WG Hauptmieter will Wg-Bewohner rauswerfen, wie geht das am besten?

5 Antworten

Kurz gesagt ist das Verhältnis zwischen Hauptmieter und Wohnungseigentümer genau das Selbe wie zwischen Hauptmieter und Untermieter.

Der Mietvertrag kann gekündigt werden, wenn der Untermieter echte Wohnungsbezogene Probleme macht, indem er 2 Monate keine Miete zahlt oder seine Räumlichkeiten übermäßig zerstört, verschmutzt oder ähnliches.

Der Vermietung ist das egal, da sie im Zweifel auf den Hauptmieter zugehen und der voll dafür haftet, da er sich das dann vom Untermieter ja wieder holen kann.

Was mit der Störung des Hausfriedens, also das aggressive Verhalten, die Beleidigungen und vielleicht auch lautes Gebaren und laute Geräusche aus seinem Zimmer ist, müsstest du, wenn du sicher gehen willst, mit einem Anwalt besprechen, da der Untermieter dort deshalb theoretisch "rausgeklagt" werden kann, aber es muss gut begründet und durchgesetzt werden, wieder genau, wie es der Vermieter mit dem Hauptmieter machen würde.

Wenn der Untermieter dann den Frieden im ganzen Haus stört, so dass der Hauptmieter auch rausfliegen könnte, dann wär das auch noch ein Grund, den Untermieter sofort aus der Wohnung zu kündigen.

Allerdings kann er gegen so ziemlich jede Kündigung immer erstmal nen Widerspruch einlegen, wenn es nicht die oben genannten Wohnungsbezogenen Probleme sind und selbst dann kann er noch was machen.

Also nochmal: Beste Möglichkeit ist der Rat vom Anwalt - beispielsweise auch über die Anwaltshotline oder einen Beratungsschein vom Gericht, wenn du wenig Einkommen haben solltest.

Nun, wenn der Hauptmieter als solcher im Mietvertrag eingetragen ist, kann er dem Untermieter eine Kündigung schreiben sofern keine Mindestmietdauer festgelegt ist. Zu beachten ist allerdings, dass ihr das ganze vorher mit dem Vermieter absprechen müsst und sein Einverständnis habt. Außerdem gilt bei Kündigungen, dass ihr ihn erst zu einem Datum, das 3 Monate nach Ausstellung der Kündigung ist, rauswerfen könnt. Noch besser wäre es natürlich, wenn der Vermieter persönlich dieses Schreiben ausstellt bzw. dass der Hauptmieter es für den Vermieter vorschreibt und dieser dann nur noch unterschreiben muss damit der Vermieter keinen großen Aufwand hat. 

Das wird der Mitbewohner dann wahrscheinlich auch als Aussagekräftiger ansehen als wenn ein anderer WGler ihm die Kündigung ausstellt.

Ebenfalls zu beachten ist, dass ihr Zeugen habt, die bezeugen können, dass das Kündigungsschreiben bei eurem Mitbewohner angekommen ist. Zur Not könnt ihr es per Gerichtsvollzieher oder als Einschreiben zustellen lassen um rechtlich wirklich abgesichert zu sein.

Beste Grüße

anitari  11.10.2016, 14:46

Nun, wenn der Hauptmieter als solcher im Mietvertrag eingetragen ist, kann er dem Untermieter eine Kündigung schreiben sofern keine Mindestmietdauer festgelegt ist.

Dazu müßte der Hauptmieter, vorausgesetzt er ist Vermieter des Untermieters, einen rechtlich zulässigen Grund haben und im Kündigungsschreiben angeben.

Zu beachten ist allerdings, dass ihr das ganze vorher mit dem Vermieter absprechen müsst und sein Einverständnis habt.

Der Vermieter des Hauptmieters hat mit dem Untermietverhältnis nichts zu tun.

Außerdem gilt bei Kündigungen, dass ihr ihn erst zu einem Datum, das 3 Monate nach Ausstellung der Kündigung ist, rauswerfen könnt.

Nein. Zum Ablauf des Übernächsten Monats, sofern dem Mieter die Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Monats zugeht.

Noch besser wäre es natürlich, wenn der Vermieter persönlich dieses Schreiben ausstellt bzw. dass der Hauptmieter es für den Vermieter vorschreibt und dieser dann nur noch unterschreiben muss damit der Vermieter keinen großen Aufwand hat. 

Die Kündigung eines Untermieters durch den Vermieter seines Vermieters wäre schlicht unwirksam.

Einem Mieter zu kündigen ist nicht so einfach.

Aber (körperliche) Aggresivität euch gegenüber kann schon ein Grund für eine fristlose Kündigung sein.

Habt ihr seine "Aktionen" bei der Polizei angezeigt?

Was ist der WG-Bewohner?

Gemeinsam mit den anderen WGlern Mieter der gesamten Wohnung oder sog. Untermieter des Hauptmieters?

Habt ihr alle den Mietvertrag unterschrieben?

gildenboss 
Beitragsersteller
 11.10.2016, 14:24

nur der hauptmieter.