Als Untermieter nur Vertrag mit einem von zwei Hauptmieter unterzeichet, dieser daher nicht gültig?
Hallo zusammen,
ich bin Untermieter in einer 2er WG, zuvor wohnten hier noch beide Hauptmieter in der Wohnung. Einer von beiden ist ausgezogen und der der noch in der Wohnung wohnt hat das freie Zimmer an mich untervermietet. Dabei ist der alte Mitbewohner noch mit Hauptmieter, sprich zwei Hauptmieter. Blöder Weise hat den Untermietvertrag nur mein jetziger Mitbewohner unterschrieben... Habe ich so überhaupt Anspruch auf die Kündigungsfrist, bzw. ist der Untermietvertrag so überhaupt gültig? Ich mache mir ein wenig Sorgen, nachdem ich da etwas von Bekannten gehört habe...
4 Antworten
Sicher ist Dein Untermietvertrag wirksam, alleiniger Vertragspartner, also Dein Vermieter ist Dein jetziger Mitbewohner. Der Vertragspartner des Hauptvermieters sind die beiden Hauptmieter. Wirksam wäre Dein Untermietvertrag auch, wenn der Hauptvermieter die Erlaubnis zur Untervermietung nicht erteilt hätte. Der Gesetzgeber macht im übrigen keinen Unterschied zwischen Haupt- und Untermieter.
Erstrebenswert wäre, dass der ausgezogene Hauptmieter komplett aus dem Vertrag ausscheidet und du als neuer Hauptmieter in den Hauptmietvertrag eintrittst.
Ich denke, beide Hauptmieter hätten den Untermietvertrag unterzeichnen müssen. Alternativ könnte der noch in der WG wohnende Mitbewohner eine Vorlage des ausgezogenen Mitbewohners vorlegen.
Ich denke, der Vermieter muß sowieso seine Zustimmung zu dieser neuen Konstellation geben.
Erstrebenswert wäre, dass der ausgezogene Hauptmieter komplett aus dem Vertrag ausscheidet und du als neuer Hauptmieter in den Hauptmietvertrag eintrittst.
Wieso sollte der Fragesteller das Risiko eingehen gegenüber dem Vermieter als zweiter Hauptmieter gesamtschuldnerisch zu haften?
Im Interesse aller Beteiligten würde ich auf eine korrekte Anpassung der Verträge drängen.
Zumindest sollte der andere Hauptmieter den Untermietvertrag unterschreiben. Schließlich will er ja wohl, dass du seinen Teil der Miete zahlst.
Ich vermute, der ausgezogene Mieter könnte dich bei Eigenbedarf vor die Tür setzen, aber ganz ohne Frist geht auch das nicht.
Im Interesse aller Beteiligten würde ich auf eine korrekte Anpassung der Verträge drängen.
Warum?
Zumindest sollte der andere Hauptmieter den Untermietvertrag unterschreiben.
Warum?
Ich vermute, der ausgezogene Mieter könnte dich bei Eigenbedarf vor die Tür setzen
Nö
Immer wieder diese Mißverständnisse bei den sog. Untermietverträgen.
Du hast einen Mietvertrag mit Person XYZ, FERTIG
Der ist Dein Vertragspartner.
Alles was Du geschrieben hast hat dem bestehenden Vertrag rein gar nichts zu tun.