kann Umschulung vom Jobcenter abgebrochen werden wenn wir kein Alg2 mehr bekommen?
Hallo,
habe letzten Oktober eine Umschulung angefangen. Der Bildungsgutschein ist vom Jobcenter da ich zwar Alg1 bekomme aber aufstockend auch noch Alg2 mit 325.-Euro´bekomme und so das Jobcenter und nicht merh die Arbeitsagentur zuständig waren. Nun habe ich vor 1 1/2 Wochen den Aufhebungsbescheid von Alg2 bekommen zum April, wir sollen Lastenzuschuss (Wohngeld) und Kinderzuschlag beantragen. Bingo KiZu ist schon mit 280 euro, also fallen wir beim Jobcenter raus. Was ist denn nun mit der laufenden Umschulung?? Das Jobcenter weiss es noch nicht genau. jetzt habe ich in der Eingliederungsvereinbarung die zur Umschulung geschlossen wurde einen Passus gelesen den ich komisch finde...........da steht................**Diese eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit, solange sie hilfebedürftig sind. Entfällt Ihre Hilfebedürftigkeit sind weder Sie noch der Träger der Grundsicherung an die aufgeführten Rechte und Pflichten weiter gebunden. Wird im Einzelfall von diesem Grundsatz abgewichen, so wird dies oben unter Leistungen des Grundsicherungsträgers gesondert vereinbart.*......................................... was soll das heissen, können die nun wirklich verlangen das ich nun abbreche?? wäre es nicht einfacher wenn die Arbeitsagentur die Maßnahme übernimmt? vielen dank schonmal für eure antworten
4 Antworten
Abbrechen muss man nicht unbedingt, selbst zahlen auch nicht unbedingt, es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, schreibt das SGB II in § 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit:
"(1) Entfällt die Hilfebedürftigkeit der oder des Erwerbsfähigen während einer Maßnahme zur Eingliederung, kann sie weiter gefördert werden, wenn dies wirtschaftlich erscheint und die oder der Erwerbsfähige die Maßnahme voraussichtlich erfolgreich abschließen wird. Die Förderung soll als Darlehen erbracht werden."
Wenig "wirtschaftlich erscheint" es sicher, wenn einer groß im Lotto gewonnen hat und erst zwei Wochen einer Weiterbildung hinter sich hat - wo er häufig fehlte und bislang nur miese Noten hatte ...
Das mit dem Darlehen sollte man nicht so eng sehen - das muss nicht immer zurückgefordert werden. Und schon gar nicht sofort und am Stück.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wie schon in der anderen Frage empfohlen, holt Euch einen Beratungshilfeschein.
Ein Anwalt kennt sich damit aus, hier sind sehr viele Laien.
So weit wie ich es rauslese ist Momentan durch den Wegfall der Hilfebedürftigkeit ,die frage für dich ist nun: Wer ist nun für die weiteren Kosten der Umschulung zuständig? Nun ist es wohl so das du selbst und auch das Amt nicht mehr an die Wiedereingliederungsmaßnahme gebunden bist.So wie ich es kenne werden die Kosten für die Umschulungmeistens im Vorraus bezahlt. Das Amt verlangt nun aber nicht gleich das du mit der Umschulung abbrechen musst.Es ist dir sozusagen freigestellt dies zu tun. Unter Umständen wirst du dann aber für eventuelle Weitere Kosten selbst aufkommen müssen.Es wäre aber "Irrsinn" das du die Umschulung abbrichst auch kann dir dies das Amt nicht nahelegen. Diesbezüglich müsstest du aber mal mit dem Maßnahmeträger der Umschulung (Berufsschule, IHK etc.) Rücksprache führen. MFG Rudi
rudolfweiher eine Frage an dich: http://www.gutefrage.net/frage/kann-umschulung-vom-jobcenter-abgebrochen-werden-wenn-wir-kein-alg2-mehr-bekommen
Hallo Rudi, danke erstmal für deine antwort. ja du hast recht es geht mir um die frage wer denn nun zuständig wäre für die weiterführung der Umschulung. Ich habe mir die letzen Monate auf gut deutsch den A....... aufgerissen dafür und nun kann das ja nicht alles hinfällig sein. Aus meiner Sicht wäre es am einfachsten wenn die restliche Hälfte der Umschulung einfach das Arbeitsamt übernimmt. das ist ja nun wieder für mich zuständig.
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