Wie zählt Einkommen des Ehepartners bei Bußgeld und Geldstrafe?
Einem Bekannten drohen sowohl ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit als auch eine Geldstrafe für eine Straftat. Nun wird das Einkommen seiner Ehefrau abgefragt. Geht es "nur" darum, ob er sie mit unterhalten muss, oder wird ihm auch eine Haushaltsersparnis angerechnet (die die Strafen erhöhen könnte), wenn die Ehefrau finanziell für sich selbst sorgen kann?
4 Antworten
Es gilt die 1/3 Regel als Strafe vom Einkommen.
Es geht tatsächlich um seine Unterhaltspflichten gegenüber der Ehefrau.
Nur wenn der Ehegatte kein Einkommen hat und als unterhaltsberechtigt gilt, dann wird das Nettoeinkommen gekürzt. Auch wenn unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind.
Sonst gilt:
netto/30 = Tagessatz. Strafe wird in Tagessätzen ausgedrück. 90 Tagessätze z. B.
der anwalt deines bekannten berät ihn. bei einer straftat wird er wohl hoffentlich einen haben.........
wenn meine pappe in gefahr wäre, allemal...............
Wenn du einen Strafbefehl zB wegen einer Trunkenheitsfahrt bekommst und ihn akzeptierst- wozu brauchst du da einen Anwalt?