Darf Mutter volljährigen Sohn rausschmeißen? Hausrecht; Mietrecht usw.

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Jau, darf Sie er ist volljährig und rein Rechtlich Mieter deiner Mutter ohne Mietvertrag. Also fristlos Kündbar. So leid es mir auch tut. Wenn er Schüler ist, bekommt er vom Sozi ne Wohnung gestellt. Gruß Pulli

promopakete  03.01.2011, 01:14

Danke

Auch ich möchte kurz antworten, dass sie das darf, allerdings könnte sie damit unter Umständen unterhaltspflichtig werden, wenn er in Ausbildung ist o.ä! Die feststelung ob eine Unterhaltspflicht besteht oder nict ist ewas komplizierter!

Grundsätzlich sollte diese Entscheidung allerdings nicht von finanziellen Motiven geleitet sein, da es sich hier ja schließlich um Familie handelt!

Grüße

T.

Ja, dürfte sie. Dein Bruder ist volljährig und sie Mieterin der Wohnung...

Da der Sohn wohl kaum im Mietvertrag steht, kann die Mutter als Mieterin selbstverständlich von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

Deine Mutter darf das.

Eltern sind nicht generell verpflichtet „Kinder“ bis zum 25. Lebensjahr, bzw. zum Ende der ersten Ausbildung zu finanzieren.

Wenn das „Kind“ seinen Pflichten in der Ausbildung nicht nach kommt, die Ausbildung von sich aus auf gibt, oder auf Grund von Pflichtverletzungen, seitens des Betriebes gekündigt wird endet die Pflicht der Eltern. Denn in diesem Fall hat das „Kind“ den Anspruch auf Finanzierung der Eltern verwirkt.

Irrtümlicher weise orientieren sich viele an der Formulierung „bis zum Ende der ersten Ausbildung“.Und denken wenn die erste Ausbildung ABGESCHLOSSEN ist endet die Pflicht der Eltern.

Wenn die erste Ausbildung aber nicht beendet wurde, müssen die Eltern eine weitere Ausbildung finanzieren. Diese Meinung ist aber falsch.

Die erste Ausbildung gilt als beendet, durch ablegen der Prüfung. Ob diese Prüfung bestanden wird, oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Weiterhin gilt die Ausbildung ebenfalls als beendet wenn z. B. Der Auszubildende die Ausbildung „schmeißt“.

Oder wenn der Arbeitgeber die Ausbildung kündigt weil der Azubi seinen Ausbildungspflichten nicht nachgekommen ist.

Weiterhin ist es NICHT erforderlich das deine Mutter psychologische Gutachten beibringt. Wenn sie schlicht und einfach erklären und verdeutlichen kann das ihr Verhältnis mit deinem Bruder zerüttet ist, kann sie ihn rausschmeißen und ihm den Zutritt zur Wohnung verwehren. Das er noch keine 25 ist spielt dabei keine Rolle.

Mit freundlichem Gruß Michael