Immobilienzwangsversteigerung - Zutritt für Gutachter

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Der Gutachter wird seine Arbeit bzw. sein Gutachten so gut wie möglich machen. Wenn es ihm nicht möglich ist, in ein Haus zu kommen, weil ihn der noch Eigentümer und Bewohner nicht läßt oder wenn ihn der Mieter nicht reinläßt, wird das im Gutachten entsprechend vermerkt und aus. Das Gutachten fällt dann entsprechend dünner aus und für die Interessenten wird die Sache ziemlich uninteressant. Habe einige solcher Fälle bereits kennen gelernt. Kein Gutachter wird sich zwangsweise den Zugang verschaffen, geschweige denn einen Mieter mit erhöhten Kosten belasten, die er dann womöglich nicht bezahlt bekommt. Aber: Wäge ab, was Dein Vorteil sein könnte, wenn das Haus möglichst viele Interessenten findet. Wenn Du daran interessiert bist, möglichst schnell den Vermieter zu wechseln, unterstütze den Gutachter wo immer es geht. Versetze das Haus und den Garten drum herum in einen möglichst guten Zustand (sofern es in Deiner Macht liegt). Es sollte nicht verwahrlost aussehen. Also als allererstes aufräumen. Bist Du dagegen mit der jetzigen Situation zufrieden und willst keinesfalls den Vermieter wechseln, dann lass den Gutachter nicht rein. Schmeiss Gerümpel in den Garten und tu alles (ohne Sachbeschädigung), damit die Sache eher schlecht aussieht und zwar so, dass der Zustand außen auf den Zustand innen Rückschlüsse zuläßt. Lass auch den Gutachter nicht rein, es sei denn er wendet tatsächlich erlaute Zwangsmittel an.

Armin1712 
Beitragsersteller
 11.10.2012, 18:10

Welche erlaubte Zwangsmittel gibt es? Ich konnte dazu im Netz nichts finden - nochmals Danke für Ihre Antwort

bwhoch2  11.10.2012, 21:48
@Armin1712

Ehrlich gesagt, weiß ich auch nicht. Ich weiß nur, dass ich schon mehrere Gutachten gelesen habe und immer wieder auf den Vermerk stoße "Besichtigung war nicht möglich". Daraus chließe ich, dass die Gutachter nicht so sehr darauf drängen, in ein Haus zu kommen, wenn die Bewohner das nicht wollen bzw. nicht zulassen.

LonoMisa  11.10.2012, 22:54
@bwhoch2

Richtig! Dafür gibt es keine Handhabe; wer sie kennt, möge sie bitte hier veröffentlichen.

Wenn rechtzeitig ein Termin vereinbart wurde darfst du den Zutritt soweit ich weiß nicht verweigern.

LonoMisa  10.10.2012, 12:50

:-((

Einfamilienhaus?

Armin1712 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 12:30

Ja EFH

LonoMisa  10.10.2012, 12:39
@Armin1712

Nein, du mußt keinen in DEINE Wohnung reinlassen. Das Grundgesetz schützt dich, denn die Wohnung ist unverletzlich.

Armin1712 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 12:47
@LonoMisa

Danke nochmals ...........

LonoMisa  10.10.2012, 12:49
@LonoMisa

Danke für den Hinweis - wie sieht es denn mit dem Grundstück aus?

Wenn das Grundstück teil des Mietvertrages ist, gilt das auch für das Grundstück.

Mismid  10.10.2012, 13:45
@LonoMisa

die Antwort ist absolut falsch! Als Mieter muß man alle Personen reinlassen, die notwendig sind, um die Immobilie in Stand zu halten oder die notwendig sind um das Objekt veräußern zu können! Das würde übrigens auch gelten wenn sie Eigentümer wäre, da der Eigentümer bei einer Zwangsversteigerung sich vertraglich einem Recht unterworfen hat im Falle der Nichtzahlung der Raten die Immobilie vollstrecken zu lassen.

LonoMisa  10.10.2012, 17:12
@Mismid

Nur, dass es hier nicht um die Instandsetzung geht! Und was denkst du, warum oftmals in den Aushängen der Amstgerichte steht: Eine Innenbesichtigung konnte nicht durchgeführt werden? oder der Zustand konnte nicht ermittelt werden?

Mismid  10.10.2012, 19:48
@LonoMisa

das ist dann der Fall wenn niemand in der Wohnung ist, weil die Wohnung leer stand. Auch für eine Zwangsversteigerung muß Zutritt gewährt werden genauso wie bei einem Hausverkauf!!!! Da du offensichtlich von der Materie keinerlei Ahnung hast, wäre es gut wenn du dich etwas in das Thema reinlesen würdest!

LonoMisa  11.10.2012, 22:51
@Mismid

Auch für eine Zwangsversteigerung muß Zutritt gewährt werden genauso wie bei einem Hausverkauf!!!! Da du offensichtlich von der Materie keinerlei Ahnung hast, wäre es gut wenn du dich etwas in das Thema reinlesen würdest!

Da du im Gegensatz zu mir offensichtlich von der Materie "so viel Ahnung" hast, wäre es gut, wenn du dafür hier die Grundlage nennen könntest! :-(

ich bin für die missmid fraktion btw

natürlich mußt du einen Gutachter reinlassen, wenn er angekündigt war! Ansonsten müßtest du alle Kosten bezahlen die durch eine Verzögerung und / oder Neuanfahrt hinzukommen. Das könnten im Extremfall einige Tausend EUR sein!