Immobilienzwangsversteigerung - Zutritt für Gutachter
Hallo zusammen,
wir sind Mieter einer Immobilie die in der Zwangsversteigerung steht. Muss ich den Gutachter auf das Grundstück und ins Haus reinlassen oder darf ich den Zutritt verwehren?
9 Antworten
Der Gutachter wird seine Arbeit bzw. sein Gutachten so gut wie möglich machen. Wenn es ihm nicht möglich ist, in ein Haus zu kommen, weil ihn der noch Eigentümer und Bewohner nicht läßt oder wenn ihn der Mieter nicht reinläßt, wird das im Gutachten entsprechend vermerkt und aus. Das Gutachten fällt dann entsprechend dünner aus und für die Interessenten wird die Sache ziemlich uninteressant. Habe einige solcher Fälle bereits kennen gelernt. Kein Gutachter wird sich zwangsweise den Zugang verschaffen, geschweige denn einen Mieter mit erhöhten Kosten belasten, die er dann womöglich nicht bezahlt bekommt. Aber: Wäge ab, was Dein Vorteil sein könnte, wenn das Haus möglichst viele Interessenten findet. Wenn Du daran interessiert bist, möglichst schnell den Vermieter zu wechseln, unterstütze den Gutachter wo immer es geht. Versetze das Haus und den Garten drum herum in einen möglichst guten Zustand (sofern es in Deiner Macht liegt). Es sollte nicht verwahrlost aussehen. Also als allererstes aufräumen. Bist Du dagegen mit der jetzigen Situation zufrieden und willst keinesfalls den Vermieter wechseln, dann lass den Gutachter nicht rein. Schmeiss Gerümpel in den Garten und tu alles (ohne Sachbeschädigung), damit die Sache eher schlecht aussieht und zwar so, dass der Zustand außen auf den Zustand innen Rückschlüsse zuläßt. Lass auch den Gutachter nicht rein, es sei denn er wendet tatsächlich erlaute Zwangsmittel an.
Ehrlich gesagt, weiß ich auch nicht. Ich weiß nur, dass ich schon mehrere Gutachten gelesen habe und immer wieder auf den Vermerk stoße "Besichtigung war nicht möglich". Daraus chließe ich, dass die Gutachter nicht so sehr darauf drängen, in ein Haus zu kommen, wenn die Bewohner das nicht wollen bzw. nicht zulassen.
Richtig! Dafür gibt es keine Handhabe; wer sie kennt, möge sie bitte hier veröffentlichen.
Wenn rechtzeitig ein Termin vereinbart wurde darfst du den Zutritt soweit ich weiß nicht verweigern.
:-((
Einfamilienhaus?
Ja EFH
Nein, du mußt keinen in DEINE Wohnung reinlassen. Das Grundgesetz schützt dich, denn die Wohnung ist unverletzlich.
Danke nochmals ...........
Danke für den Hinweis - wie sieht es denn mit dem Grundstück aus?
Wenn das Grundstück teil des Mietvertrages ist, gilt das auch für das Grundstück.
die Antwort ist absolut falsch! Als Mieter muß man alle Personen reinlassen, die notwendig sind, um die Immobilie in Stand zu halten oder die notwendig sind um das Objekt veräußern zu können! Das würde übrigens auch gelten wenn sie Eigentümer wäre, da der Eigentümer bei einer Zwangsversteigerung sich vertraglich einem Recht unterworfen hat im Falle der Nichtzahlung der Raten die Immobilie vollstrecken zu lassen.
Nur, dass es hier nicht um die Instandsetzung geht! Und was denkst du, warum oftmals in den Aushängen der Amstgerichte steht: Eine Innenbesichtigung konnte nicht durchgeführt werden? oder der Zustand konnte nicht ermittelt werden?
das ist dann der Fall wenn niemand in der Wohnung ist, weil die Wohnung leer stand. Auch für eine Zwangsversteigerung muß Zutritt gewährt werden genauso wie bei einem Hausverkauf!!!! Da du offensichtlich von der Materie keinerlei Ahnung hast, wäre es gut wenn du dich etwas in das Thema reinlesen würdest!
Auch für eine Zwangsversteigerung muß Zutritt gewährt werden genauso wie bei einem Hausverkauf!!!! Da du offensichtlich von der Materie keinerlei Ahnung hast, wäre es gut wenn du dich etwas in das Thema reinlesen würdest!
Da du im Gegensatz zu mir offensichtlich von der Materie "so viel Ahnung" hast, wäre es gut, wenn du dafür hier die Grundlage nennen könntest! :-(
ich bin für die missmid fraktion btw
natürlich mußt du einen Gutachter reinlassen, wenn er angekündigt war! Ansonsten müßtest du alle Kosten bezahlen die durch eine Verzögerung und / oder Neuanfahrt hinzukommen. Das könnten im Extremfall einige Tausend EUR sein!
http://amtsgericht-mannheim.de/servlet/PB/show/1158450/InfoEigentuemer%20und%20Mieter.pdf
Eigenrecherche ist doch sinnvoller
Welche erlaubte Zwangsmittel gibt es? Ich konnte dazu im Netz nichts finden - nochmals Danke für Ihre Antwort