Ist eine Kündigungsbestätigung per Mail Rechtskräftig?
Hi, ich hab mich mal bei flirt-fever.de (betrügerseite!) angemeldet, für 1,99€ das 14 tage Probeabo gemacht und dann n paar stunden Später hatte ich mal lust die AGB durchzulesen und las dort das nach 14 tagen eine automatische weiterzahlung folgt von ca 22€ die woche SO dann hab ich direkt am selben tag 2 Mails abgeschickt, keine Antwort gekriegt, dort angerufen, keine antwort gekriegt, war verzweifelt Doch dann!! ging doch jemand ans telefon, ich hab mich ganz höflich verhalten, und gefragt wegen kündigung musste es per brief schreiben Habe in die Kündigung noch hineingeschrieben das ich "eine schriftliche Bestätigung der Kündigung" haben will Weil ich was in der Hand haben will das falls diese Betrüger doch etwas auf meinem Konto abheben ich mit der Kündigung zum Anwalt gehen kann "he ich hab doch gekündigt"
Nun habe ich eine Kündigungsbestätigung per MAIL gekriegt
die Frage ist jetzt FOLGENDE: Ist, diese Bestätigung PER MAIL Rechtskräftig und wenn sie abbuchen und ich mit der ausgedruckten Mail zum Anwalt gehe "gewinne ich dann den Prozess" oder sowas ähnliches
oder muss ich eine schriftliche Bestätigung per Brief haben das ich da wirklich was festes in der Hand habe? (naja hab ich bei der mail ja auch)
aber ist ja nur die Rechtliche Frage...
4 Antworten
Abbuchungen kannst du problemlos (innerhalb einer bestimmten Frist) zurückholen. Und AGB sollte man immer vorher durchlesen.
Die Mail einfach mal ausdrucken und auch nicht löschen. DIE haben damit ja zugegeben, dass sie Deine Kündigung erhalten haben.
Steht aber auch was in der Mail, was Du gekündigt hast? Nicht dass DIE die Kündigung erst zum Vertragsende bestätigt haben. Der wird ja denke ich mal mindestens in einem Jahr sein.
Vielleicht kommt ja aber auch noch ein Brief.
Hier habe ich aber noch was zu diesem Thema gefunden:
https://www.antispam-ev.de/wiki/Beweiswert_elektronischer_Kommunikation
Da geht es aber eher um Kündiungen.
Du kannst die Abbuchungsgenehmigung bzw. Einzugsermächtigung ebenfalls schriftlich zurücknehmen, wenn trotzdem abgebucht wird, kann Deine Bank das Geld zurückholen. Im übrigen sollte man Kündigungen von Verträgen immer schriftlich per Brief, Einschreiben mit Rückschein, machen.
Speicher erst mal die mail ! Wenn die abbuchen dann buch zurück ! Sollt ausser , bla bla was handfestes kommen , mahnbescheid vom gericht ! , dann zum anwalt Meisst passiert das aber nicht Lg