Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde steht das da drin
Hallo ich habe eine wichtige Frage für einen Mister X ;) Bei Mister X wurde eine Geldstrafe von 1200 € im Jahre 2013 verhängt. Die Sorge besteht jetzt darin, Mister X kann zur Bundeswehr nach allen bestandenen Tests und muss jetzt ein Führungszeugnis für Behörden nachreichen bzw. beantragen. Steht die Geldstrafe in dem Zeugnis ? Oder mach ich mir jetzt umsonst den Kopf verrückt das ich dann von der Bundeswehr abgelehnt werde ?!
Danke euch für eure Hilfe im vorraus.
6 Antworten
Wichtig ist hier zu wissen, zu wie viel Tagessätzen dein Freund verurteilt worden ist. Zwar werden Verurteilungen unter 90 Tagen nicht im Führungszeugnis erwähnt, tauchen jedoch bei einer Sicherheitsüberprüfung auf. Hier ist also auch noch wichtig zu wissen, für welche Verwendung sich dein Freund beworben hat.
Zwar werden Verurteilungen unter 90 Tagen nicht im Führungszeugnis erwähnt
Dies gilt nur wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist
trotzdem, DH
Schließlich können in einem Behördenführungszeugnis auch Erstverurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten enthalten sein, wenn die durch die Verurteilung geahndete Tat in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung begangen wurde und das Führungszeugnis für die in § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung bezeichneten Entscheidungen bestimmt ist.
Die Tat wurde nicht Gewerblich ausgeübt , also fällt das also flach ?
Ich glaube Mister X wird ganz einfach am Montag sich mal einen Einblick verschaffen müssen und das Zeugnis dann erstmal vernichten lassen bzw. dann weiterleiten zur BW wenn nichts eingetragen ist. o_0
und das Führungszeugnis für die in § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung bezeichneten Entscheidungen bestimmt ist.
Das trifft ja hier nicht zu.
Eine -einzelne- Strafe unter 91 TS steht nicht im FZ (in diesem Fall)
Danke Dir ;)
Bei jedem Amtsgericht kann man auch telefonisch eine unverbindliche Rechtsauskunft bekommen. Probier es doch dort mal, das ist auf jeden Fall dann eine sichere Auskunft.
Bei jedem Amtsgericht kann man auch telefonisch eine unverbindliche Rechtsauskunft bekommen.
schon mal was von Datenschutz gehört??
deine Antwort ist aber so was von falsch, Junge Junge
Darüber hinaus ist es in Deutschland ja üblich und gesetzeskonform, unentgeltlich Rechtsdienstleistungen zu bekommen... KOPFSCHÜTTEL
Manchmal besser einfach gar nichts schreiben, wenn man keine Ahnung hat.
Manchmal besser einfach gar nichts schreiben, wenn man keine Ahnung hat.
so isses, DH
Habe andere Erfahrungen mit dem Amtsgericht gemacht. Soviel Ahnung wie ihr zwei Supergescheiten hab ich allemal!
Telefonisch klingt schon mal gut , werde ich Montag mal in Anspruch nehmen. Danke dir.
Wenn es die einzige Strafe war, die gegen Mister X verhängt wurde, steht diese nicht im Führungszeugnis, wenn 90 Tagessätze nicht überschritten wurden.
Das hilft ihm aber wenig, da er bei einer Bewerbung bei der Bundeswehr nicht gerichtlich bestraft sein darf. Auch wenn die Strafe nicht im Führungszeugnis stehen sollte, ist er gerichtlich bestraft und erfüllt die Voraussetzung nicht.
Nun fragt sich aber mister x, wenn es weder im führnungszeugnis für behörden noch im führnungszeugnis eingetragen ist , woher soll dann die bundeswehr das mitbekommen ?
ggf. durch Einsichtnahme ins BZR nach § 41 BZRG...
Richtig, jedoch wird dort nur Einsicht genommen wenn man eine andere Laufbahn als Mannschafter einschlägt. Stand so im Bewerberbogen. Als Mannschafter ist nur das Zeugnis für Behörden vorzulegen. Also muss Mister X erstmal einen Einblick machen und dann gucken ob da was drinsteht.
Also muss Mister X erstmal einen Einblick machen und dann gucken ob da was drinsteht.
Wenn er mehr als ein mal verurteilt wurde, steht es auf jeden Fall drinnen. Wenn er also so oft verurteilt wurde, dass er die Strafen nicht mehr auswendig weiß und erst mal Einblick benötigt, war es das also.
WEniger interessant als die1.200,- Als Summe, wäre die Anzahl der Tagessätze. unter 100 Tagessätzen tauchen nicht auf.
tagessätze liegen bei 60 . Jedoch ist der Auszug beim bundeszentralregister nicht das gleich wie ein führungszeugnis für behörden. Darin besteht ja glaube ich ein Unterschied. Bei der Mannschaftslaufbahn wird keine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt , da hat Mister X sich schon Informiert. ;) es geht ja um das Behördliche FZ
Vie glauben der Auszug aus dem Bundeszentralregister alles ist. Es heist "Auszug"
Alles steht im polizeilichem Führungszeugnis, was aber nur wenige außer Behörden zu sehen bekommen. Besondere Vorstrafen werden auch der Führerscheinstelle mitgeteilt, z. Drogen.
Mit freundl. Gruß
Bley 1914
erstens sind es 90TS und zweitens lese hier:
Es ist ein verbreiteter Irrglaube, im Bundeszentralregister würden Strafen erst bei einem Urteil mit mehr als 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe eingetragen.
soweit ich weis steht im führungszeugniss erst was ab 3 monaten kanst (auf bewährung) :)
Das klingt ja schon mal gut ;)
Ist aber so pauschal nicht richtig.
Für die Mannschaften, hier wird nur verlangt das Zeugnis für Behörden vorzulegen, die Tagessätze liegen bei 60. Jedenfalls für den Truppendienst bei den PzGren.