Feuerstättenschau in Wohnung ohne Feuerstätte
Haus mit 2 Parteien. EG + 1. OG Das Haus wird mit Zentralheizung beheizt. Brennwertgerät (Gas) steht im Keller. Abgassystem durch ein im Kamin (der anderweitig nicht mehr genutzt wird) eingezogenes Kunststoffrohr.
Weder im EG noch im OG gibt es irgendwelche Feuerstätten - keine Öfen, Kaminöfen oder sonstiges. Kamin "geht durch" die zwei Wohnungen.
Schornsteinfeger möchte Feuerstättenschau durchführen.
Was gibt es dort zu schauen? – in den Wohnungen, nicht im Keller! Das Abgassystem (Kunststoffrohr im Kamin) kann er doch von der Wohnung aus gar nicht sehen. Es sei denn, er reißt die Tapete ab und entfernt die Abdeckungen zum Kamin (dort wo früher das Ofenrohr am Kamin angeschlossen war). Selbst dann würde er doch nicht viel sehen?
Frage: Muß ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen?
Er schreibt: „Ermöglichen Sie bitte den Zutritt zu sämtlichen Räumen im Gebäude.“ Warum möchte er Zutritt zu allen Räumen haben? So etwas würden sich ja nicht einmal die Polizei trauen (ohne entsprechende Durchsuchungsanordnung eines Richters)!
4 Antworten
Das spiegelt den Zeitgeist wider, was gunter1968 hier zum Ausdruck bringt. Warum soll der Schornsteinfeger während einer Feuerstättenschau in Räumen nachsehen in denen keine Feuerstätten stehen. Fangen wir mit der Berechnungsgrundlage an. Gebühren für Feuerstättenschauen errechnen sich zuerst einmal aus der Anzahl der benutzten Schornsteine / Abgassysteme in einem Gebäudeteil, von deren Existenz der Schornsteinfeger Kenntnis hat. Anlaßbezogene Überprüfungen / Besichtigungen sieht das SchfHwG ebenso vor. Anlaßbezogen wäre z.B., dass ein Schornstein qualmt, der eigentlich nicht qualmen dürfte. Eine Feuerstättenschau ist die Überprüfung eines Schornsteines / einer Abgasanlage, von der Schornsteinsohle bis zur Mündung. Egal wo daran eine Feuerstätte angeschlossen ist. Somit ist es fast immer so, dass auch Räume besichtigt werden müssen, in denen gar keine Feuerstätten stehen.
"Eine Feuerstättenschau ist die Überprüfung eines Schornsteines / einer Abgasanlage, von der Schornsteinsohle bis zur Mündung. Egal wo daran eine Feuerstätte angeschlossen ist. Somit ist es fast immer so, dass auch Räume besichtigt werden müssen, in denen gar keine Feuerstätten stehen."
Noch einmal, um es klar darzustellen:
Eine Abgasanlage kann z.B. ein Schornstein sein oder eine Abgasleitung Eine Abgasleitung eines Gas-Brennwertgerätes ist kein Schornstein.
Eine Feuerstättenschau ist aber eine "Überprüfung sämtlicher Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücke und Lüftungsanlagen ..."
Deshalb noch einmal die Frage: Was gibt es anlässlich einer Feuerstättenschau in einer Wohnung, in der weder Feuerstätten noch Schornsteine sind, zu schauen?
Der Bezirksschornsteinfegermeister weiß das alles. Dass er trotzdem in die Wohnung kommt, um zu schauen, grenzt meiner Meinung nach schon an Betrug.
"Eine Feuerstättenschau ist die Überprüfung eines Schornsteines / einer Abgasanlage, von der Schornsteinsohle bis zur Mündung. Egal wo daran eine Feuerstätte angeschlossen ist. Somit ist es fast immer so, dass auch Räume besichtigt werden müssen, in denen gar keine Feuerstätten stehen."
Schornstein habe ich keinen. Ich habe lediglich einen Schacht, der durch das Haus geht.
Dieser Schacht wurde früher als Schornstein genutzt. Heute nicht mehr. Daher ist das kein Schornstein/Kamin! Sie können den Schacht umgangssprachlich zwar so benennen, aber von der Funktion her - und das ist ausschlaggebend - ist es kein Schornstein/Kamin! Die Abgasanlage vom Gas-Brennwertgerät befindet sich innerhalb dieses Schachts. Diese stellt aber ein eigenständiges, unabhängiges System dar und macht daher den Schacht nicht zum Schornstein, nur weil sie in örtlicher Nähe zu diesem verläuft.
Zur Aussage
"Eine Feuerstättenschau ist die Überprüfung eines Schornsteines / einer Abgasanlage, von der Schornsteinsohle bis zur Mündung.":
Der Schornsteinfeger sieht bei seiner Feuerstättenschau in der Wohnung in einem Zimmer einen Mauervorsprung, der vom Boden bis zur Decke reicht. Mehr nicht! Durch die Mauer wird er wohl nicht hindurch sehen. Wenn er diesen Mauervorsprung gesehen hat und hinterher behauptet, er habe die Abgasanlage überprüft, werde ich ihn anzeigen. Das ist mein voller Ernst. Hier wird immer - mit Recht - auf die Sicherheit hingewiesen. Wenn tatsächlich etwas passieren sollte, was z.B. mit der Abgasanlage zusammenhängt, wird der Schornsteinfeger sagen, er habe die Abgasanlage überprüft (was er tatsächlich nicht getan hat s.o.) und er stiehlt sich somit aus der Verantwortung/Haftung. Das werde ich so ganz bestimmt nicht durchgehen lassen, indem ich den Schornsteinfeger vermeintlich das Abgassystem "prüfen" lasse und das dann auch noch akzeptiere. Dann heißt es im Schadenfall, was wollen Sie denn, hier steht doch schwarz auf weiß, dass der Schornsteinfeger geprüft hat. Den trifft daher keine Schuld. Das kann ja wohl nicht der Sinn der Sache sein. Wie protokolliert er das denn? "Mauer angeschaut. Sieht gut aus."?
Er hat dieses Recht natürlich nicht! Ein Vertreter dieser Gattung hat auch bei meiner Mutter früher ein unmögliches Gebaren gezeigt, war u.a. mehr als nur ein wenig neugierig. Als ich das erkannt habe, sprach ich mal etwas deutlicher mit der Bezirksinnung bzw. ließ mir die für die Kreisinnung zuständige Sachbearbeiterin geben, der ich sehr deutlich machte, wo und wie der betreffende Handwerker seine vermeintlichen Rechte weidlich ausnutzte. Außerdem erklärte ich so nebenbei, ich würde bei der nächsten 'Gebäude-Exkursion' den freundlichen Herrn von der Polizei entfernen lassen und im Anschluss Anzeige erstatten wegen Hausfriedensbruches gegen ihn und wegen Anstiftung gegen die Innung...
Der Meister war ab diesem Zeitpunkt zahm wie ein Lamm und seine Mannen fragten fortan höflich, ob sie einen Raum betreten dürften (sogar ob das überhaupt notwendig sei... :-D ). Allgemein gesprochen:* Man sollte offensichtliche Dreistigkeit nicht dulden, da sie nur weitere Dreistigkeit mit sich bringt.*
Der Schornsteinschacht und somit auch seine Aussenwangen sind zugelassener Bestandteil deiner Abgasanlage. Auch wenn ein Kunststoffrohr eingezogen ist, ist es ein Rohr, welches für die Verwendung in einem gemauerten Schacht zugelassen ist. Somit ist der Schornstein mit seinen Aussenseiten bestandteil deiner Feuerstätte. Somit ist er auch zu überprüfen.
Wenn der Schornstein nicht durch das Schlafzimmer läuft, muss er das auch nicht betreten. Die gesamte Prozedur in den Wohnungen beläuft sich auf maximal 15 Minuten. Lass den armen Mann doch einfach seiner Arbeit nachgehen. Er hat sich das ganze bestimmt nicht ausgedacht, warum also ihn dafür bluten lassen?
- Abgasanlage: Anlage, wie Schornstein, Verbindungsstück, Abgasleitung oder Luft-Abgas-System, für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten".
Ich lese das so, dass eine Abgasanlage z.B. ein Schornstein ist, ein Verbindungsstück, eine Abgasleitung usw.
Ein Schornstein ist ein "senkrechter Teil der Abgasanlage, der rußbrandbeständig ist".
Eine Abgasleitung ist eine "Abgasanlage, die nicht rußbrandbeständig sein muss".
Somit ergibt sich:
- Die Abgasleitung ist kein Schornstein.
- Die Abgasleitung ist bereits eine Abgasanlage.
Wie Du schreibst: "... Kunststoffrohr eingezogen ist, ist es ein Rohr, welches für die Verwendung in einem gemauerten Schacht zugelassen ist"
Genau: es handelt sich um einen Schacht - nicht um einen Schornstein!
Nach §13 Schornsteinfegergesetz (SchfG) hat der Schornsteinfeger zu erledigen: "Überprüfung sämtlicher Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücke und Lüftungsanlagen oder ähnlicher Einrichtungen auf ihre Feuersicherheit in den Gebäuden, in denen er Arbeiten nach den Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes oder der Kehr und Überprüfungsordnung ..."
D.h. er hat Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücke und Lüftungsanlagen zu überprüfen. Wo steht bitteschön, er hat Schächte zu überprüfen, oder Abgasanlagen? Wo? Er soll Schornsteine überprüfen!, oder Feuerstätten! Wo hat der Gesetzgeber geschrieben Abgasleitungen sind zu überprüfen? Bitte um Angabe der Stelle, wo steht, der Schornsteinfeger solle Schächte überprüfen. Ebenso zeige mir bitte, wo steht, der Schornsteinfeger solle das Gesetz nach Belieben selber erweitern oder auslegen, indem er die Begriffe Schornstein, Abgasanlage, Abgasleitung usw. umdefiniert wie es beliebt. Wenn die Abgasleitung außen am Haus verlegt wäre, dann müsste der Schornsteinfeger wohl die Hauswand als Schornstein-Außenwange ansehen und die Hauswand inspizieren?
Und zum wiederholten Mal: er KANN gar nichts überprüfen, weil der von dem Schacht eh nur maximal ein Stück Außenmauer sehen würde! Was, bitteschön, ist das für eine Prüfung? Wenn die Schornsteinfegerzunft den vermeintlichern Blick auf eine Mauer (es ist nur die Tapete zu sehen) als Prüfung einstuft - und berechnet - und behauptet, das diene der Sicherheit, gehört sie lieber gestern als heute abgeschafft! Oder was würdest Du sagen, wenn Du mit dem Auto zum TÜV fahren würdest und der Prüfer schaut von außen (NICHT von unten in der Grube) auf die Radabdeckung (keine Alu-Felgen) - sieht also nur den Reifen und die Radabdeckung - und behauptet dann, er habe die Bremsen geprüft?
"Er hat sich das ganze bestimmt nicht ausgedacht, warum also ihn dafür bluten lassen?"
Bluten lassen? Wie bitte? Er soll prüfen, was er prüfen muss und nicht prüfen, was er nicht zu prüfen hat, sondern sich selber zusammengereimt hat. Nirgends steht im Gesetz, dass er sich etwas anmaßen soll! So einfach ist das.
auch ein gas Brennwert gerät ist eine Feuerstätte las den schorni kommen und seine Arbeit machen schon haste nachher Ärger mit dem Landratsamt vieleicht kommt dann noch die Polizei mit