Bei teilzeit job Wohngeld beantragen?

4 Antworten

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Es gibt im Internet kostenlose Rechner für Wohngeld und Kinder-Zuschlag von der Wohngeldbehörde und der Agentur für Arbeit.

Für beide wird ein Mindesteinkommen nötig sein, für den Kinderzuschlag sind bei einem Paar 900 Euro alleine min. 600 Euro Brutto notwendig.

Da könnte es dann pro Kind max. 205 Euro geben, dass aber nur dann, wenn ihr mit eurem anrechenbarem Einkommen plus Wohngeld und Kinder-Zuschlag dann keinen Anspruch mehr auf Leistungen vom Jobcenter haben würdet, weil euer Bedarf gedeckt wäre.

Beim Wohngeld solltet ihr auf min.den Bedarf vom Jobcenter bekommen, der euch ohne Einkommen bei Bedürftigkeit zustehen würde.

Das wären dann derzeit min.für euch Erwachsene 2 x 401 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und bei den Kindern min.derzeit jeweils 283 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt, wenn sie noch unter 6 Jahre wären.

Ab 6 - 13 sind es 309 Euro von 14 - 17 Jahre 373 Euro und von 18 - 24 Jahre 357 Euro.

So kannst Du euren Gesamtbedarf der Familie berechnen und sehen was ihr für das Wohngeld min.haben solltet.

Wenn die benötigte Summe nicht ganz erreicht würde, hat die Wohngeldbehörde die Möglichkeit dieses Mindesteinkommen etwas zu senken, wenn man plausibel erklären kann wie der sonstige Lebensunterhalt gedeckt werden kann.

Das könnte man z.B.durch vorhandenes Vermögen.

Wenn ich einmal nur diese 283 Euro annehme, dann wären das schon 566 Euro, dazu 802 Euro für euch und die 540 Euro Warmmiete.

Dann müsstet ihr angenommen auf um die 1908 Euro kommen, da würde also einiges fehlen und somit dann auch kein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen, sollte es kein Wohngeld geben bzw.der Regelbedarf für die Kinder höher liegen.

Aber das wird sich erst nach der Beantragung zeigen, am Ende bliebe dann wohl nur ein Antrag beim Jobcenter.

Wie alt sind denn die Kinder ?

isomatte  21.09.2021, 08:35

Danke dir für deinen Stern !

Pedja220 
Beitragsersteller
 20.09.2021, 16:43

Meine Kinder sind 11 und 3.

isomatte  20.09.2021, 17:10
@Pedja220

Dann wären es min. 26 Euro mehr an Bedarf, als von mir in meiner Berechnung angenommen.

Also anstatt 283 Euro, dann 309 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt.

Pedja220 
Beitragsersteller
 20.09.2021, 19:27
@isomatte

Und was bedeutet das jetzt genau? Würde es dann für Wohngeld langen? Würde ungern Hartz4 beantragen

isomatte  20.09.2021, 20:05
@Pedja220

Dafür kannst Du den kostenlosen Rechner aus dem Internet nutzen und danach den kostenlosen Rechner für den Kinderzuschlag.

Wenn ich euren Gesamtbedarf sehe, dann müssten das um die 1934 Euro sein.

Ihr habt dann als Einkommen 2 x 219 Euro Kindergeld, gleich 438 Euro, dazu die 450 Euro Brutto gleich Netto von der Frau und dann deine 950 Euro Netto.

Man käme dann vorerst auf 1838 Euro !

Deiner Frau steht auf 450 Euro Brutto nach Paragraf 11 b SGB - ll ein Freibetrag von 170 Euro zu, der vom Netto abgezogen werden kann bzw.muss.

Du hast bei 950 Euro Netto sicher min.um die 1200 Euro Brutto und könntest dann min.einen Freibetrag von 300 Euro vom Netto abziehen.

Zusammen wären das dann min. 470 Euro an Freibetrag, die von den vorerst 1838 Euro abgezogen werden müssten.

So würde man auf max.um die 1368 Euro anrechenbares Einkommen kommen.

Es würden dann bis zum min. Gesamtbedarf von 1934 Euro noch min.um die 566 Euro fehlen.

Selbst wenn der jeweils volle Kinderzuschlag von 205 Euro gezahlt würde, käme man immer noch auf um die 156 Euro ungedeckten Bedarf.

Wenn der Rechner für Wohngeld weniger oder gleich diesen Betrag ergeben würde, dann wird es sowohl für Wohngeld, als auch für den Kinderzuschlag eng.

Pedja220 
Beitragsersteller
 21.09.2021, 07:57
@isomatte

Vielen Dank. Aber ist es nicht so wenn man kein Wohngeld erhält dann kriegt man auch kein kinderzuschlag? Oder verwechsel ich da was?

isomatte  21.09.2021, 08:30
@Pedja220

Wenn ihr mit dem max. Kinderzuschlag von 205 € pro Kind + euer gesamtes anrechenbares Einkommen euren Gesamtbedarf nach dem SGB - ll vom Jobcenter decken könntet, dann würde auch ohne Wohngeld Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen.

Wie gesagt, euer Bedarf liegt derzeit alleine für die Regelbedarfe für die Lebensunterhalte bei 2 x 401 € + 1 x 283 € + 1 x 309 € = 1394 € pro Monat, dazu kommen min. noch die 540 € Warmmiete.

Gesamt wären das also min. derzeit 1934 € Bedarf !

Ihr habt aber nur 450 € Brutto = Netto + deine 950 € Netto + 2 x 219 € Kindergeld = max. 1838 € im Monat.

Davon müssen dann wie gesagt noch die Freibeträge auf Erwerbseinkommen von deiner Frau und dir abgezogen werden, dass wären bei 450 € Brutto bei deiner Frau 170 € Freibetrag und wenn Du auf min. 1200 € Brutto kommst, dann min. noch einmal 300 € Freibetrag für dich.

Diese 470 € Freibetrag müsste man also von den 1838 € abziehen, dann käme man auf um die 1368 € anrechenbares Einkommen, so wie es im ALG - 2 Bezug beim Jobcenter berechnet würde.

Wenn man nun zu diesen max. 1368 € anrechenbarem Einkommen die max. 2 x 205 € = 410 € Kinderzuschlag addiert, käme man auf max. 1778 € und euer Gesamtbedarf nach dem SGB - ll vom Jobcenter läge bei derzeit min. 1934 €.

Es würden dann also locker um die 156 € bis zur Bedarfsdeckung fehlen und damit hättet ihr dann ohne Wohngeld von min. diesem Betrag keine Chance Kinderzuschlag zu bekommen.

Pedja220 
Beitragsersteller
 21.09.2021, 08:36
@isomatte

Vielen dank für die ganzen Antworten. Hat mir sehr weitergeholfen. Wollte es eigentlich vermeiden Hartz4 zu beantragen, bleibt mir aber Anscheind nichts anderes übrig.

Anderster würde es denke ich aussehen wenn ich neber meinen teilzeit job noch einen minijob hätte

isomatte  21.09.2021, 08:53
@Pedja220

Ja, wenn Du noch einen Minijob hättest und da angenommen auch wie deine Frau 450 € Brutto = Netto verdienen würdest, dann wäre Kinderzuschlag auch ohne Wohngeld möglich und durch das höhere Einkommen dann ggf. auch Wohngeld möglich.

Denn wie gesagt, bis zur Deckung des Bedarfs würden nur um die 156 € pro Monat fehlen !

Deine angenommenen 450 € Brutto für den Nebenjob würden zu deinem Brutto aus dem Hauptjob addiert, somit würdest Du dann auf über 1500 € Brutto kommen, wegen der minderjährigen Kinder könntest Du dann statt 300 € Freibetrag bei min. 1200 € Brutto, dann max. 330 € Freibetrag bei min. 1500 € Brutto absetzen.

Dann käme man auf folgende Rechnung, deine Frau 450 € Brutto = Netto + Du 950 € Netto + 450 € Brutto = Netto = 1850 €, abzüglich 170 € Freibetrag für die Frau + 330 € Freibetrag Du, käme man auf 500 € Freibetrag und max. 1350 € anrechenbares Erwerbseinkommen.

Zu diesen 1350 € käme das Kindergeld von 2 x 219 € = 438 € = gesamt um die 1788 € im Monat.

Dann würden bis zur Deckung eures Bedarfs von min. 1934 € nur noch um die 146 € pro Monat fehlen.

Wenn es dann noch 2 x 205 € = 410 € Kinderzuschlag geben würde, dann wäre der Bedarf auch ohne Wohngeld gedeckt und ein Anspruch möglich.

Bitteschön

Pedja220 
Beitragsersteller
 30.09.2021, 19:09
@isomatte

Hallo ich nochmal. Habe den Arbeitsvertrag bekommen, 30 Stundenwoche und 1700 Euro brutto, das sind 1258 netto

isomatte  30.09.2021, 19:45
@Pedja220

Glückwunsch !

Dann kannst Du ja selber einmal rechnen.

Zuerst nimmst Du eure 540 Euro Warmmiete, dazu derzeit 2x 401 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt für euch beide und 283 Euro und 309 Euro Regelbedarf für die Kinder.

So würde euer Bedarf vom Jobcenter ohne Einkommen bei min.um die 1934 Euro liegen, wenn ich mich nicht verrechnet habe.

Deine Frau kann bei 450 Euro Brutto einen Freibetrag von 170 Euro geltend machen, es würden dann max.um die 280 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen bleiben.

Du kannst bei min.1500 Euro Brutto derzeit max. 330 Euro Freibetrag von den etwa 1260 Euro Netto abziehen.

Bei dir würden dann angenommen noch um die 930 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen bleiben.

Mit den 280 Euro von deiner Frau, deinen 930 Euro und 438 Euro Kindergeld käme man auf etwa 1648 Euro gesamtes anrechenbares Einkommen.

Bei einem Bedarf von 1934 Euro würde ein ungedeckter Bedarf von um die 286 Euro bleiben.

Kinderzuschlag wären derzeit max. 2 x 205 Euro = 410 Euro möglich.

Könnte dann also auch ohne Wohngeld klappen.

Aber warum freiwillig auf evtl.zustehende Leistungen verzichten ?

Pedja220 
Beitragsersteller
 30.09.2021, 21:14
@isomatte

Ja stimmt, danke dir für die antwort. Bist eine sehr grosse Hilfe. Danke nochmal

Pedja220 
Beitragsersteller
 13.10.2021, 19:11
@isomatte

Bin endlich dazu gekommen den antrag auszufüllen.

Hätte da noch 2 letzte Fragen.

Ist es egal ob meine Frau den Antrag ausgefüllt hat oder muss ich das machen, weil ich mehr verdiene?

Hab noch gelesen das die die Kontoauszüge der letzten 3 Monate brauchen, denke mal um zu schauen wegen dem Gehalt, meine Frau hat aber bis jetzt nur 1 mal 450 Euro bekommen da die letzten Monat angefangen hat und ich habe am 1 Oktober 2021 angefangen in teilzeit zu arbeiten, vorher war ich in vollzeit in der gleichen Firma

isomatte  13.10.2021, 21:02
@Pedja220

Gibst Du im Internet einmal ein, welche Unterlagen werden für das Wohngeld benötigt, da kannst Du alles genau nachlesen.

Im Grunde genommen wäre dann Euer monatliches Einkommen zu gring um Anspruch auf Wohngeld zu generieren. Dazu bedarf es Einkommen welches mindestens 80 % des Bedarfes nach SGB II deckt :

Bei Euch wäre der Bedarf .... 2 * 90 % des Eckregelsatzes ( 446 Euro ) = 802 Euro + der Regelsatz für 2 Kinder .... welcher je nach Alter 283 / 309 bzw. 373 Euro betragen würde. ...... zuzüglich Eurer Miete = ????

Von 2 Kindern unter 6 Jahren ausgehend also mindestens 1526 Euro welche aus Eurem Basiseinkommen ( im Prinzip ) nicht gedeckt wären. Rechnerisch wird zwar das Kindergeld nicht berücksichtigt - man darf es aber zur Deckung der 80 % angeben .......

https://www.hartziv.org/regelbedarf.html

Es gibt noch die Möglichkeit des Kinderzuschlags :

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

Pedja220 
Beitragsersteller
 20.09.2021, 08:50

Also bedeutet es ich hätte keinen Anspruch? Würde ungern noch Hartz4 beantragen

Pedja220 
Beitragsersteller
 20.09.2021, 09:13
@wilees

Ah jetzt habe ich es kapiert. Dankeschön

Versuchen zu bekommen, ist doch komplett geschenkt, also hin zum Rathaus mit dem Antrag, noch diesen Monat.

Nichts verschenken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja hast Anspruch