Wohnhaus Zutritt verweigern?
ich wollte eine Nichte besuchen die in einem 6 Parteien Haus wohnt. Ich klingele. Steht ein Mann hinter mir ... "das ist aber nett, da kann ich ja gleich mit rein" Ich sage "aber nicht mit mir, bleiben sie mal schön hier draußen, bis die Person sie rein lässt die sie besuchen wollen, oder schließen sie selber auf falls sie hier wohnen.
wie er mich betitelt hat will ich nicht beschreiben. Aber durfte ich ihm den Zutritt verwehren zu einem fremden Haus.
9 Antworten
Da es sich hierbei nicht um dein Haus handelt, hast Du theoretisch kein Recht, ihm den Zutritt zu verweigern.
Man hätte auch höflich fragen können, wo er hin möchte? Wenn Du das wortwörtlich so zu dem Mann gesagt hast, brauchst Du dich nicht wundern, dass er entsprechend darauf reagiert.
genau das ist ja das Problem. Da Du niemand in dem Haus kennst, kannst Du gar nicht einschätzen, wem Du da den Zugang verwehrst.
Vielleicht war es der Vermieter deiner Nichte?
dann hätte er sich selbst aufschließen können brauchte nicht warten bis meine Nichte auf dem Summer drückt.
Du hast ihm ja nicht den Zutritt verweigert. Du hast ihn nur nicht mit dir zusammen reingehen lassen. Und das ist völlig in Ordnung. Wer weiss, was das für einer war.
Wenn der, den er besuchen will, nicht da ist, kommt er nicht ins HAus. Oder er hat einen Schlüssel und schliesst sich selber auf.
Allgemein gilt, das nur ein Mieter oder Eigentümer jemanden dem Zugang zu einem Wohnhaus verweigern darf.
Du hättest Fragen können zu wem er möchte, aber du darfst ihn nicht daran hindern das Wohnhaus zu betreten, wenn du kein Mieter bist.
schwierig zu beurteilen, moralisch gesehen hast du richtig gehandelt, wenn auch nicht sehr höflich.
rechtlich gesehen hast du kein Recht ihm den Zugang zu verweigern
Das kann man so oder so sehen. Da er /sie weder Mieter noch Eigentümer des Hauses ist, kann er/sie ja auch nicht jeden ins Haus lassen.
Du bist weder Eigentümer noch Verwalter des Hauses. Daher: Nein.
aber ich kann auch nicht jemanden den Zutritt ermöglichen zu einem Haus das mir nicht gehört.
Genausowenig kannst du es verhindern, dass jemand rein geht, wenn dir die Tür geöffnet wird. Du kannst jemanden nicht gewaltsam daran hindern, mit einzutreten.
Es ist auch nicht deine Aufgabe, die Leute zu überprüfen, die herein wollen. Lediglich wenn du irgend einen konkreten Verdacht hast, dass sich jemand unbefungt im Haus aufhält, sagst du es deiner Nichte, dass sie den Eigentümer informieren kann.
ich habe ihn nicht gewaltsam gehindert.... der ist von sich aus draußen geblieben.
okay alles klar. Wenn er darauf hört, dann ist es okay. Aber wenn er trotzdem einfach mit kommen würde, könntest du es nicht verhindern.
ich hatte halt sorge jemand rein zu lassen der nicht willkommen ist.
wem nutzt das ich kenne niemand in dem Haus auser meiner Nichte.