Muss Vermieter Gegensprechanlage bezahlen?
Hallo zusammen!
Wir haben in unserer neuen Wohnung ein Problem. Bei dem Wohnhaus handelt es sich um ein 18 Parteien-Haus ohne Gegensprechanlage. Innerhalb eines Monats war jetzt 3 mal ein Obdachloser in dem Haus der im Keller übernachtet hat und dort, wie auch im Aufzug, uriniert hat. Es scheint wohl so zu sein, dass eine der Parteien die Tür per Öffner aufmacht ohne zu überprüfen wer da wirklich vor der Tür steht. Muss der Vermieter in diesem Fall eine Gegensprechanlage installieren?
Danke im Voraus
7 Antworten
müssen muss er garnichts,wenn ihr aber alle eine wollt dann kann er das auf die mieter umlegen dann bekommt ihr auch eine
Nein, das muss er nicht, und selbst wenn, wäre ja nicht sichergestellt, dass wirklich alle Parteien im Haus diese auch wirklich benutzen...
Es scheint wohl so zu sein, dass eine der Parteien die Tür per Öffner aufmacht ohne zu überprüfen wer da wirklich vor der Tür steht.
Es scheint wohl so zu sein das der Obdachlose genau weiß wo er klingeln muß um ohne Nachfrage eingelassen zu werden.
Was nutzt da die Gegensprechanlage?
Verpflichtet ist der Vermieter eigentlich nicht.
Man könnte höchstens vernünftig mit ihm reden, ob er es macht. Wobei aber dann evtl. auch die Kosten auf die Miete aufgeschlagen werden.
Andererseits hilft eine Haussprechanlage auch nicht wirklich - es wird immer wieder Leute geben, die ienfach die Haustüre öffnen, ohne lange nachzufragen, wer da eigentlich klingelt.
Oft nutzen solche "Typen" auch einfach die Gelegenheit, wenn jemand die Haustüre öffnet, mit "durch zu schlüpfen". Da hilft dann auch die Sprechanlage nichts.
ehm nein ihr könnt ihn nicht da zu aufführen eien gegensprechanlage einzubauen lassen ,aber wen ihr ein coolen vermiert habt macht er es aus nettigkeit oder er lässt eine ein bauen und erhöht vielleicht den mietpreis