Gesamtschuldnerische Haftung in WG-Mietvertrag ein unkalkulierbares Risiko?
Ich bin kurz davor einen WG-Wechsel zu vollziehen. Bisher hatte ich einen Untermietvertrag, in der neuen WG sind alle Mieter Hauptmieter, daher besteht eine gesamtschuldnerische Haftung. Mir wurde nun seitens der Familie nahe gelegt dieses Risiko nicht einzugehen, da man dieses nicht kalkulieren könne bei evt von anderen verursachten Schäden. Eine Teilhaftung seitens des Vermieters wird mit der Begründung ausgeschlossen, es handele sich dabei nur um die Sicherstellung von Miete- und Betriebskostenzahlungen. Kann mir jemand einen Rat geben, ist es wirklich ein zu großes Risiko?
Besten Dank!
4 Antworten
Ein Mit-Mieter haftet gesamtschuldnerisch für sämtliche Miet- und Nebenkosten - nicht für sonstige Verfehlungen zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Natur seiner Mit-Mieter!
Wenn ein Mit-Mieter, ein Gast oder ein Einbrecher einen Wasserhahn aufdreht und dadurch einen Schaden verursacht, so haftet genau und nur diese Person für diesen Schaden. Genauso, wenn er einen Feuerwerkskörper anzündet oder eine Atombombe ...
Wenn nun aber einfach "Wasser austritt" in die Wohnung darunter, dann haftet eventuell zunächst der "Inhaber des verursachenden Objekts" wie bei einem Auto, das Öl verliert, das Schaden anrichtet.
Dann kann aber der Inhaber des Objekts den Schuldigen in Regress nehmen - und das ist bei einem Auto evtl. der Mechaniker,
und das ist bei einer Wohnung entweder er selbst, sein Mit-Bewohner, sein Gast oder sein Einbrecher - oder sein Vermieter, wenn etwa ein Heizungsrohr leckt oder der Toiletten-Abfluss.
Wenn man nun befürchtet, keinen dieser Schuldigen in Regress nehmen zu können (mangels Beweis oder mangels Masse), dann empfiehlt sich eine simple billige Hausratsversicherung - oder notfalls noch eine Haftpflichtversicherung, dann kann man auch selbst mal Mist bauen. Und eine Haftpflichtversicherung deckt in der Regel auch Forderungs-Ausfälle ab, falls die Person pleite oder verschwunden ist, die dir per Regress Geld schuldet.
Wenn man aber befürchtet, auf Miet- und Nebenkosten sitzen zu bleiben, weil Mit-Mieter nicht zahlen, dann empfiehlt sich ein gemeinsames Kautions-Konto, etwa verwaltet von einer Vertrauensperson oder einem Notar. Hier könnte man zwei, drei Warmmieten parken - auch für den Fall, dass ein Mit-Mieter mal unters Auto kommt.
Gruß aus Berlin, Gerd
Die Familie hat Recht. Wenn einer der Mitmieter nicht zahlen kann, müssen die anderen Mieter einspringen. Nur wenn du die Mitbewohner genau kennst, würde ich das Risiko eingehen.
WG - ein Wort/Begriff das das deutsche Mietrecht nicht kennt.
Stehen auf Mieterseite mehrere Personen haften diese auch, zu je 100 %, für den/die anderen.
Danke erstmal für die schnellen Antworten! Mir geht es weniger um die Mietkosten eines Mitmieters sowie Nebenkosten für die man haftbar gemacht werden kann, das ist ein vergleichsweise geringes Risiko. Ich habe eher Sorgen vor horrenden Kosten im Falles eines Wasserschadens der durch einen Mitmieter verursacht wird oder ähnlichem. Ist diese Sorge berechtigt oder treten in diesem Fall gesonderte Regelungen in Kraft oder ist das immer von Seiten der Versicherung gedeckt?
Dieses Risiko kann gemindert werden, wenn jeder Mieter eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die solche Schäden deckt.
Dennoch bleibt auch hier ein Restrisiko. Z. B. Schaden durch Vorsatz und der betreffende Mieter hat kein Geld, um den Ersatz zu leisten. Auch dann haften die anderen Mieter gegenüber dem Vermieter.