Wohnungskündigung: Einschreiben oder selbst in Briefkasten einwerfen?
Hallo!
ich möchte meine Wohnung kündigen und will sicherstellen, dass die Kündigung vor dem 1.12. beim Vermieter ankommt. Der Vermieter wohnt einen Kilometer entfernt von mir. Sollte ich die Kündigung zur Sicherheit per Einschreiben (mit Rückschein) zum Vermieter schicken oder reicht es die Kündigung selbst in den Briefkasten zu werfen? Persönlich übergeben kann ich nicht, weil er zur Zeit nicht zu Hause ist.
Danke
11 Antworten
Wenn er nicht da ist, kann er das Einschreiben wohl nicht annehmen, oder? Bestenfalls ein Einschreiben "Einwurf".
Wirf sie ein, nimm einen Zeugen mit und/oder klingel bei einem Nachbarn wenn du Probleme erwartest, dass der Vermieter den Zeitpunkt nicht anerkennt.
Ein Einschreiben könnte evtl von seinem Sohn entgegengenommen werden.
Könnte evtl., muß aber nicht.
Der protokollierte Selbsteinwurf in den Empfaengerbriefkasten mit Zeugen (der idealerweise auch noch den Inhalt des Schreibens bezeugen kann) oder auch durch Boten (dieser ist dann Zeuge) ist so ziemlich die beweissicherste Zustellungsmoeglichkeit ueberhaupt. Noch sicherer ist eigentlich nur noch die Zustellung ueber einen Gerichtsvvollzieher.
Hallo^^
Auf jeden Fall Einschreiben!!! Es ist ganz egal, ob der Vermieter es rechtzeitig aus dem Briefkasten holt, oder nicht. Es geht allein um das Postdatum des Tages, an dem du den Brief aufgibst! Wenn du es rechtzeitig zur Post bringst, kommt am selben Tag der Stempel drauf und Datum und Uhrzeit werden erfasst. Du erhältst eine Rechnung und kannst somit nachweisen den Brief innerhalb der Frist abgeschickt zu haben! Wenn du ihn persönlich in den Briefkasten wirfst, steht im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage und deine Zeugen helfen wenig, der Vermieter hat bestimmt mehr davon. Liebe Grüße, Kameli
Und auch diese Antwort ist mal wieder zu 100 % falsch, wenn man § 130 BGB liest...
Es geht allein um das Postdatum des Tages, an dem du den Brief aufgibst!
Falsch. Es geht allein um das Datum wann der Empfänger die Möglichkeit hat von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
Ihr seid so wahnsinnig schnell! Danke!
Ich denke, dass ich wohl per Einschreiben ohne Rückschein versende. So ist dann ja wirklich sichergestellt, dass der Brief zumindest im Briefkasten war. Ich glaub nicht, dass es juristisch von Bedeutung ist wie oft er seinen Briefkasten ausleert :-)
Danke nochmal an alle!
Ich denke, dass ich wohl per Einschreiben ohne Rückschein versende
bloß nicht
Zitat aus Deiner Frage "...weil er zur Zeit nicht zu Hause ist."
Dann holt er das Einschreiben evtl. erst am 5.12.12 von der Post ab. Das wäre dann der 4. Werktag!
Was habe ich denn da für einen Mist verzapft?:-)
Sorry Arlet, habe statt Einschreiben ohne, Einschreiben mit gelesen. Also vergiß bitte meinen Kommentar dazu.
Dein Kommentar war völlig richtig, denn auch ein normales Einschreiben ohne Rückschein muss persönlich zugestellt oder alternativ abgeholt werden. korrekt wäre alleine das Einwurfeinschreiben...
mach doch eine kopie und lass auf der kopie unterschreiben wie: datum, ort, kündigung in original erhalten, unterschrift
Zeugen mitnehmen, die sich den Inhalt durchgelesen haben und persönlich einwerfen. Oder noch besser: Das Schreiben in einem Film vor dem Haus des Vermieters abfilmen und den Film ununterbrochen weiter laufen lassen, bis das der Brief (dann natürlich im Umschlag) im Briefkasten liegt.
Er ist wohl schon noch vor dem 1.12 zu erreichen, aber ich will das Schreiben vorher loswerden. Ein Einschreiben könnte evtl von seinem Sohn entgegengenommen werden.