Warum muss man bei einen abgelaufenen Ausweis ins Gefängnis?
Ich habe soeben erfahren das jemand aus dem familiären Umfeld demnächst eine Haftstrafe absitzen muss, da sein Personalausweis abgelaufen sei. Zudem kommt noch eine Geldstrafe bis zu 3000€ hinzu. Die nächsten Tage werde ich genaue Details ausfragen.
Ich bin geschockt gewesen als mir das erzählt wurde. Dieser Man hatte kein Geld gehabt laut seiner Aussage um den Personalausweis zu bezahlen. Des Weiteren habe er einen gesetzlichen Betreuer vom Amtsgericht. Doch das interessiert der Behörde nicht. Abgelaufen ist der Ausweis Ende Oktober 2017. Während Kinderschänder nur eine Bewährungsstrafe erhalten (keine Haft und Geldstrafe) wovon es zahlreiche Fälle gibt die ich alle mit Quelle aufzählen kann, werden Menschen deren Ausweis abgelaufen ist oder die Schwarz gefahren sind in den Knast gesteckt mit einer hohen Geldstrafe obendrein.
12 Antworten
Guten Tag!
Es ist allgemein so, dass wenn eine Geldstrafe (ein Ticket) nicht beglichen werden kann, der Beschuldigte die Strafe andersweitig absitzen muss! Welche Strafe es jedoch dann an jenem Zeitpunkt ist, entscheidet die Staatsanwaltschaft!
Warum dies aber bei einem Ausweis so ist, kann ich mir nicht erklären! Hatte das Familienmitglied Vorstrafen, oder wurde er gar gesucht?
~ Green
Da stimmt was nicht. Da gibt es nur eine kleine Geldstrafe. Wer weiß, was da noch alles passiert ist.
Nach § 96 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) darf die zuständige Vollstreckungsbehörde die Erzwingungshaft anordnen, wenn
- die Geldbuße oder ein vereinbarter Teilbetrag noch nicht entrichtet wurde,
- der Säumige keine etwaige Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen hat,
- aber in dem Bußgeldbescheid entsprechend belehrt und über die Möglichkeit der Erzwingungshaft aufgeklärt wurde und
- keine anderen Kenntnisse eine Zahlungsunfähigkeit begründen könnten.
Alle vier Punkte müssen erfüllt sein, bevor die Vollstreckungsbehörde die Erzwingungshaft wegen unbezahltem Bußgeld bestimmen darf.
https://www.bussgeldkatalog.org/erzwingungshaft/
da hat der Betreuer wohl gepatzt
Das Bußgeld kann bis zu 3000 € betragen, aber realistisch dürfte es etwa irgendwo zwischen 35 und 100 € liegen.
Erst wenn er das nicht bezahlt, kann irgendwann Erzwingungshaft angeordnet werde, die lediglich wenige Tage dauert (abhängig von der Bußgeldhöhe). Das Geld muss er anschließend trotzdem noch bezahlen, denn die Haft ist keine Strafe, sondern ein Zwangsmittel.
Muss man nicht. Du hast da etwas falsch verstanden.
§ 1 Personalausweisgesetz schreibt vor, dass jeder Deutsche ab Vollendung des 16. Lebensjahr einen Personalausweis besitzen muss.
Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 3.000 € belegt werden.
Zur Erzwingung der Zahlung des Bußgelds kann Zwangshhaft angeordnet werden. Das ist aber keine Haftstrafe.
Falsch! Das Personalausweisgesetz schreibt nicht vor, dass auch nur irgendjemand einen Personalausweis besitzen muss.
§ 1, Absatz 1, schreibt lediglich den Besitz eines gültigen Ausweises vor, nicht den Besitz eines Personalausweises.
Die Ausweispflicht wird nämlich auch mit einem gültigen Pass im Sinne des § 1, Absatz 2, des Passgesetzes erfüllt. Das steht gleich im nächsten Absatz.
Zudem kann die Personalausweisbehörde Personen von der Ausweispflicht befreien. Siehe dritten Absatz.
Er hat weder vorstrafen noch wird er gesucht. Ich habe mir kurzfristig das Bild schicken lassen von dem ersten Schreiben bzw. Mahnung. Dort steht folgendes:
...die Gemäß §32 Personalausweisgesetz mit einer Geldbuße von bis zu dreitausend Euro geahndet werden kann.
...unabhängig vom Ordnungswidrigkeitsverfahren, Zwangsgelder festgesetzt werden können und Ersatzzwangshaft beantragt werden kann