Reicht eine Negativbescheinigung vom Jobcenter für ALG 2 um rückwirkend Wohngeld zu bekommen für den Monat in dem die Negativbescheinigung ausgestellt wurde?
Habe am 30.05. eine Negativbescheinigung bekommen vom Jobcenter. Daher habe ich keinen Antrag auf ALG 2 gestellt, da ich sowiso keinen Anspruch hätte. Jetzt bin ich heute bei der Wohngeldstelle der Stadt gewesen und die meinten das sie einen Ablehnungsbescheid vom Jobcenter bräuchten um rückwirkend für den Mai Wohngeld zahlen zu können. Stimmt das, oder müsste eine Negativbescheinigung nicht auch ausreichen? Da eine Negativbescheinigung soviel aussagt wie wenn ich einen Antrag auf ALG 2 stelle, dieser mit ziemlicher Sicherheit abgelehnt wird.
2 Antworten
Ich weiß zwar nicht wie diese Negativbescheinigung aussieht und wie man geprüft hat ob ein Anspruch besteht oder nicht,aber bei einem Ablehnungsbescheid ist das möglich,der ist notwendig weil da richtig geprüft wird ob ein Anspruch besteht oder nicht und nur ein Ablehnungsbescheid wird dann auch von der Wohngeldbehörde akzeptiert !
Ja, das stimmt. Der Bewilligungszeitraum beginnt frühestens am Ersten des Monats der Antragstellung. Es sei denn, du hast eine andere Sozialleistung beantragt und diese wurde abgelehnt oder muss zurückgezahlt werden (§ 28 SGB X).
Da du aber im Jobcenter gar keinen Antrag gestellt hast, handelt es sich in deinem Fall nicht um eine wiederholte Antragstellung.