was passiert nach dem Tod meines Mannes, kann ich im Haus wohnen bleiben?
wir haben geheiratet und wohnen im Haus meines Mannes. Der hat vor Jahren schon seine Kinder im Grundbuch eintragen lassen, damit sie später nicht die Erbschaftssteuer zahlen müssen.
Was passiert nun mit mir, wenn mein Mann, was hoffentlich nicht so schnell geschieht, stirbt.
Kann ich dann dort wohnen bleiben oder muss ich, wenn die Kinder einziehen wollen, ausziehen?
Muss mein Mann mir vieleicht vorher ein Wohnrecht oder so einräumen oder kann ich, weil es mein Mann war dort wohnen bleiben?
Was ist, was ich nicht so genau weiß, wenn es schon eine Schenkung war? Was ich allerdings nicht glaube, da er immer sagt, er habe das sagen und wenn er will verkauft er das Haus.
Vielen lieben Dank für Eure antworten.
P.S möchte nur schon mal im Voraus sagen, dass ich meinen Mann NICHT den Tod wünsche, falls wieder so ein Intiligenzbolzen sich über die Frage auslassen will, sondern es geht mir UND meinem Mann um meine spätere Absicherung
Also lieben Dank Quierida
13 Antworten
Ein Wohnrecht können dir heute nur die Personen einräumen, die heute als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen sind.
Du schreibst, dass die Kinder bereits im Grundbuch stehen (also Eigentümer sind), daher geht ohne das Einverständnis der Kinder auch heute schon nichts.
Der Tipp, dich von einem Notar zusammen mit deinem Mann zu beraten zu lassen ist der Beste. Im übrigen kostet das bei einem Notar in der Regel auch nicht viel und er ist der richtige Fachmann. Am besten geht ihr zu dem Notar, der auch die Grundbucheintragung für die Kinder gemacht hat.
Besprich das am Besten mit Deinem Mann. Er soll Dir genau Auskunft geben. Wenn er Dich Abgesichert wissen will, wird er das auch tun...alles Gute
Der Zug ist abgefahren! Was jetzt bleibt, ist sich mal mit dem Ehemann und den Kindern an einen Tisch zu setzen und zu klären, ob die Kinder damit einversanden sind das vermutlich für den Ehemann auf Anraten des Notars vereinbarte lebenslängliche Wohn- und Nutzungsrecht auch auf Ihre Person bezogen zu erweitern. Hat der amnn sich dummer Weise komplettausgezogen, dann wären Sie auf deas Wohl ung Weh der Kinder alleine angewiesen!
nun es gibt doch das berliner testament, das müsst ihr machen und gut ist, lies mal: Als Berliner Testament bezeichnet man im deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern, in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten fallen soll.
Das ist zwar nett von Ihnen gemeint, aber die Immobilie ist nicht mehr testamentarisch zu vererben!