Familienversicherung hat sich aufgelöst nun muss ich 1800€ Für 2 1/2 Monate zahlen (Details) Hilfe, was kann ich tun?
Mein Vater (Mutter verstorben) hat Deutschland (die EU) verlassen lebt seit Anfang April in Marokko . Da er sich nicht bei der AOK NordWest gemeldet hat wurde die Familienversicherung gestoppt. Nun steh ich da frisch mit Abitur (20Jahre alt ) möchte studieren und durch Zufall erfahre ich von der AOK dass ich vom 18.04-30.06.16 eine Versicherungslücke habe. Meine Versicherung bat mich darum zu checken ob jobcenter oder ähnliches den Beitrag übernimmt .Zu diesem Zeitpunkt war ich Schüler und bekam schülerbafög + Zuschüsse vom jobcenter für meine Wohnung . Das Jobcenter hat schon damals ausdrücklich gesagt (Bescheid), dass keine KV und PV gezahlt wird. Das Bafögamt hätte zu diesem Zeitpunkt bezahlt jedoch wusste ich nichts davon dass ich nicht mehr familienversichert bin . Nun sagt das Bafög Amt : ne zahlen wir nicht der bewilligungszeitraum ist vorbei . Nochmal zur Info : ich hatte zu diesem Zeitpunkt keinen kontakt zu meine Vater bzw. wurde von niemandem informiert über den Status meiner Versicherung . Nun habe ich den Brief hier liegen, dass ich zahlen muss für diese 2 1/2 Monate und das in 14 Tagen . Ich werde erstmal zu meiner Versicherung gehen und denen sagen dass ich Schüler war damit der Beitrag gedrückt wird . Desweiteren werde ich zum öffentlichen rechtschutz gehen und dort um ein Gespräch mit einem Anwalt beten . Wie sehen meine Chancen da aus kennt sich jemand aus ? Vielen Dank im Voraus .
4 Antworten
dann soll der vater aus nordafrika die kosten übernehmen!
die eltern sind in der pflicht für ihre kinder bis zum abschluß der ersten ausbildung .
Welch grandioser Tipp. Wie zwingt man denn den Vater praktisch?
der Betrag den du nennst, lässt darauf schließen, dass die Kasse den Höchstbetrag fordert. diesen darf sie aber erst fordern, wenn der Versicherte auf zig Anschreiben und Anfragen der Krankenkasse nicht reagiert.
um als Schüler zu einem günstigeren Beitrag versichert werden zu können, musst du der Kasse eine Schulbescheinigung einreichen. außerdem musst du den notwendigen Einkommensfragebogen ausfüllen. von irgendetwas musst du ja deinen Lebensunterhalt bestreiten bzw. bestritten haben.
erkläre deiner Kasse die Situation mit deinem Vater. bitte um Korrektur der Beitragsbescheide und gleichzeitig um Ratenzahlung. dann musst du den dann errechneten Beitrag nicht komplett auf einmal zahlen. allerdings sollte die Ratenhöhe nicht zu niedrig sein. die Kasse müssen nicht auf Ratenzahlungen eingehen, tun es aber aus Kulanz.
Beiträge verjähren übrigens erst nach 4 Jahren. die Forderung an sich ist also rechtens.
einen Rechtsanwalt einzuschalten wird dir nichts bringen, da die Kasse zumindest was die Beitragserhebung angeht im Recht ist. was die Höhe der Forderung angeht, solltest du erstmal selbst versuchen zu klären. erst wenn sich die Kasse quer stellt und von ihren 1800 Euro nicht abrückt, dann solltest du dir Rechtsbeistand holen.
kümmere dich aber gleich morgen darum. die Kassen sind sehr schnell was die Eintreibung von Forderungen angeht. außerdem droht dir ein Leistungsausschluss.
ich gehe davon aus, dass die AOK zunächst versucht hat die Versicherung deines Vaters zu klären. das geht nicht von heute auf morgen. wenn er sich nicht rührt, dann wurde wahrscheinlich eine Amtshilfeanfrage beim Einwohnermeldeamt gestartet, die dann die Info ergeben hat, dass er das Land verlassen hat.
die bürokratischen Mühlen in Deutschland mahlen langsam. solch eine Info bekommt man nicht eben mal per Telefon. das kann schonmal 2 Monate oder länger dauern.
erst als die Kasse dann die Info hatte, ist man an dich herangetreten. Zeitlich kommt das durchaus hin. sie haben dich informiert, sobald sie Kenntnis davon erlangt haben, dass dein Vater im Ausland war.
da kannst du der Kasse keine Schuld geben. hier hat vielmehr dein Vater seine Pflichten gegenüber der Krankenkasse nicht eingehalten. und du als volljähriges Mitglied bist da auch nicht ganz außen vor.
Du bist in diesem Zeitraum freiwillig gesetzlich versichert und die Krankenkasse fordert den Maximalbeitrag. Teile denen mit, dass du kein Einkommen hattest, dann wird der Beitrag auf rund 170€ im Monat reduziert. Das muss dann irgendwie bezahlt werden...frag vielleicht nochmal beim Amt nach.
In dieser Zeit hatte sie Anrecht auf rine studentischr Krankenversicherung und diese ist nochmals günstiger
Warst du in dem Zeitraum, der dir jetzt nachberechnet wird beim Arzt oder hast Leistungen in Anspruch genommen? Denn nach meinem (laienhaften) Wissen MUSS man nicht krankenversichert sein. Und in meinen Augen, wenn sich eine Vertragsgrundlage ändert, muss mit dem neuen Vertragsnehmer ein Vertrag geschlossen werden. Und nicht einfach rückwirkend. Natürlich wollen die Geld- und zwar so viel wie möglich. Aber ich würde sagen: informiere dich GENAU!
Die Krankenversicherungspflicht gilt seit 2009. Meine Beispiele im Kopf sind von davor...
Ok. Ich lieg falsch. Man muss versichert sein und auch rückwirkend zahlen. Sorry.
Vielen Dank
Das war mir klar . Mir geht es eher darum dass ich nicht informiert wurde. Hätte man mir in diesem Zeitpunkt bescjeid gesagt hätte das Bafög Amt bezahlt .
Deshalb denke ich dass ich vielleicht eine Chance habe.