Vom Jobcenter abmelden ohne Job?
Beispiel: Man hat den richtigen Job noch nicht gefunden aber man will sich vom Jobcenter abmelden und nicht mehr von ALG II leben, da das Jobcenter in dem Fall auch nicht bei der Job Suche helfen kann & einen daher nicht in Ruhe laesst. Was waeren die Folgen? Treten Wohnkosten fuer mich auf wenn man z. B. bei jemandem lebt & diese Person/en von ALG II leben? Oder zahlt das Amt in dem Fall fuer die gesamte Wohnung? Was waere mit der Krankenversicherung? Ohne Job oder mit wenig Privat Geld waere man ja bis man wieder einen Job hat nicht in der Lage die Krankenversicherung zu zahlen. Ist man dann einfach temporaer nicht krankenversichert oder wie laeuft das alles?
11 Antworten
Kann man machen, wenn man genug Ersparnisse hat - niemand ist gezwungen, von ALG II zu leben.
Das mit der Wohnung ist auch eher kein Problem (wenn man irgendwo unterkommt, und jemand so nett ist, einen bei sich wohnen zu lassen).
Problem: In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Du musst zu jeder Zeit krankenversichert sein.
Wenn das Amt die KV-Beiträge nicht mehr zahlt, musst du sie selber zahlen. Niemanden interessiert, ob du knapp bei Kasse bist oder kein Einkommen hast. Du musst krankenversichert sein.
Zahlst du die KV-Beiträge nicht, häufen sich Schulden an. Mit allen bekannten Konsequenzen. Irgendjemand muss die Beiträge zahlen.
Daher ist es - leider - oft der einfachere Weg, weiter von ALG II zu leben, wenn man keine Ersparnisse hat.
Natürlich kannst du dich aus dem Bezug abmelden.
ABER: Du erhältst NIX mehr. Deine Krankenversicherung musst du dann selober zahlen. Nach § 5 Nr 13 bist du als sonstige Person pflichtversichert und das kommt auf einiges im Monat an zu zahlenden beiträgen.
WENN du bei jemandem wohnst, der selber im Bezug ist, dann unterstellt das JC euch mindestens eine Wohngemeinschaft, wenn nicht sogar eine Bedarfsgemeionschaft... und schon hast du die weider an der Backe. Nur dass dannd er andere, bei dem du wohnst, dann mit dem JC zu kämpfgen hätte, weil die natürlich alles kürzen was nur geht!
Ja das JC ist extrem lästig, wenn es um Vermittlungsversuche geht.
Ich habe damals folgende Taktik angewandt: Ich habe mir um Umkreis von 40 Km um meinen Wohnort ALLE Zeitarbeitsfirmen rausgesucht. Jede Woche am Sonntag habe ich dann 5-6 davon online mit eienr Bewerbung "beglückt". Und ja, das waren "richtige" Bewerbungen, mit Mappe etc...in PDF-Version. Screenshots der Bewerbungen gemacht (Liste fürs JC). Dann kamen zwangsläufig die Einladungen. Damit dann zum JC gefahren, die Fahrtkosten VORHER beantragt, Fahrkarten gekauft, hingefahren...usw.
So kam ich auf 20 Bewerbugnen im Monat, bei etwa 200 Firmen im Umkreis war ich 1/2 Jahr "beschäftigt". Und das JC bekam meine Unterlagen nicht vom Tisch... so nach 5 Monaten bekam ich dann den Hinweis, dass die für mich verfügbaren Budgetkosten (Bewerrbungskosten) ausgeschöpft seien....SCHRIFTLICH.
Ich dann hin und ganz trocken zu Protokoll gegeben: Da ich die Kosten nicht vorlegen kan, mü+sse ich dann eben leider leider die (in EGV festgelegten) Bewerbugnsbemühugnen erst einmal einstelln...
Und schon hatte ich den restd es Jahres Ruhe vor den Kaspern.
BTW: Ich habe mir selber einen guten Vollzeitjob besorgt und bin seit Jahren nicht mehr vom JC abhängig. Aber deren Unfähigkeit, effektiv zu helfen statt nur zu fordern und zu verwalten, hab ich noch gut im Gedächtnis.
Das Spiel mit Listen und Belegen geht nämlich auch andersrum....wenn man JEDE Bewerbung und JEDE Bewerbungsfahrt EINZELN beantragt! Die SB hat nur noch geflucht...
Wahrscheinlich dürfen sich die Mitbewohner eine Untermiete anrechnen lassen. Krankenversichern muss man sich dann selber. Dazu ist man verpflichtet.
Hast du keinen Bock auf die vertraglich vereinbarten Pflichten dem JC gegenüber und meldest dich ab gibt kein Geld mehr. Lese dazu die AGB deines Vertrages! Geringverdiener können über das JC aufstocken.
Die Beiträge zur Krankenversicherung zahlst du dann selber.
Ohne Job oder mit wenig Privat Geld waere man ja bis man wieder einen Job hat nicht in der Lage die Krankenversicherung zu zahlen.
Wie willst du dem JC beweisen das du dich tatsächlich um Arbeit bemühst? Das JC ist als Übergangslösung gedacht, deine Idee lässt eine ganz andere Vermutung aufkommen.
Keine Chance - und das ist auch richtig so.
Solange du in der Wohnung wohnst und gemeldet bist, würde dein Anteil der Warmmiete entfallen, da musst du dann sehen wie du diesen zahlen kannst.
Besteht nicht die Möglichkeit über die Eltern in der Familienversicherung mitversichert zu werden, dann laufen jeden Monat bei der KV - Schulden auf, deinen Beitrag müsstest du dann selber zahlen, dieser liegt dann monatlich min.bei um die 180 €.