Nehmen wir einmal folgendes an: Ich bekomme ein reizendes Jobangebot aus der Schweiz, verlege meinen Hauptwohnsitz dort hin und lasse dann ja auch meinen PKW dort zu. Nun komme ich mit diesem hin und wieder nach Deutschland, um Verwandte zu besuchen, einzukaufen oder die unbeschränkten Autobahnen auszunutzen. Allerdings ist dieser PKW durch Modifikationen der Abgasanlage (keine Kats, keine Mittelschalldämpfer;..) erheblich zu laut, ansonsten aber ohne jeden Mangel.
Was geschieht nun wenn ich auf deutschem Boden in eine Kontrolle gerate und die Beamten feststellen dass der Wagen zu laut ist? Kann mehr kommen als eine Geldstrafe? Werden eventuell die Schweizer Behörden darüber informiert oder ist das in diesem Fall unerheblich?
Worauf ich hinaus will ist: ich bin mir über die Konsequenzen bewusst, wenn ich in diesem Szenario ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug hätte (also Erlöschen der Betriebserlaubnis, eventuelles Sicherstellen des Fahrzeugs, Vorwurf der Steuerhinterziehung,...) Wie sieht das jetzt jedoch mit einem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug aus? Steuerhinterziehung ist ja auf jeden Fall vom Tisch, das Erlöschen der Betriebserlaubnis eigentlich auch, das wäre ja Sache der Schweizer Behörden, eine Sicherstellung würde folglich auch keinen Sinn machen, oder sehe ich das falsch?
Was kann also schlußendlich passieren? Bußgeld wegen Lärmbelästigung oder kann sogar die Weiterfahrt auf deutschem Boden untersagt werden? Und was würde im Wiederholungsfall passieren?
Wenn es wirklich nur ein Bußgeld nach sich zieht, wäre das ja eine super Möglichkeit ein zu lautes KFZ auf den guten deutschen Straßen zu bewegen, man bräuchte nur ab und zu etwas Kleingeld.