Darf jobcenter uns zwingen wohngeld zu beantragen ?

6 Antworten

Unter den Voraussetzungen des § 12 a SGB II dürfen sie das.

Das heißt, wenn das Jobcenter zu der Überzeugung gelangt ist, dass eure gesamte BG durch die Gewährung von Wohngeld für mindestens 3 Monate aus dem Leistungsbezug SGB II ausscheiden würde, dürfen sie euch auffordern, Wohngeld zu beantragen. Falls ihr das nicht macht, könnt ihr seitens des Jobcenters mit einer Versagung der Leistungen rechnen.

Was ich nicht verstehe, warum wollt ihr weder die eine noch die andere Leistung? Wenn man Ansprüche hat, sollte man die auch geltend machen. Warum auf etwas verzichten, was euch zusteht?

MarkusAMR 
Beitragsersteller
 21.07.2017, 06:19

Wir möchten einfach nicht mehr von dem ämtern abhängig sein , wir wollen unsere ruhe von denen , und laut jobcenter verdiene ich jetzt zu viel , die haben auch gesagt wir bekommen ab dem 1.8 kein ALG 2 mehr  daherr verstehe ich nicht warum die uns trotdem mit einer Sperre drohen, das kann ja dann jobcenter eigentlich egal sein denke ich mir

TreudoofeTomate  21.07.2017, 07:58
@MarkusAMR

Stimmt, aber dann kann dir die Drohung doch auch egal sein. Du willst ja ohnehin nichts von ihnen. 

Meldet Euch einfach ab vom JC.

Etwa so:

Ab 1. 9. melden wir uns wegen Nichtbedürftigkeit ab.

Zwingen kann Euch niemend zu irgendetwas.

nö die zwingen euch nicht. sie fordern euch auf und wenn ihr der mitwirkung nicht nachkommt, werden die leistungen vom jobcenter gestrichen. wenn ihr garnix beziehen möchtet, geht hin und unterzeichnet eine verzichtserklärung auf leistungen und schon seit ihr raus.

MarkusAMR 
Beitragsersteller
 20.07.2017, 12:01

Ok danke

Wenn du dich abmeldest beim JC ist doch alles ok.

Wenn ihr keine Leistungen vom Jobcenter wollt, ist die Sache erledigt. Dann können die euch auch zu nichts zwingen. Und so ist das Schreben auch sicher nicht  gemeint. 

Man teilt euchmit, dass bei euerem Einkommen Wohngeld in Frage kommt. Das steht jedem Bürger zu, der die Voraussetzungen erfüllt und ihr seid dumm, wenn ihr es nicht beantragt. Wohngeld hat nichts mit ALG2 zu tun. Wohngeld ist eine Leistung der Kommunen.