Selbsthaftung von Mitarbeitern im Einzelhandel
Frage: Kassiererin schätzt das Alter der KD. falsch ein und verkauft Ware mit Alterbeschrenkung versehentlich. Testkauf Ordnungsamt. Haftet die Mitarbeiterin persönlich wg. der Ordnungswidrigkeit? Oder ist der AG , in dem Fall Discounter vom Ordnungsamt zu belangen? Geldstrafe / Anzeige????
LG Theresia
9 Antworten
Der Arbeitgeber haft gegenüber dem Amt für das Fehlverhalten seiner Angestellten. Er kann diese Haftung abmildern, wenn er auf geeignete Weise belegen kann das er seine Mitarbeiter auf die Probleme des Jugendschutzgesetzes hingewisen hat und ein entsprechendes Verhalten von seinen Mitarbeitern verlangt hat.
Das bedeutet im Klartext: Wurde die Kassiererin von ihrem Arbeitgeber aufgefordert sich von Kunden in bestimmten Situationen den Ausweis zeigen zulassen. Und hat die Kassiererin diese Anweisung nicht befolgt haftet die Kassiererin. Der Arbeitgeber muß aber beweisen das er die Anweisung gegeben hat, deshalb wird er von jeder Kassenkraft eine Unterschrift verlangen.
Der Arbeitgeber ist verantwortlich, wird Dir aber die Konsequenzen aufzeigen. Ist Dir nie gesagt worden, dass Du das Alter von ca. 18 Jahren plus 4 Jahren, also 22 abschätzen musst. Das heisst, wenn du jemanden für ca. 22 hälst, musst auch von diesem Kunden den Personalausweis verlangen. Das ist für Dich zwar nicht schön, Du wirst auch dafür angemacht und belächelt, für Deinen Arbeitsplatz ist es aber wichtig.
Die Kassierin haftet nicht persönlich.... Kann aber Stress mit dem AG bekommen und zurecht, desewegen muss man für gewisse Waren einen Ausweis vorzeigen.
Stuttgarter Nachrichten (google): Stuttgart
Alkoholverkauf Aushilfe soll mit 2100 Euro büßen von Wolf-Dieter Obst 08.07.2010 Stuttgart - Wenn im Supermarkt verbotenerweise Alkohol an Jugendliche verkauft wird, dann schießt die Stadt nicht auf die Geschäftsleitung - sondern direkt auf die Kassiererin. Eine 17-Jährige kommt ihr Nebenjob teuer zu stehen.
Weil sie einem Jugendlichen verschiedene Biermixgetränke im Wert von knapp 25 Euro verkaufte, hat eine 17-jährige Aushilfskassiererin eines Supermarkts einen üppigen Bußgeldbescheid erhalten: Sie soll 2103,50 Euro zahlen. Diesen Betrag wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz soll die Berufsschülerin selbst tragen: "Bei Verstößen sind unsere Mitarbeiter selbst verantwortlich", heißt es in der Konzernzentrale der Lebensmittelkette. Die Höhe der Strafe wurde von der städtischen Bußgeldbehörde gegenüber den Betroffenen zunächst verteidigt: 2000 Euro plus Gebühren seien die Regel, hieß es. Auf Anfrage unserer Zeitung hat sich nun Ordnungsbürgermeister Martin Schairer eingeschaltet.
Der ungewöhnliche Fall beginnt an einem Mittwochnachmittag im Stuttgarter Süden, als einer Polizeistreife zwei 13 und 14 Jahre alte Mädchen auffielen: Ein Mädchen rauchte, das andere hatte zwei Plastiktüten mit fünf Sixpacks Biermixgetränken vor sich abgestellt. Das durfte nicht sein. Die Beamten fragten nach und erfuhren, dass die Mädchen die alkoholischen Getränke mit Hilfe eines älter aussehenden Jugendlichen für eine Party besorgt hätten. Der Klassenkamerad hätte das freilich auch nicht tun dürfen: Er ist noch 14.
17-Jährige bleibt als einzige Schuldige übrig
Mit dem Alter und dem Aussehen ist das so eine Sache - auch umgekehrt: Bei der Beschreibung der Kassiererin meinten die Schüler, sie sei Mitte 20 oder 30 Jahre alt. Die Beschuldigte ist aber eine 17-Jährige, die im Berufskolleg den Fachhochschulabschluss anstrebt und sich im Supermarkt mit dem Nebenjob Geld dazuverdient. In zwei Monaten kamen 540 Euro zusammen. Eine Videoaufzeichnung zeigte: Sie hatte die fünf Sixpacks verkauft. Beck's Lemon, Beck's Ice, Karlsberg Mixery Cola, Schöfferhofer Grapefruit und Kaktus Feige.
Hätte die Kassiererin die alkoholischen Mixgetränke mit 2,5 bis 3,1 Volumenprozent Alkoholgehalt erkennen müssen? Hätte sie prüfen müssen, ob der Jugendliche schon 16 Jahre alt ist? Die Polizei bejahte die Frage und leitete ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz ein. Der 14-Jährige, der die Getränke gekauft und weitergegeben hatte, kam mit einer Ermahnung davon. Gegen den Gewerbetreibenden gab es keine weiteren Ermittlungen bezüglich Ausbildung und Einweisung der Aushilfskräfte.
Die Konzernleitung verweist darauf, dass die Mitarbeiter an den Kassen durch ein zweistufiges Sicherheitssystem bei der Alterskontrolle unterstützt werden, wenn Alkohol und Tabakwaren auf dem Band liegen. "Verbunden mit dem Hinweis auf dem Kassendisplay ertönt beim Kauf eines solchen Produkts ein akustisches Signal, und die Kasse wird gesperrt", sagt Unternehmenssprecherin Susanne Amann. Dies sei ein Hinweis darauf, das Alter zu kontrollieren. Zudem würden Mitarbeiter regelmäßig geschult und sensibilisiert.
Die 17-Jährige blieb als einzige Schuldige übrig. Gegen sie richtete sich das Bußgeldverfahren der Behörden, dadurch wurde auch das Aushilfsarbeitsverhältnis beim Supermarkt gekündigt.
Du selber, zumindest ist es bei meiner Kollegin so gewesen. Und mal ehrlich, warum sollte der AG haften? Er hat dich entsprechend geschult und je nach Discounter auch noch ne Kasse mit altersabfrage "zu Verfügung gestellt" . Wenn du alle diese Hilfen ignorierst, kann drin AG nichts dafür
Nein, ich nicht selber. Aber der Tip mit den Kassen ist super. - Kasse mit Altersabfrage-
Der Arbeitgeber gibt Schreiben aus, das Mitarbeiter bei solchen Vorfällen Selbsthaften ( Geldstrafe / Anzeige ) Ist das rechtlich?
Solche Kassen hat dieser Discounter NOCH nicht.