Welche Handhabe hat die deutsche Polizei gegen ein zu lautes im Ausland zugelassenen KFZ?
Nehmen wir einmal folgendes an: Ich bekomme ein reizendes Jobangebot aus der Schweiz, verlege meinen Hauptwohnsitz dort hin und lasse dann ja auch meinen PKW dort zu. Nun komme ich mit diesem hin und wieder nach Deutschland, um Verwandte zu besuchen, einzukaufen oder die unbeschränkten Autobahnen auszunutzen. Allerdings ist dieser PKW durch Modifikationen der Abgasanlage (keine Kats, keine Mittelschalldämpfer;..) erheblich zu laut, ansonsten aber ohne jeden Mangel.
Was geschieht nun wenn ich auf deutschem Boden in eine Kontrolle gerate und die Beamten feststellen dass der Wagen zu laut ist? Kann mehr kommen als eine Geldstrafe? Werden eventuell die Schweizer Behörden darüber informiert oder ist das in diesem Fall unerheblich?
Worauf ich hinaus will ist: ich bin mir über die Konsequenzen bewusst, wenn ich in diesem Szenario ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug hätte (also Erlöschen der Betriebserlaubnis, eventuelles Sicherstellen des Fahrzeugs, Vorwurf der Steuerhinterziehung,...) Wie sieht das jetzt jedoch mit einem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug aus? Steuerhinterziehung ist ja auf jeden Fall vom Tisch, das Erlöschen der Betriebserlaubnis eigentlich auch, das wäre ja Sache der Schweizer Behörden, eine Sicherstellung würde folglich auch keinen Sinn machen, oder sehe ich das falsch?
Was kann also schlußendlich passieren? Bußgeld wegen Lärmbelästigung oder kann sogar die Weiterfahrt auf deutschem Boden untersagt werden? Und was würde im Wiederholungsfall passieren?
Wenn es wirklich nur ein Bußgeld nach sich zieht, wäre das ja eine super Möglichkeit ein zu lautes KFZ auf den guten deutschen Straßen zu bewegen, man bräuchte nur ab und zu etwas Kleingeld.
13 Antworten
Es gibt ein internationales Übereinkommen über den Straßenverkehr (Wiener Übereinkommen vom 08.11.1968). Hierin wird definiert, dass ausländische Kfz am internationalen Verkehr nur teilnehmen dürfen, wenn sie die Vorausetzungen nach diesem Übereinkommen erfüllen.
Unter anderem wird im Anhang 5, Kapitel 3 Nr. 53 auf einen funktionierenden Schalldämpfer verwiesen.
Nach deutschen Recht würde ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vorliegen. Bei ausländischen Kfz- Führern greift als Rückfallebene immer ein Verstoß nach § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO. Da es eine Verhaltensvorschrift ist und keine nationale Zulassungsvorschrift greift diese Vorschrift auch bei ausländischen Kfz-Führern.
Eine polizeirechtliche Sicherstellung/Beschlagnahme des Kfz wegen Unvorschriftsmäßigkeit wäre ebenfalls bis zur Beseittigung des Mangels möglich.
Im Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) herrscht das Opportunitätsprinzip (§ 47 OWiG).
Es handelt sich um einen Unterfall der Ermessensentscheidung
und gilt grundsätzlich, solange nicht eine gesetzliche Regelung etwas anderes besagt (beispielsweise im Strafrecht, s. u.). Das
Opportunitätsprinzip beschreibt das Handeln einer Ordnungsbehörde im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung.
Die Ordnungsbehörde kann, muss aber nicht eingreifen. Hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Also tatsächlich eine Einzelfallentscheidung !
Kauf dir für deinen Wagen einfach eine Titanabgasanlage mit Klappen sowie einen 200 Zellen Sportkat und lass es dir eintragen... schon ist alles gut und du bräuchtest dir keine Gedanken machen...
Was für nen Wagen ist es denn überhaupt?!
Die Schweiz ist meines Wissens nach noch mehr an Umwelt- und Lärmschutz interessiert. dort duerftest du den Wagen erst Recht nicht zugelassen bekommen.
Aber: ich kann da keine belastbaren Quellen angeben.
Dass ich dann in der Schweiz auch nicht legal unterwegs wäre ist mir bewusst, mir geht's aber rein um den Fall Schweizer PKW auf deutschem Boden...
Möglich wäre: Die Polizei kann dir alleine aus polizeirechtlichen Gründen an Ort und Stelle die Weiterfahrt untersagen. D.h. das Fahrzeug musst du auf deine Kosten in die Werkstatt abschleppen und reparieren lassen. Ein Bußgeld kommt noch oben drauf.
Andersrum kann auch gar nichts passieren.
Zusatz:
Wenn ich deine Kommentare lese, dann drängt sich bei mir der Eindruck auf, dass es dir nur darauf ankommt, Konflikte zu erzeugen und zu schüren.
Du willst wissen, was es dich kostet, der deutschen Gesellschaft zu schaden - und das nur aus "Spass an der Freud".
Kann es sein, dass du in psychotherapeutische Behandlung gehörst? Oder schreibst du deine Beiträge schon aus der "Klapse"?
Ich weiss eins bestimmt: wenn du an den richtigen Beamten kommst, wird es für dich sehr teuer. Die Kosten sind kaum kalkulierbar.
Nein darauf kommt es mir nicht an. Für mich persönlich ist ein lautes Auto ein Stück persönliche Freiheit die ich mir einfach rausnehme, weil ich persönlich das geil finde und es damit meine Lebensqualität steigert. Das mag asozial, rücksichtslos und egoistisch sein aber das ist für mich persönlich nicht relevant. Ein konkret bezifferbarer Schaden entsteht der deutschen Gesellschaft dadurch auch nicht.
Dass das unter Umständen hin und wieder ein kleines Trinkgeld kosten kann ist mir klar, mir wäre nur wichtig zu wissen ob davon dann die schweizer Fahrerlaubnis in irgendeiner Weise betroffen ist, wenn das ganze auf deutschem Boden stattfindet.
Das mag asozial, rücksichtslos und egoistisch sein aber das ist für mich persönlich nicht relevant.
Bist du es, Donald?
ich gehe davon aus, dass da die schweiz das falsche ausland sein dürfte. kann mir nicht vorstellen, dass du in der schweiz lautere anlagen als in d zugelassen bekommst.
du dürftest also bereits in der schweiz probleme bekommen, die womöglich verhindern, dass du nach d fahren kannst.
annokrat
Und wenn es so wäre und das Fahrzeug wesentlich zu laut ist nach deutschen Standards, dann kann man sich immer noch nicht in Sicherheit wiegen:
Auch ausländische Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein
Ein im europäischen Ausland zugelassenes und dort als verkehrs- und betriebssicher eingestuftes Kraftfahrzeug darf nach deutschem Recht auch dann bemängelt werden, wenn hierin ein Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit in Europa vorliegt. Denn die von § 20 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bezweckte Sicherheit des Straßenverkehrs rechtfertigt eine Beeinträchtigung der Freiheit des Warenverkehrs. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 5.03.2009 hervor (Az..: 2 Ss OWi 71/09).
Naja was heißt "zugelassen". Offiziell natürlich nicht, das ist mir klar :P Aber es gibt ja immer Mittel und Wege. Außerdem mal angenommen ich würde grenznah wohnen und müsste nur wenige Kilometer nach Deutschland zurücklegen, das Risiko erwischt zu werden wäre dann ja relativ gering.
dann solltest du dennoch vorher abklären was dir in der schweiz drohen könnte. ok, punkte in flensburg eher nicht. aber die schweizer gehen gern bis zur beschlagnahme, wobei ich da bei nem deutschen verstärkte gefahr sehe.
annokrat
Da hast du natürlich Recht aber mich interessiert vorrangig was in dem Fall in Deutschland passieren kann.
Danke trotzdem für deine Mühe :)
Das heißt es kommt auf den Einzelfall an und die Frage ist so konkret nicht zu beantworten?