Wohngeld + Zuschuss für Krankenversicherung?

5 Antworten

https://www.test.de/Gesetzliche-Krankenkasse-Wann-der-Familienschutz-entfaellt-1851903-2851903/

Und sie dürfen sogar bis zum 25. Geburtstag bleiben, wenn sie noch in
der Schul- oder Berufsausbildung sind, ein freiwilliges soziales oder
ökologisches Jahr oder einen Jugendfreiwilligendienst im Ausland
leisten.

...

Du bist also familienversichert und offenbar hat die BG keinen Anspruch udn muss vorrangig Wohngeld und Kindergeldzuschalg beantragen .. alternativ könnte Deine Mutter auch mehr als Teilzeit arbeiten (da sie offenbar erwachsene Kinder hat)

Zerez 
Beitragsersteller
 06.05.2017, 14:52

Leider habe ich vergessen zu erwähnen das ich erst wieder ab August wieder zur Schule gehe da ich eine Ausbildung beginne bzw eventuell ein Studium.
Im Februar dieses Jahres habe ich durch ein Praktikum was ich abgeschlossen habe das Fachabi erhalten und bin deshalb seit März nicht mehr Familien versichert da ich über 23 bin. 
Also das ich ab August wieder Familienversichert bin bis 25 weiß ich..danke trzd für die schnelle Antwort.

Wenn sich herausstellt, dass ihr mit Wohngeld + Kinderzuschlag kein ALG II mehr benötigt, dann entfällt auch der Bedarf an ALG II.

Und falls noch Beiträge für die Krankenkasse zu zahlen sind, hilft SGB II § 26:

"(2) Für Personen, die

1. in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind und

allein durch die Zahlung des Beitrags hilfebedürftig würden, wird ein Zuschuss zum Beitrag in Höhe des Betrages geleistet, der notwendig ist, um die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html

Diese Mischung aus

Wohngeld + Kinderzuschlag + Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung

könnte also helfen, einen Bedarf an ALG II zu vermeiden - bzw. muss es sogar, wenn es möglich ist!

Gruß aus Berlin, Gerd

@zerez,

ich habe auch einen 450€ job aber da springt nicht viel bei raus da ich nur ganz wenige stunden im Monat arbeite.

und weshalb suchst du dir keinen Vollzeit-Job, bzw. einen Ausbildungsplatz.

Auf der faulen Haut liegen - sollte man als 23-Jähriger nicht.

ich und meine Schwester sind Schüler.

Kennst du das Sprichwort "jeder Esel nennt sich immer zuerst".

Unabhängig davon, wie darf mein diesen Satz hinsichtlich des Schülers verstehen?

Auf welche Schule gehst du denn?

Davon ist abhängig, ob du weiterhin in der Familienversicherung der Mutter krankenversichert sein kannst.

Gruß Apolon

Zerez 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 13:20

Mit der Schule bin ich seit Februar fertig da ich noch ein zusätzliches Praktikum machen musste. Ich bin ab August 2017 in einer Ausbildung. Nach dem Abi wollte ich ein Studium beginnen aber leider hat das nicht ganz geklappt.

Kennst du das Sprichwort "jeder Esel nennt sich immer zuerst".

Zum glück ist es auch nur ein Sprichwort :) 

Apolon  07.05.2017, 14:29
@Zerez

Dann wirst du bis zum August eigene Beiträge bei der Krankenkasse zahlen müssen.

Kontaktiere die GKV, denn sonst könnte es passieren, dass der Höchstbeitrag dir in Rechnung gestellt wird. ca. 700 € mtl.

Du musst dich in dieser selbst versichern. Wenn du die Mittel nicht hast, wende dich an das zuständige Sozialamt mit der Bitte um Uebernahme der Beiträge.

Entweder besteht ein Leistungsanspruch beim Jobcenter oder nicht,nur wenn dieser bestehen würde käme auch die Zahlung deines KK - Beitrags in betracht !

Wenn du und deine Schwester noch zur Schule gehen bzw.du bald wieder sollte deine Mutter ja auch noch Kindergeld für euch bekommen.

Was hat deine Mutter denn für ein Brutto und Nettoeinkommen,was muss sie für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zahlen,was verdienst du an Brutto und Netto pro Monat,hat deine Schwester auch Einkommen und bekommt deine Mutter evtl.auch noch Unterhalt für deine Schwester und dich,wenn ja wer bekommt wie viel ?

Im Internet kannst du dir erst mal einen kostenlosen Rechner für das Wohngeld und den Kinderzuschlag suchen und den evtl. Anspruch mit allen Einkommen die erzielt werden addieren.