Warum muss man bei einen abgelaufenen Ausweis ins Gefängnis?

12 Antworten

Guten Tag!

Es ist allgemein so, dass wenn eine Geldstrafe (ein Ticket) nicht beglichen werden kann, der Beschuldigte die Strafe andersweitig absitzen muss! Welche Strafe es jedoch dann an jenem Zeitpunkt ist, entscheidet die Staatsanwaltschaft!

Warum dies aber bei einem Ausweis so ist, kann ich mir nicht erklären! Hatte das Familienmitglied Vorstrafen, oder wurde er gar gesucht?

~ Green

WManfred 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 19:30

Er hat weder vorstrafen noch wird er gesucht. Ich habe mir kurzfristig das Bild schicken lassen von dem ersten Schreiben bzw. Mahnung. Dort steht folgendes:

...die Gemäß §32 Personalausweisgesetz mit einer Geldbuße von bis zu dreitausend Euro geahndet werden kann.

...unabhängig vom Ordnungswidrigkeitsverfahren, Zwangsgelder festgesetzt werden können und Ersatzzwangshaft beantragt werden kann

xGreeenx  27.06.2018, 19:30
@WManfred

Echt komisch ... :)

Artus01  27.06.2018, 19:33
@WManfred

...die Gemäß §32 Personalausweisgesetz mit einer Geldbuße von bis zu dreitausend Euro geahndet werden kann.

Da steht zunächst einmal kann, das heißt nicht muß.

Da stimmt was nicht. Da gibt es nur eine kleine Geldstrafe. Wer weiß, was da noch alles passiert ist.

Nach § 96 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) darf die zuständige Vollstreckungsbehörde die Erzwingungshaft anordnen, wenn

  1. die Geldbuße oder ein vereinbarter Teilbetrag noch nicht entrichtet wurde,
  2. der Säumige keine etwaige Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen hat,
  3. aber in dem Bußgeldbescheid entsprechend belehrt und über die Möglichkeit der Erzwingungshaft aufgeklärt wurde und
  4. keine anderen Kenntnisse eine Zahlungsunfähigkeit begründen könnten.

Alle vier Punkte müssen erfüllt sein, bevor die Vollstreckungsbehörde die Erzwingungshaft wegen unbezahltem Bußgeld bestimmen darf.

https://www.bussgeldkatalog.org/erzwingungshaft/

da hat der Betreuer wohl gepatzt

Woher ich das weiß:Recherche

Das Bußgeld kann bis zu 3000 € betragen, aber realistisch dürfte es etwa irgendwo zwischen 35 und 100 € liegen.

Erst wenn er das nicht bezahlt, kann irgendwann Erzwingungshaft angeordnet werde, die lediglich wenige Tage dauert (abhängig von der Bußgeldhöhe). Das Geld muss er anschließend trotzdem noch bezahlen, denn die Haft ist keine Strafe, sondern ein Zwangsmittel.

Muss man nicht. Du hast da etwas falsch verstanden.

§ 1 Personalausweisgesetz schreibt vor, dass jeder Deutsche ab Vollendung des 16. Lebensjahr einen Personalausweis besitzen muss.

Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 3.000 € belegt werden.

Zur Erzwingung der Zahlung des Bußgelds kann Zwangshhaft angeordnet werden. Das ist aber keine Haftstrafe.

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__32.html

DetlefRuchatz  28.06.2018, 22:55

Falsch! Das Personalausweisgesetz schreibt nicht vor, dass auch nur irgendjemand einen Personalausweis besitzen muss.

§ 1, Absatz 1, schreibt lediglich den Besitz eines gültigen Ausweises vor, nicht den Besitz eines Personalausweises.

Die Ausweispflicht wird nämlich auch mit einem gültigen Pass im Sinne des § 1, Absatz 2, des Passgesetzes erfüllt. Das steht gleich im nächsten Absatz.

Zudem kann die Personalausweisbehörde Personen von der Ausweispflicht befreien. Siehe dritten Absatz.