Berechnet Jobcenter eine Steuererklärung?

5 Antworten

Bin sowieso ab November nicht mehr beim Jobcenter 

na dann hoff mal das dass Finanzamt die Steuerrückerstattung erst im November veranlasst.

solltest du diese schon vorher bekommen und du dich im Leistungsbezug vom Jobcenter befinden , wird diese angerechnet.

es kommt bei Arbeitslosengeld 2 nicht darauf an für welchen Zeitraum du etwas bekommst , sondern wann du das Geld bekommst. ( Zuflussprinzip ).

Doch dürfen sie, weil es beim Jobcenter nach dem Zufluss geht, deshalb nennt sich das auch Zuflussprinzip.

Es kommt also nicht darauf an ob etwas aus Zeiten vor der Antragstellung zufließt, sondern nur, ob das im Leistungsbezug bzw.im Monat der Antragstellung passiert und dann wäre es erst einmal Einkommen und kein Vermögen.

Und Einkommen wird dann entsprechend der Verordnungen auf den Bedarf angerechnet.

Fließt einem nun Einkommen im Leistungsbezug zu, auch wenn es wie in eurem Fall dann einmaliges Einkommen wäre, dann wird es im Regelfall im Monat des Zuflusses auf euren Bedarf angerechnet.

Ist das anrechenbare Einkommen höher als euer Bedarf und würde bei einmaliger Anrechnung der Leistungsanspruch entfallen, dann muss es zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt angerechnet werden.

Wird dann nicht schon auf anderes Einkommen Freibeträge berücksichtigt, dann können min.pro Monat der Anrechnung 30 Euro Versicherungspauschale geltend gemacht werden.

Wenn ihr also 1300 Euro Steuererstattung bekommt, keine Freibeträge berücksichtigt werden, dann blieben im Monat des Zuflusses max. 1270 Euro anrechenbares Einkommen übrig.

Würdet ihr weniger als diese 1270 Euro vom Jobcenter bekommen, dann müsste es auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt angerechnet werden.

So würden dann min.180 Euro an Versicherungspauschale bleiben und max.1120 Euro die auf 6 Monate verteilt würden und mindernd auf die 6 Monate angerechnet würden.

Eine Steuerrückzahlung wird bei Hartz-4-Bezug komplett auf die Leistungen angerechnet und vermindert damit den Anspruch des Leistungsempfängers. Grundsätzlich gilt die Erstattung nicht als Vermögen, sondern als einmalige Einnahme und wird damit wie Einkommen gemäß § 11 SGB II behandelt.

Würde durch die Steuerrückzahlung der Anspruch auf ALG-2-Leistungen komplett entfallen, wird das Geld in der Regel auf mehrere Monate aufgeteilt und jeweils nur eine Teilsumme angerechnet.

Woher ich das weiß:Recherche
Jennytech22 
Beitragsersteller
 29.08.2021, 17:31

Wollen die nicht Geld bekommen in der Zeit wo wir von den Leistungen bekommen haben?

isomatte  29.08.2021, 23:00
@Jennytech22

Nein, dass wäre nur dann der Fall, wenn Leistungen zu Unrecht bezogen wurden.

Das wäre bei eurer Steuererstattung ja nicht der Fall, weil euch diese ja erst ausgezahlt wird und erst dann als einmaliges Einkommen auf den Bedarf angerechnet wird.

Falls die Steuererstattung zu einem Zeitpunkt eingeht, an dem noch ALG 2 - Leistungen bezogen werden, wird die Erstattung leider vollständig angerechnet.

Eventuell wird sie auf 6 Monate aufgeteilt, so daß das Jobcenter ein halbes Jahr lang mtl. weniger Geld zahlen würde.

Bin sowieso ab November nicht mehr beim Jobcenter .

Und da tauchen deine Probleme schon auf, Steuererklährung machen, im Hartz 4 bezug, gilt auch rückwirkend als Einkommen !

Jennytech22 
Beitragsersteller
 29.08.2021, 17:54

Waren aber nur ein halbes Jahr beim Jobcenter also 2020 also ab Juli oder August erst.

schoschi06  29.08.2021, 18:05
@Jennytech22

Der Zugang der Erstattung zählt bei Hartz, sollte der Eingang der Steuer nach dem 1.10. 2021 erfolgen zählt es wohl nicht mehr !

Richi008  29.08.2021, 18:07
@schoschi06

Wenn das Geld im Monat 10/2021 auf‘s konto eingeht , zählt das noch da der Fragesteller ja sagt das dieser erst ab 11/2021 aus dem Leistungsbezug aussteigt,

schoschi06  29.08.2021, 18:14
@Richi008

Da Jc. im vorraus bezahlt wird es wohl 12/2021 sein !

Richi008  29.08.2021, 18:19
@schoschi06

Ich verstehe es so das der FS letztmalig am 30.09.2021 Geld vom Jobcenter für 10/2021 bekommt und ab 11/21 nicht mehr beim Jobcenter sein wird.

ist aber auch eigentlich egal , da das Finanzamt keine 2 Monate brauchen wird um die Erstattung anzuweisen.

schoschi06  29.08.2021, 18:38
@Richi008

Es gilt das Zuflussprinzieb, leider auch für schriftliche Erstattungen die erst wochen später nach Erstellung ausgezahlt werden, das Datum des Bescheides ist ausschlaggebend ! Ich kann leider nichts dafür ! :)

isomatte  29.08.2021, 23:04
@schoschi06

Das ist nicht korrekt !

Es gilt das Zuflussprinzip, dass ist korrekt, aber nicht wann man etwas schriftliches bekommt, sondern wann in diesem Fall die Steuererstattung auf dem Konto eingeht.