Darf die Polizei auf dem eigenen Grundstück eine Verkehrskontrolle durchführen?
Hallo! :)
Letzte Woche wurde ein Freund von der Polizei kontrolliert. Der Streifenwagen fuhr eine Zeit hinter ihm, und als mein Freund auf sein Grundstück einbog, und einparkte, hielt die Polizei ein paar Meter weiter an, betrat das Grundstück und führte eine allg. Verkehrskontrolle durch. Lief alles gut :)
Meine Frage, ist dies überhaupt erlaubt? Hätte man die Herren rein rechtlich des Grundstücks verweisen dürfen? Bzw. den Zutritt verweigern?
Liebe Grüße
9 Antworten
Dein Freund ist von einem öffentlichen Verkehrsweg auf ein Privatgrundstück abgebogen.
Natürlich darf hier die Polizei bei einem begründeten Verdacht kontrollieren!
Etwas Anderes wäre es gewesen, hätte Dein Freund das Fahrzeug nur auf dem Privatgrundstück gefahren.
Das ist selbst ohne Führerschein erlaubt. Hier hätte die Polizei nicht kontrollieren dürfen.
Hier hätte Dein Freund von seinem Hausrecht gebrauch machen dürfen!
Ja das dürfen sie! Wäre ja Schwachsinn, wenn dich ein Privatgrundstück vor einer Kontrolle schützt
Ja, das ist völlig korrekt!
Wenn sie ihm bereits ein Stück hinterher gefahren sind, und sie einen Verdacht haben (Schlangenlinien usw.) dürfen sie selbstverständlich eine Kontrolle durchführen. Wenn er keinen Fehler gemacht hat, kann ihm das doch egal sein.
Nicht wenn die fahrt schon beendet wurde. Damit ist es eine nachträgliche kontrolle die in deutschland keine rechtsgrundlage hat. Es muss während der fahrt kontrolliert werden. Ob die beamten gesehen haben das er gefahren ist spielt keine rolle. Die maßnahme einer kontrolle wird während der fahrt angekündigt. Ansonsten kann ein polizist auch jemanden nach dem führerschein fragen der grade die tür eines pkw öffnet und noch garnicht gefahren ist.
Ob es ihm egal sein kann spielt keine rolle. Wir leben in einem rechtsstaat wo alles auf basis von rechtsgrundlagen entschieden wird und seine richtigkeit haben sollte, was oft nur nicht der fall ist.
Mal ehrlich pokert ihr um geld wenn ihr die regeln nicht kennt? Und hier gehts um euer leben.
Natürlich darfst du den zutritt verweigern.
Mein Senf:
a) Niemanden kann egal sein, ob seine Rechte beschränkt, eingeschränkt oder verletzt werden.
b) Die Fahrt war beendet und die Polizei hatte ihre Maßnahme nicht begonnen. Psyke liegt da richtig.
c) Hat die Polizei nicht "grundlos" dein Grundstück zu betreten, was sie i.d.R. wohl auch nicht macht.
ja, hätte er...die polizei darf nur bei begründetem verdacht ein grundstück betreten...
Nicht ganz! Nur, wenn ein Tor davor ist, welches auch verschlossen ist oder das Grundstück anders befriedet ist. Falls die Einfahrt aber offen ist, dann ist es trotzdem Fahren ohne Fahrerlaubnis, oder was halt sonst noch im Raum steht.