc. genutzt werden, dann muss das Amtsgericht die Geschäftsunfähigkeit feststellen und dem Betreuer die Veräußerung erlauben ( z.b. damit die Pflegekosten bezahlt werden können). Ein Notar alleine kann das nicht feststellen, bzw. darf die Umschreibung einer Immobilie bei anzunehmender Geschäftsunfähigkeit nicht vornehmen.
Danke für deine sehr ausführliche Antwort,hilft mir weiter..
Federhandschuh???