Darf die Polizei in Deutschland Bargeld annehmen?
Stimmt es, daß ein Polizist/die Polizei oder auch andere executive Behörden wie z.B. Zoll oder Ordnungsamt in Deutschland zur Begleichung von Verwarnungen, Bußgeldern oder Sicherheitsleistungen kein Bargeld fordern oder annehmen darf? Wenn ja, gilt daß ohne Ausnahme und in allen Bundesländern?
10 Antworten
Natürlich dürfen sie das. Bei kleinen Verstößen ist es sogar üblich, gleich vor Ort zu kassieren.
Ja, die Polizei ist berechtigt Bargeld zur Zahlung von Ordnungswidrigkeiten im Verwarngeldbereich anzunehmen. Wichtig ist, dass man dann auch eine entsprechende Quittung erhält. Viele Behörden steigen jetzt aber auch schon auf bargeldlosen Zahlungsverkehr um. Zum Beispiel bei uns in Brandenburg gibt es teilweise das OWi-Mobile, wo mann seine Verwarnung per EC-Karte zahlen kann. Niemand ist aber verpflichtet auch Bares zu geben. Man kann immer auch einen Zahlschein verlangen.
kommt immer auf die behörd an-im siegerland nehmen sie bei verwarngeldern ( geblitzt und direkt erwischt) nur ec-karte-nix bares-in hessen beides, kfz steuern kannst du hier nur per einzugsermächtigung zahlen-da wollen die bei zulassung kein bargeld, im westerwaldkreis nehmen sie es doch noch-du siehst, es ist buntgemsicht-am besten vorab informieren wenn möglich
Ordnungswidrigkeiten bis 35,-EUR (Verwarngelder) werden i.d.R. bar direkt vor Ort verwarnt.
Ordnungswidrigkeiten ab 40,-EUR (Bußgelder) können nicht mehr bar verwarnt werden, hier erhält die betroffene Person immer einen schriftlichen Bußgeldbescheid mit der Post, Zahlung erfolgt dann i.d.R. per Überweisung.
Bei Personen ohne festen Wohnsitz in Deutschland wird eine sog. Sicherheitsleistung (soll alle anfallenden Verfahrenskosten abdecken) erhoben, die auch direkt bar zu entrichten ist.
Das ist leider von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich geregelt.
In Niedersachsen zum Beispiel dürfen die Polizisten (noch) Bargeld annehmen, in anderen Bundesländern dagegen nicht mehr.
Kann auch nur allen raten, nie an Ort und Stelle zu zahlen. Meistens bekommt man einen Überweisungsträger ausgehändigt oder eine anderweitige Zahlfrist gesetzt ohne das einem zusätzliche Kosten entstehen. Ist zumindestens bei uns in der Region so geregelt.