darf bruder zutritt zum haus verweiger um mir errinerungsstücke an meine mutter zu holen?
Meine mutter ist leider verstorben, nun hat sie letztes jahr ihr und unser elterhaus meinem bruder verkauft, sie wohnte also in seinem haus, nun die frage:darf mein bruder mir den zutritt zum haus verweigern um mir erinnerungsstücke an meine mutter zu holen?
7 Antworten
Das ist eine schwierige Frage...
Deine Mutter wird ihr Haus verkauft haben, aber sicherlich nicht samt Inventar. Du kannst also durchaus argumentieren, dass die Hälfte (dem Wert nach! falls Deine Mutter keine andere Regelung getroffen hat) des Hausrats und aller in der Wohnung der Mutter befindlichen Gegenstände Dein Erbe sind. Dein Bruder darf also jedenfalls nichts ohne Deine Zustimmung entfernen.
Inwiefern er Dir den Zutritt zur Wohnung Deiner Mutter ermöglichen muss, oder ob er Dir den Zugang zu den Dingen anders gestatten muss, ist dann eine weitere Frage. Dein Bruder hat Hausrecht - also kann er darüber entscheiden. Allerdings würde da auch noch eine Rolle spielen, ob Deine Mutter z.B. einen Mietvertrag oder ein Wohnrecht in dem Haus hatte, ob sie eine eigene abgeschlossene Wohnung hatte usw.
Ich denke sie hat einen kaufvertrag für haus und grundstück gemacht, mit wohnrecht vermute ich, ich kenne keine unterlagen, ich möchte doch kein geld oder ähnlich, nur wertlose fotos und so weiter
darf mein bruder mir den zutritt zum haus verweigern um mir erinnerungsstücke an meine mutter zu holen?
Er darf: Nicht nur als Hausherr, sondern als Erbschaftsbesitzer. Demnach vewaltet er unabhängig davon, ob er testamentarischer Alleinerbe oder Miterbe einer Erbengemeinschaft wäre, zunächst den Nachlass.
Da gilt es, zunächst einen Überblick über das Vermögen zu bekommen, Bestattungskosten und Schulden zu begleichen, bevor irgend ein Erinnerungsstück des Nachlasses herausgegeben würde :-)
Und danach müsst ihr euch eben einvernehmlich über jedes "Erinnerungsstück" einigen - wieso hätten die für ihn wohl keinen ideellen Wert, dass du sie (zumal vorab) beanspruchen könntest?
G imager761
Ich denke, mit dem einvernehmlichen einigen wird sicher nicht werden, er wollte sie, als ich sie anfang des jahres 6 wochen pflegte, wieder ins pflegheim stecken, er provoziert einen streit, er sagt,ich soll froh sein das ich eine frau bin und ich werde das noch bereuen und jetzt spricht nicht mehr mit mir, er versuchte, seit er das haus seit letztes jahr hat, mich immer wieder zu provoziern und unsere mutter ins pflegeheim abzuschieben, sie hatte keine seperate wohnung, er wohnte bis jetzt auch nicht im haus, ich denke sie hatte wohnrecht, ich kenne keine unterlagen und den kaufvertrag hab ich nur kurz durch zufall gesehen, deshalb weis ich, das es ihm gehört Diese " erinnerungsstücke", um die es geht, haben für ihn keinen ideellen wert, es sind bilder meiner kinder und enkelkinder, eine decke die meine tochter für ihre oma gestrickt hat und so was, also für ihn alles wertlose sachen, aber für mich schon erinnerungen, ich denke er will mir damit nur weh tun Ich will weder haus noch geld, soll er mit glücklich werden, ich brauch und will das alles nicht, es geht nur um das was ich angesprochen habe In meinen augen ist mein bruder mit seiner familie, wen ich so über alles nachdenke, ein erbschleicher
Es ist traurig, sie hat ihm das haus letzten sommer verkauft(er wohnt bis jetzt selbst nicht dort) und seitdem hat er versucht sie ins pflegeheim abzuschieben, immer wieder, ich hab sie anfang des jahres 6 wochen gepflegt, in diesen wochen hat er einen streit provoziert und sagte das bereue ich noch und spricht nicht mehr mit mir, ich fahre am samstag 640km zur beisetzung und muß mir ein hotelzimmer nehmen
Ja, das kann er. Ist ja sein Haus. Ich würde ihm einfach bitten, dir die gewünschten Erinnerungsstücke auszuhändigen. Wenn er es nicht macht, ist er ein ganz schöner A*sch. In dem Fall würde ich den Kontakt abbrechen, bringt eh nichts.
Wer ist denn der Erbe? Dem gehört das was Du als Erinnerungsstücke bezeichnest. Allerdings leitet sich aus dem (Mit-)Eigentum an diesen Stücken kein Recht zum Betreten des Hauses ab.