Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde steht das da drin

6 Antworten

Wichtig ist hier zu wissen, zu wie viel Tagessätzen dein Freund verurteilt worden ist. Zwar werden Verurteilungen unter 90 Tagen nicht im Führungszeugnis erwähnt, tauchen jedoch bei einer Sicherheitsüberprüfung auf. Hier ist also auch noch wichtig zu wissen, für welche Verwendung sich dein Freund beworben hat.

ginatilan  16.08.2014, 18:12

Zwar werden Verurteilungen unter 90 Tagen nicht im Führungszeugnis erwähnt

Dies gilt nur wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist

trotzdem, DH

Ichbinblub 
Beitragsersteller
 17.08.2014, 10:51

Für die Mannschaften, hier wird nur verlangt das Zeugnis für Behörden vorzulegen, die Tagessätze liegen bei 60. Jedenfalls für den Truppendienst bei den PzGren.

Ichbinblub 
Beitragsersteller
 17.08.2014, 11:03
@Ichbinblub

Schließlich können in einem Behördenführungszeugnis auch Erstverurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten enthalten sein, wenn die durch die Verurteilung geahndete Tat in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung begangen wurde und das Führungszeugnis für die in § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung bezeichneten Entscheidungen bestimmt ist.

Die Tat wurde nicht Gewerblich ausgeübt , also fällt das also flach ?

Ich glaube Mister X wird ganz einfach am Montag sich mal einen Einblick verschaffen müssen und das Zeugnis dann erstmal vernichten lassen bzw. dann weiterleiten zur BW wenn nichts eingetragen ist. o_0

Jurius  17.08.2014, 11:22
@Ichbinblub
und das Führungszeugnis für die in § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung bezeichneten Entscheidungen bestimmt ist.

Das trifft ja hier nicht zu.

Eine -einzelne- Strafe unter 91 TS steht nicht im FZ (in diesem Fall)

Ichbinblub 
Beitragsersteller
 17.08.2014, 11:26
@Jurius

Danke Dir ;)

Bei jedem Amtsgericht kann man auch telefonisch eine unverbindliche Rechtsauskunft bekommen. Probier es doch dort mal, das ist auf jeden Fall dann eine sichere Auskunft.

ginatilan  16.08.2014, 17:41
Bei jedem Amtsgericht kann man auch telefonisch eine unverbindliche Rechtsauskunft bekommen.

schon mal was von Datenschutz gehört??

deine Antwort ist aber so was von falsch, Junge Junge

FischerTaiger  16.08.2014, 18:12
@ginatilan

Darüber hinaus ist es in Deutschland ja üblich und gesetzeskonform, unentgeltlich Rechtsdienstleistungen zu bekommen... KOPFSCHÜTTEL

Manchmal besser einfach gar nichts schreiben, wenn man keine Ahnung hat.

ginatilan  16.08.2014, 18:13
@FischerTaiger
Manchmal besser einfach gar nichts schreiben, wenn man keine Ahnung hat.

so isses, DH

Schmackofax  17.08.2014, 18:44
@ginatilan

Habe andere Erfahrungen mit dem Amtsgericht gemacht. Soviel Ahnung wie ihr zwei Supergescheiten hab ich allemal!

Ichbinblub 
Beitragsersteller
 16.08.2014, 17:09

Telefonisch klingt schon mal gut , werde ich Montag mal in Anspruch nehmen. Danke dir.

Wenn es die einzige Strafe war, die gegen Mister X verhängt wurde, steht diese nicht im Führungszeugnis, wenn 90 Tagessätze nicht überschritten wurden.

Das hilft ihm aber wenig, da er bei einer Bewerbung bei der Bundeswehr nicht gerichtlich bestraft sein darf. Auch wenn die Strafe nicht im Führungszeugnis stehen sollte, ist er gerichtlich bestraft und erfüllt die Voraussetzung nicht.

Ichbinblub 
Beitragsersteller
 17.08.2014, 10:49

Nun fragt sich aber mister x, wenn es weder im führnungszeugnis für behörden noch im führnungszeugnis eingetragen ist , woher soll dann die bundeswehr das mitbekommen ?

Jurius  17.08.2014, 11:24
@Ichbinblub

ggf. durch Einsichtnahme ins BZR nach § 41 BZRG...

Ichbinblub 
Beitragsersteller
 17.08.2014, 11:35
@Jurius

Richtig, jedoch wird dort nur Einsicht genommen wenn man eine andere Laufbahn als Mannschafter einschlägt. Stand so im Bewerberbogen. Als Mannschafter ist nur das Zeugnis für Behörden vorzulegen. Also muss Mister X erstmal einen Einblick machen und dann gucken ob da was drinsteht.

kodi1123  17.08.2014, 21:30
@Ichbinblub
Also muss Mister X erstmal einen Einblick machen und dann gucken ob da was drinsteht.

Wenn er mehr als ein mal verurteilt wurde, steht es auf jeden Fall drinnen. Wenn er also so oft verurteilt wurde, dass er die Strafen nicht mehr auswendig weiß und erst mal Einblick benötigt, war es das also.

WEniger interessant als die1.200,- Als Summe, wäre die Anzahl der Tagessätze. unter 100 Tagessätzen tauchen nicht auf.

Ichbinblub 
Beitragsersteller
 17.08.2014, 10:53

tagessätze liegen bei 60 . Jedoch ist der Auszug beim bundeszentralregister nicht das gleich wie ein führungszeugnis für behörden. Darin besteht ja glaube ich ein Unterschied. Bei der Mannschaftslaufbahn wird keine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt , da hat Mister X sich schon Informiert. ;) es geht ja um das Behördliche FZ

Bley1914  28.01.2017, 12:16
@Ichbinblub

Vie glauben der Auszug aus dem Bundeszentralregister alles ist. Es heist "Auszug"

Alles steht im polizeilichem Führungszeugnis, was aber nur wenige außer Behörden zu sehen bekommen. Besondere Vorstrafen werden auch der Führerscheinstelle mitgeteilt, z. Drogen.

Mit freundl. Gruß

Bley 1914

soweit ich weis steht im führungszeugniss erst was ab 3 monaten kanst (auf bewährung) :)

Ichbinblub 
Beitragsersteller
 16.08.2014, 17:10

Das klingt ja schon mal gut ;)

jurafragen  16.08.2014, 19:47
@Ichbinblub

Ist aber so pauschal nicht richtig.